Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Hm. v. Posem, dessen Urlaub bis mit gestern abgelau fen ist; dagegen ist gestern ein Schreiben von ihm einge gangen, in welchem er dringend bittet, ihm bis 31. d. M. Ur laub zu ertheilen, da theils die Geschäfte, in welche er jetzt verwickelt wäre, zu beenden nicht möglich, theils neu über nommene Geschäfte, denen er sich habe unterziehen müssen, es ihm unmöglich machten, jetzt zurückzukommen. Ferner sucht Hr. v. Hartitzsch an, ihm für den 16. und 17. d. M. Urlaub zu gewahren, den ich, da er sich an mich gewendet, ihmer theilen zu können glaubte, indem ihn theils Vormundschafts- theils Schulangelegenheiten, in welchen er zu tyun hat, dazu nöthigen. Endlich hat der Domherr v. Leipziger wegen Un wohlsein, und weil sein Arzt ihm das zu viele Sitzen ausdrück lich abgerathen, sich genöthigt gesehen, um Urlaub auf die ganze laufende Woche, also vom 15. bis 22. d. M. zu bitten. Die Kammer genehmigt diese Urlaubsgesuche sämmtlich. Aus der Tagesordnung befinden sich zwei Gegenstände; der erste ist der Bericht der 1. Deput. über das Dekret vom 13. Novbr. 1836, die Allerhöchste Entschließung auf verschie dene ständische Anträge und allgemeine Mittheilungen an die Stände betr.; den Vortrag darüber hat derBürgermstr. Weh ner, den der Prä si den t ersucht, die Rednerbühne zu betreten. Nachdem dies geschehen, bemerkt Referent Bürgermeister Wehner: Das Dekret, worauf das Gutachten der Deputation sich richtet, besteht aus verschie denen Puncten, und es wird angemessen sein, dasselbe punct- weise und alsdann eben so das Deputations-Gutachten vorzu nehmen. Herr Secretair v. Zedtwitz wird wohl die Güte ha ben , der Vorlesung des Dekrets sich zu unterziehen. Der Inhalt des Dekrets zerfällt in zwei Hauptabschnitte unter I. und II., deren Jeder wiederum mehre Unterabtheilun- gen enthalt,— Unter I. werden folgende ständische Anträge er wähnt: 1) daß die Verschiedenheit, welche zwischen den m der Oberlausitz und den im übrigen Königreiche bestehenden Rechts normen vorwalte, thunlichst entfernt werden, auch einige be sonders bezeichnete alterblandische Gesetze in der Oberlausitz ein geführt werden möchten. — Die Regierung hatdiesemAn träge durch die Gesetze v. 23. Jan. 1836, die Familiensideicom- misse betreffend, sowie vom 25. Jan. 1836, die Priorität der Gläubiger im Concurse und das Pfandrecht betreffend, inglei chen durch die Verordnungen vom 24. Jan., 26. Jan., 14. Marz und 16. Juli 1835 thunlichst entsprochen. Auch ist da bei dem Anträge: die Lehns-, Hypotheken- und.Fideicommiß- Angclegenheiten der in das Amt Stolpen einbezirkten Güter dem Appellationsgerichte zu Budissin zuzuweisen, übrigens un ter Beachtung der Verschiedenheit des Nechtszustandes durch die Verordnung vom 18. December 1835 Genüge geleistet wor den. — Die Deputation ist hierbei der Ansicht, daß also die betreffenden ständischen Anträge ihre Erledigung gefunden haben, — Dagegen eröffnet die Regierung, daß von den Westimmungendes-Gesetzesüberdieprivilegirten Gerichtsstände, welche die gemischten Ehen betreffen, diejenige, welche den Ge richtsstand in solchen Ehestreitigkeiten ohne Unterschied an die Appellationsgerlchte verweist, in der Oberlausitz um deswillen nicht vollständig zur Ausführung kommen konnte, weil die Stände dieser Provinz, welche in Folge der Andeutung in der ständischen Schrift über jenen Gesetzentwurf vom 25. Oct. 1834 mit einem besondern Gutachten gehört wurden, die unbedingte Anwendung zur Zeit widerrathen haben. — Die Deputa tion findet zu diesem Puncte das Verfahren der Regierung gerechtfertigt. — 2) Die Petition auf angemessene Be stimmungen über Vollstreckung der Todesstrafen vom 29. Oct. 1834 hat durch die ganz in Gemäßheit der ständischen Ansich ten erlassene Verordnung v. 27. Decbr. 