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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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ich aber auch diese Unmöglichkeit nicht anders nachzuweisen, als durch die Versicherung, daß das Ministerium dies bei ei nem Versuch unmöglich gefunden hat. Wenn Hr. v. Mayer und nach ihm einige Andere noch einen besonderen Grund aus dem konstitutionellen System angedeutet haben, so habe ich keine Veranlassung gehabt, hierüber zu sprechen, da der De putationsbericht einen solchen Grund gar nicht erwähnt hat. Ich nehme aber jetzt Anstand, dies zu widerlegen, bis ich weiß, ob die Kammer eine Erklärung hierüber wünscht, da es ihr vielleicht angemessener scheinen könnte, eine solche Prinzipfrage nicht zur Diskussion gebracht zu sehn. Abg. v. v. Mayer: Sonach habe ich dies zu acceptiren, daß nur eine relative Unmöglichkeit vorlkegt. Denn, was auf das erste Mal nicht gelungen ist, kann künftig noch gelingen. Ich habe also meine eigene Aeußerung dahin zu berichtigen und bin ganz einverstanden. Referent v. Friesen: Das, was ein Abgeordneter sagte, man möge anstatt eines allgemeinen Gesetzes die Regierung verantwortlich machen für jede Ueberschreitung ihrer Befug nisse und für Ertheilung besonderer Rechte an jene Anstalten auf Kosten eines Dritten, scheint mir gerade für den Antrag der Deputation zu sprechen und ihn mehr zu unterstützen, als zu widerlegen. Denn wenn man den genannten Anstalten die Befugnisse undBerechtigungen in einzelnen Fällen streitig ma chen wollte, welche die Regierung ihnen ertheilt hatte, dann würde die Verwirrung und das Unrecht erst recht groß werden. Diese Anstalten hatten sich auf das verlassen, was sie auf dem nach ihrer Meinung rechtlichen und verfassungsmäßigen Wege erlangt, und glaubten sich im ruhigen Besitzeihrer Rechte zu be finden, und nun würden sie von jedem Einzelnen angegrif fen, und es würde ihnen in jedem einzelnen Falle diese oder jene Berechtigung, sowie von den Standen ihre ganze Einrich tung streitig gemacht. Was sollte daraus für eine Verwir rung und Rechtsunstcherheit entstehen! Die Verantwortlichkeit des Ministeriums im Allgemeinen kann uns von dem Anträge, welchen die Deputation gemacht, nicht zurück halten. Mir scheint dieses Anfuhren viel zu Viel zu beweisen, mithin Nichts; denn daraus würde folgen, daß gar keine Gesetze mehr gegeben zu werden brauchten, oder die Minister die Gesetzgebung ganz allein und ohne Mitwirkung der Stände übernehmen. Es ist ferner ebenso wenig die Absicht der Deputation gewesen, den fraglichen Instituten gewisse Vorzüge zu entziehen, deren sie nicht entbehren können, oder ihnen Begünstigungen zuzuwen den, welche sie nicht zu ihrem Bestehen brauchen; sie hat sich weder für, noch gegen die angeführten besonderen Rechte aus gesprochen, sondern nur gesagt, daß sie nicht bezweifelte, daß jene besonder» Rechte in der eigenthümlichen Verfassung jener Anstalten wohl ihren Grund haben möchten. Soviel aber ist ge wiß, daß die Zugeständnisse, welche die Deputation aufgeführt hat, vorhanden sind; es ist ferner eben so gewiß, daß dieselben Abweichungen vom gemeinen Rechte enthalten, und es ist end lich nicht weniger gewiß, daß das Ministerium ohne Zustim mung der Stände keine neuen Gesetze geben, mithin auch beste hende Gesetze und bestehende Rechtsverhältnisse nicht einseitig abändern darf. Der Antrag der Deputation dürfte daher sowohl formell, als auch nach seinem innern Gehalte völlig gerechtfer tigt sein. Uebrigens ist die Unmöglichkeit eines Gesetzes, wie das beantragte, gewiß nicht vorhanden; und so viel ich ver standen habe, hat dies selbst der hohe Staatsminister nicht be hauptet. Sollten aber dennoch die von der Deputation er wähnten Anstalten und andre ihnen verwandte Institute nicht in einem Gesetze abgehandelt werden können, io könnten wohl über einzelne Gegenstände einzelne Gesetze gegeben wer den. Es werden sich am Ende gewiß allgemeine Regeln und Kategorieen aufsinden lassen, unter welche die einzelnen abwei chenden Rechtsbestimmungen zu ordnen und zusammenzufassen sind. Ich muß daher immer noch der Meinung sein, daß der Antrag sehr beherzigungswerth ist, und wünsche, daß die Regie rung ihn in sorgfältige Erwägung ziehen möge, denn einer Prü fung scheint mir die Sache jedenfalls werth zu sein. Staatsminister v. Könnerktz: Nur eine Bemerkung habe ich mir noch zu erlauben. Ich habe allerdings gesagt, es habe sich unmöglich gezeigt. Es sind allerdings Versuche gemacht worden. Eine andere Aeußerung des Hrn. Re ferenten lasse ich aus denselben Gründen unbeantwortet, die ich vorhin bei derAeußerung des Abgeordneten ,v. Mayer bemerkte. Präsident: Die Deputation hat beantragt, daß mit Zustimmung der Stände ein Gesetz über diesen Gegenstand ge geben werde; sie empfiehlt daher derKammer, imEmverständ- niß mit der I. Kammer ein solches Gesetz über die Leihkassen u. dergl. bei der Regierung zu beantragen, und ich frage daher dieKammer: Ob sie diesem Anträge der Deputativnbcistimme? Dies wird durch 54 gegen fünfzehn Stimmen bejaht. - Es wird nun zur Abstimmung über das jetzt berathene Gesetz durch Namensaufruf geschritten, wobei sich 63 Mitglieder für und 6 gegen die Annahme desselben erklären. Die Letzteren waren die Abgg. Todt, Sahrer v. Sahr, Dam- mann, Müller (aus Glaucha), Atenstädt und v. Dieskau. Der Präsident ersucht die Mitglieder, sich morgen um 10 Uhr wieder einzusinden, wo die Tagesordnung den Be richt der 1. Deputation, das gerichtliche Verfahren in Strei tigkeiten über geringe Forderungen betreffend, enthält, und schließt hierauf diese Sitzung um ^3 Uhr. Neun und zwanzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 16. Januar 1837. Berathung über den Bericht der I. Deputation über das Dekret vom 13. Novbr. 1836, die Allerhöchste Entschließung auf verschie dene ständische Anträge und allgemeine Mittheilungen an die Stände betreffend. — Die Sitzung beginnt -All Uhr; es sind 37 Mitglieder anwesend, das Protokoll wird verlesen, berichtigt und von den Hrn. v. Miltitz und v. Metz sch mit unterzeichnet. Auf der Registrande befindet sich Nichts. Präsident: Es sind einige Urlaubsgesuche eingegan gen. Zunächst von einem Mitgliede der Kammer, dem
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