Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
321 Schffl. 12 Mtz. Kom und 321 - 12 , Hafer, mit gleicher Wahl, wie in den alten Erblanden; 4) 34,862 Thlr. 13 Gr. 4 Pf. zu Tilgung und Verzinsung der gemeinschaftlichen Staatsschulden. Es finden daher in vorstehendem Steuerausschreiben keine andern Abweichungen von denen mittelst Gesetz vom 14. Novbr. 1834 veröffentlichten Bestimmungen statt, als daß hinsichtlich derAccisgrundsteuern die im Auslande wohnhaften Eigenthümcr städtischer, früher von der Accise betroffener Grundstücke nicht mehr, wie bisher, nach einem erhöhrten, sondern hinführo nach dem nämlichen Maßstabe wie alle anderen, im Jnlande wohnen den gleichartigen Grundbesitzer zur Mtleidenheit gezogen wer den sollen; ingleichen, daß die Beitrage der Oberlausitz sowohl zu den Grundabgaben, als auch zu der Tilgung und Verzin sung der Staatsschulden nunmehr genau in Uebereinstimmung mit den §§. 19. und 38. des Particularvertrags gebracht worden sind. Jene ersterwähnte Abänderung rechtfertigt sich durch den Wegfall der Ursache, vermöge deren die in accisbaren Städten mit Grundstücken angesessenen, im Auslande aber wohnenden Grundbesitzer vormals höher als die im Jnlande wohnenden von der Accisgrundsteuer angezogen wurden. Es geschah dies, wie in den Motiven ausführlicher nachgewiesen wird, weil er stere wegen ihrer Abwesenheit nicht persönlich von derGeneral- Consumtionsaccise erfaßt werden konnten und dennoch die Ge- neralacciskasse den Betrag sämmtlicher bei ihrer Einführung auf den Grundstücken lastenden Grundsteuern an die Steuerkasse zu übertragen hatte. Mit der Aufhebung dieser Verhältnisse lag kein rechtmäßiger Grund mehr vor, diese Ungleichheit der Be steuerung wegen des persönlichen Aufenthalts der Contribuenten sortdauern zu lassen, und zugleich kein finanzielles Bedenken darin, diesen erhöheten Bezug an Accisgrundsteuern ganz zum Wegfall geeignet zu beantragen, da das ganze Object sich auf mehr nicht als 538 Thlr. 12 Gr. 11 Pf. rm jährlichen Durch schnitt beläuft. Die Höhe der all Hl. 1. aufgeführten Beitrage . der Oberlausitz zu den alterbländischen Grundabgaben regulirt sich in Gemäßheit des Particularvertrages wärend der jetzigen, noch zweiten Periode, nach einem Quotalverhaltnisse, welches der Grundabgaben der Erblande ausmachen soll. Hierbei kommen indeß die Cavalerie-Verpflegungsgelder, welche Sei ten der Oberlausitz schon durch die Nations- und Portionsgel der compensirt werden, nicht in Betracht. Auch sind jene Grund abgaben vor gedachter Repartition um den Betrag derjenigen Summe zu kürzen, welche die Erblande zur Tilgung und Ver zinsung der Staatsschulden beizutragen haben. Au Folge einer hierdurch ausgeführten Berechnung sub^., welche den Moti ven des Gesetzentwurfs beigefügt ist, und nächst andern Grund abgaben die Schock- und Quatembersteuern nach ihrem Brutto erträge nachweiset, betragt der bei diesem provisorischen Steuer ausschreiben von der Oberlausitz zu übertragende Antheil der Grundabgaben die oben angegebene Summe von 48,522 Thlr. 5 Gr. 6 Pf. Das Quotalverhältniß, wonach die »ü IU. 4. bemerkten Beitrage bemessen werden, ist seit der nunmehro be wirkten Vereinigung der Oberlausitzer Provinzialsteuerschulden mit der allgemeinen Staatsschuld dergestalt geregelt, daß jeder Theil nach Verhaltniß seiner eingeworfenen Schuldmasse und die Oberlausitz hiernach zu jedem Hundert Lhaler der zur Til gung und Verzinsung dieser allgemeinen Staatsschuld bestimm ten Summe 7 Thlr. 23 Gr. 6/^ Pf., oder im Ganzen 34,862 Thlr. 13 Gr. 4 Pf. beizutragen hat. Wenn außer den hier mit nachgewiesenen Abänderungen alle übrigen Positionen des vorliegenden provisorischen Steuerausschreibens für das Jahr 1837 mit denen für die Jahre 1835 und 1836 unter ständischer Bewilligung ausgeschriebenen Steuern und Abgaben