1834 ihre Erledigung erhalten. — Auch die Deputation halt diesen Gegenstand für berichtigt. — 3) Es schien der Regierung angemessen, der Entwerfung eines Gesetzes wegen Zusammensetzung einer Be hörde zu Entscheidung von Competenzconflikten zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden und über das hierbei zu beobachtende Verfahren, worauf die Stände in der Schrift vom 14. Novbr. 1833 angetragen hatten, Anstand zu geben, da sich einestheils das Bedürfnis eines solchen Gesetzes zur Zeit noch nicht fühlbar gemacht hat; anderntheils die Stände schon ohnehin einen um fänglichen Stoff zurBerathung vorliegen haben und weitere Erfahrungen noch abzuwarten sein dürften. — Die Deputa tion räth der Kammer an, sich bei dieser Allerhöchsten Reso lution zu beruhigen. — 4) Wegen der in der Beilage k. 6. zur ständischen Schrift vom 25. Oct. 1834 all §. 48. und 49. s. a. beantragten Ueberweisung der ungangbaren Berggebaude, Gruben, Halden und Raume an die Obrigkeiten ist, wo sie nicht bereits erfolgt, Einleitung getroffen werden. —Die De putation erkennt diesen Antrag als genügend erledigt an.— 5) Zu der ständischen Schrift vom 31. Juli 1834 haben die Stande angetragen: a. die Brandversicherungsbeitrage von ei nem Bewilligungs-Landtage zum andern nach dem Durch schnitt der vorher gegangenen drei Jahre zu sixiren, ingleichen d. eine ausführliche Rechnung über die Generalbrandkasse vom Jahre 1824 der Standeversammlung mitzutheilen; die hohe Staatsregierung hat auch durch Allerhöchstes und Höchstes De kret vom 8. Oct. 1834 diesen Anträgen zu willfahren sich geneigt erklärt. Da nun aber zu s. das erlassene Gesetz vom 14. Novbr. 1834, die Einrichtung der alterbländischen Jmmobiliar-Brand- kaffe betreffend, wegen der der neuen Katastration entgegen stehenden Schwierigkeiten zur Ausführung noch nicht gelangt, daher der Erfolg dieses Gesetzes, welcher die Basis der Moda lität einer Fixirung abgeben muß, sich nicht übersehen laßt, und zu b. aus einer späteren Vorlegung einer ausführlichen Rech nung über die Generalbrandkasse v. 1.1824 ein Nachtheil nicht abzusehen ist, so dürfte nach der Meinung der Deputation diese Angelegenheit zur Zeit wettere Anträge nicht bedürfen. 6) Seiten der Ständeversammlung hatte man angetragen: es möchte das Institut der Sonntagsschulen da, wo es bereits be steht oder bei vorwaltendem Bedürfnisse und vorhandener Mög lichkeit durch den menschenfreundlichen Sinn Einzelner oder ganzer Communen sich gestalten will, auf jede thunliche Weise, wie sie namentlich in dem Deputations-Berichte der II. Kammer näher angedeutet worden, befördert werden. — Da nun nach denen in dem der Ständeversammlung jetzt zugegangenen De krete enthaltenen Mittheilungen die ständischen Wünsche, wasmit untertänigstem Dank anzuerkennen, soweit es möglich, erfüllt worden sind, so hat auch nach dem Gutachten der Deputa tion der erwähnte Antrag Erledigung gefunden. Bei allen diesen jetzt mitgetheilten Puncten wurde auf die vom Präsidenten deshalb gestellte Frage dem Gutachten der Deputation einstimmig beigetreten. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden- Mit der Redaktion beauftragt: Or. Gretschel-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder