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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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den den bürgerlichen Gewerben zuzuführen. Allerdings glaube ich, daß die-weit ausgreifenden. Vorarbeiten, die. erforderlich sind, um ein solches Gesetz zur Vorlage an die Stände Zugrin gen, nicht sogleich zu beendigen sein dürften, da allerdings mit großer Vorsicht zu verfahren und wohl zu erwägen sein wird, wie weit man gehen wolle. Wenn es jedoch irgend möglich wäre, dennoch ein solches Gesetz an die jetzige Ständeversamm lung zu bringen, so würde dies nur dankbar anzuerkennen sein. v. Carlowitz: Es ist dies das erste Mal, wo ich öffent lich Gelegenheit habe, mich über die vorliegende Frage auszu sprechen, indem ich, als bei der letzten Standeversammlung die ser Gegenstand zur Sprache kam, zufällig abwesend war. Es sei mir daher gestattet, so weit es wenigstens jetzt an derZeitist, in der Allgemeinheit mich darüber auszusprechen und mein Gutachten dahin abzugeben, daß ich es ebenfalls für zeitgemäß halte, auf die Emanzipation der Juden hinzuwirken, allein nur allmählig und Schritt vor Schritt. Was hier na mentlich die Frage anlangt, ob den Juden der Gewerbsbetrieb auf eigene Hand nachzulassen sei, so stimme ich in der Haupt sache ebenfalls dufür; allein ob, wenn ein Jude Meister ge worden ist, ihm auch gestattet werden solle, unbedingt und ohne Einschränkung Lehrlinge und Gesellen anzunehmen, das ist z. B. eine Frage, die ich, jetzt wenigstens, mir selbst mit Nein beantworten müßte. Ich glaube, in dieser Hinsicht werden jetzt noch mancherlei Beschränkungen sich nöthig machen. Jn- deß, ich wiederhole cs, daß ich es nicht für an der Zeit halte, über das Detail mich näher zu verbreiten, das jedenfalls der künftigen Gesetzgebung Vorbehalten bleiben muß, und nur die von Sr. Königl. Hoheit gebrauchten Worte „in voller Maße" riefen diese Gegenbemerkung hervor, die mir für die künftige Berathung die Hand frei erhalten soll. Seer. Hartz: Ich wollte mir nur noch eine Bemerkung darüber gestatten, warum ich glaube, daß das Deputations- Gutachten in der Maße, wie es hier steht, wohl kaum von uns angenommen werden könne. Die Deputation erkennt an, daß, wenn es nicht anders möglichst, die Vorlegung des Gesetzes über die den Juden eknzuräumenden Rechte bis zum nächsten Landtage ausgesetzt werden könne, sie wünscht dagegen gleich wohl, daß wir den Antrag.stellen sollen, es möge unerwartet jenes Gesetzes den jüdischen Glaubensbekennern gestattet werden, Gewerbe zu erlernen und solche sodann auf eigene Hand zu be treiben. Was die Erlernung eines Handwerks anlangt,, so ist solche, wie wir aus dem Dekrete ersehen, bereits gestattet; es. bedarf also eines diesfallsigen Antrags nicht; was aber dieBe-. treibung der Gewerbe auf eigene Hand betrifft, so scheint mir dies unzweifelhaft ein Vorgriff gegen die künftige Gesetzge bung zu sein. So sehr ich nämlich auch wünsche, daß die jü dischen Glaubensbekenner in bessere Verhältnisse kommen mö gen, so scheint es mir doch, daß ihnen zur Zeit wenigstens die Ausübung bürgerlicher Gewerbe auf eigene Hand keineswegs ohne alle Einschränkung wird gestattet werden können. Wollte die Regierung die Mäßigkeit der Ausübung von Gewerben ausieigene Hand so unbedingt ausspkechen, als wir dies nach der Fassung des Deputations-Gutachtens beantragen sollen, so würde auf jeden Fall der künftigen Bestimmung vorgegriffen werden. Ich glaube daher, daß es rathsamer wäre, die Regie rung zu ersuchen, so weit irgend möglich, dieses Gesetz auf ge genwärtigem Landtage noch vorzulegen, oder mindestens den Antrag so zu stellen, daß die nöthig erscheinenden Beschränkun gen Vorbehalten blieben. Staatsminister v. Lin den au: Die Regierung hat die sen wichtigen Gegenstand fortwährend im Auge behalten, der selbe ist mehrfach berathen, und es sind die erforderlichen Ma terialien gesammelt und gesichtet wordeN, so daß ich mit ziem licher Bestimmtheit die Versicherung geben kann, es . werde höchst wahrscheinlich noch im Laufe des jetzigen Landtags ein Gesetzentwurf über die bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten der Kammer vorgelegt werden. In diesem Gesetze werden auch die bereits erwähnten Fragen: die Erlangung des Mei sterrechts, die Erwerbung von Grundbesitz, das Aufhalten in andern Drten des Landes, als in Dresden und Leipzig, zur Erwägung und Berathung kommen. Dabei muß ich dem Herrn Secretair Hartz beistimmen, daß ein so wichtiger Ge genstand, wie die Betreibung eines Gewerbes auf eigne Hand, oder mit andern Worten, die Erlangung eines Meisterrechtes ist, wohl nur im gesetzlichen Wege erlediget werden kann. Auch habe ich bei dieser Veranlassung der verehrten Kammer die Mittheilung zu machen, daß hinsichtlich des dermalen für Is raeliten bestehenden Verbots zu Erwerbung von Grundeigen- thum in sofern eine Veränderung eintreten wird, als durch ein besonderes Gesetz den Israeliten in Dresden und Leipzig die Erwerbung von Grundeigenthum zum Behuf der Er bauung von.Synagogen nachgelassen werden soll. Dieses Gesetz wird wahrscheinlich im Laufe künftiger Woche der Kam mer vorgelegt werden. Bürgermeister Rirterstädt: Aus dem, was zeither ge sprochen worden ist, habe ich mich ebenfalls überzeugt, daß es keineswegs rathsam sein dürste, einen von denjenigen Punk ten, welche bei Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Sprache gekommen sind, jetzt vorzugsweise heraus zuheben; ich halte vkelmehr'dafür, baß die von der Regierung abgegebene Erklärung alle Diejenigen beruhigen müsse, wel che gleich mir der.Ueberzeugung sind, daß der Zustand der Ju den .eine Verbesserung erfordere. Ich würde daher Vorschlä gen, daß die Kammer sich erkläre, sie halte sich durch die vom Herrn Staatsminister abgegebene Erklärung für beruhigt, und'somit,würde das Depuations-Gutachten sich erledigen. Referent Bürgerm. Wehner: Ich bin mit den Ansichten der geehrten Sprecher einverstanden; durch die Erklärung der Staatsregierung hat die Sache eine andere Gestalt erhalten. Es ist das Deputations-Gutachten auf das Dekret gestellt wor den, nach welchem der Gesetzentwurf noch länger hinausge- "choben werden sollte. Das Gutachten hak sich nunmehro erledigt, und es iväre nun die Frage: ob man nach der Er-
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