genau übereinstimmen, und bei denn dieserBeziehung angestellten Prü fung die unterzeichnete Deputation weder zu einer Berichtigung noch Erinnerung Veranlassung gefunden hat, so mußte dagegen die Erwägung der allgemeinen Fragen, nämlich: 1) ob überhaupt und unerwartet der Berathung über das bereits vorliegende Budjet für die Jahre 1837—1839 eine provisorische Steuererhebung für eines dieser Jahre beifäl lig zu begutachten sei? 2) ob sich der angenommene Zeitraum eines Jahres für diese provisorische Bewilligung nicht noch auf eine kürzere Zeit beschränken lasse? und 3) ob nicht sofort schon auf einen Erlaß an den für das Jahr 1837 zu bewilligenden Steuern und Abgaben anzutragen sein möchte? einen Gegenstand der genauesten Erörterung in der Deputation umso mehrausmachcn, je einstimmiger sich deren sammtliche Mitglieder zu dem Wunsche bekennen, daß die Emanirung pro visorischer Gesetze möglichst selten stattsinden, deren geregelter ständischer Mitwirkung, bei Bestimmung-einer Erhebung von Abgaben in dringlichen Fällen, nur auf sehr kurze Zeit vorge griffen und den Steuerpflichtigen die Last der letzteren, so weit die Anforderungen einer kräftigen Verwaltung nur irgend ge statten, erleichtert werden möge. War nun über nicht in Abrede zu stellen, daß die Gera- thung des Budjets sich in den wenigen Wochen bis zum Ablauf der jetzigen Finanzperiode durchaus nicht vollenden lasse; daß zur Forterhebung der Steuern und Abgaben vom 1. Jan. 1837 an die verfassungsmäßigen Anordnungen nothwendig schon im Voraus getroffen werden müssen, und daß in diesem dringlichen Falle kein anderer Ausweg als der einer provisorischen Bewilli gung offen bleibt, — so glaubt die Deputation hierin den aus reichendsten Grund zu finden, jene erstere Frage ganz zu über gehen , und überdies noch bei der Ueberzeugung Beruhigung zu fassen, daß die Staatsregierung tatsächlich jene Ansichten über die Räthlichkeit provisorischer Gesetze selbst theilt, und nach Be seitigung aller der Ursachen, welche den verspäteten Zusammen tritt derStande für dies Mal unvermeidlich und dadurch dieBe- rathung des Budjets vor Ablauf der Finanzperiode unmöglich gemacht haben, kaum sich wieder gezwungen sehen wird, eine ähnliche Maßregel zu ergreifen. Ist ferner einer Seils die provisorische Bewilligung zur Erhebung von Steuern immer nur als eine solche zu betrachten, über deren Verwendung die Stände sich die erforderliche Erklä rung bei Berathung des Ausgabe-Budjets stillschweigend Vor behalten; und beruhet andern Theils die Nothwendigkeit einer solchen provisorischen Bewilligung zur Erhebung der Steuern hauptsächlich mit auf dem Grunde, weil der geregelte Sang dieses Erhebungsgeschafts selbst keine Unterbrechung und Stö rung gestattet: so liegt zugleich in diesem Verhältnisse die Erklä rung, weshalb es theils unbedenklich, theils unthunlich ist, den Zeitraum einer solchen provisorischen Bewilligung auf eine kür zere Zeit als ein Jahr zu beschranken. Die in Bezug hierauf an gegebenen Gründe, welche die Motive zu dem Gesetzentwürfe enthalten, lassen vermuthen, daß schon die Staatsregierung sich angelegentlich mit dieser Frage beschäftigt hat, aber von dem Wunsche, die provisorische Bewilligung nur bis zur präsumtiven Beendigung der Berathungen über das Budjet in Anspruch zu nehmen, durch die entgegenstehenden Schwierigkeiten des Ge schäftsganges abgebracht worden ist. Wichtiger noch erschien der Deputation die Begutachtung der Frage: ob nicht sofort auf einen Erlaß an den für das Jahr 1837 provisorisch zu bewilligenden Steuern und Abgaben anzu tragen sein möchte? Die Andeutung, welche die erläuternden Bemerkungen zu dem Budjet(Seite238.) über die wünschenswerthe Beseitigung der Magazinlieferung enthalten , die Betrachtungen, welche am
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder