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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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tig zur Einführung kommende Landesabgaben auchinden Schön- burgischen Landen in gleicher Maße zur Anwendung und Erhe bung wie im übrigen Königreich kommen sollen, festgestellt wor den, und da durch Einführung der fämmtlichen allgemeinen Ab gaben im Königreich Sachsen in den Schönburgischen Rezeß herrschaften in Letzteren eine bedeutende Erhöhung der Lasten, welche zeithero in diesem Landestheile erhoben wurden, Platz greisen muß, so sind dafür Entschädigungen im 3. Abschnitt des Erläuterungsrezesses zugesichert worden, welche theils in baaren Ablösungssummen, theils in gewissen Zahresrenten bestehen und zum Theil schon festgestellt worden sind, zum Theil aber noch ausgemirtelt werden sollen. In Bezug auf diese Kapital- und Rentenentschädigungen ist aber Z.>23. ausgesprochen worden: daß, hinsichtlich deren Verwendung, solche (mit Ausnahme der für die Grundsteuer nach §. 3. und 16. zu gewartenden, hinsicht lich deren tz. 16. das Nöthige bemerkt worden) theils an die Re zeßherrschaftsbesitzer und Vasallengutsbesitzer, welche von den neuen Steuern betroffen werden, vertheilt, theils zu Erleichterung der Unterthanen der Rezeßherrschaften in den ihnen dermalen obliegenden grundherrlichen und ähnlichen Leistungen verwen det werden sollen. — So dürften die Wünsche der Stande als erledigt nach der Ansicht der Deputation zu betrachten sein. — Was aber die wegen der Herrschaft Wildenfels nach der Zu sicherung der hohen Staatsregierung bereits eingeleiteten, jedoch zum Abschluß noch nicht gediehenen Verhandlungen anlangt, so sind, nach der Meinung der Deputation, die gewünschten Vorlagen oder Anträge der Staatsregierung abzuwarten. DerPräsident stellt die Frage: Ob die Kammer in Be zug auf die Schönburgischen Verhältnisse die Ansicht der Depu tation theile, daß die Sache Erledigung gefunden hahe? Wird einstimmig bejaht. Ferner: Ob dieKammer minder Depu tation in Bezug auf die Verhältnisse wegen der Herrschaft Wil denfels, daß die Verhandlungen abzuwarten seien, sich überein stimmend erkläre? Wird ebenfalls einstimmig bejaht. Man geht nun zu Punct. II., 3. über, wie folgt: Auf die von dem Abgeordneten Herrn Zische und der Com- mun Bärenstein bei der zweiten Kammer eingereichten auf Herabsetzung der Salzpreise, Aufgabe des Salzmonopolsund Gestattung des freien Salzverkehrs, Aufhebung des Zwanges zur Entnehmung eines bestimmten Salz - Quantums, oder we nigstens Herabsetzung des Letzteren für die ärmeren Gegenden, gerichtete Petition fand die benannte Kammer sich bewogen, nach dem Gutachten ihrer dritten Deputation folgende Anträge an die hohe Staatsregierung gelangen zu lassen: 1) daß dieselbe baldmöglichst zu einer allgemeinen und durchgreifenden Verbes serung der bisherigen Einrichtung in der Salzverwaltung vor schreiten, dabei aber folgende Grundsätze, als aus dem Wesen des konstitutionellen Staatslebens und dem allgemeinen Wun sche des Volks hervorgegangen, berücksichtigen möge, nämlich: ») daß die Verbindlichkeit jedes einzelnen Consumenten zu Ent nehmung eines festgesetzten jährlichen Quantums aufgehoben, dagegen allen Staatsbürgern ohne Ausnahme nur die Verpflich tung auferlegt werde, ihren gestammten Salzbedarf nirgends, als von den Staatsniederlagen, zu entnehmen, b) daßderPreis des Salzes in allen Staatsniederlagen und für alle Staatsbür ger ohne Ausnahme, mithin auch für die Bewohner der Schön burgischen Lande, auf verfassungsmäßige Weise (Verf. Urk. tz. 3l.) gleich gestellt werde, endlich v) daß die erschwerende Ver bindlichkeit solidarischer Vertretung der Salzreste, welche nach s. 4. des Mandats von 1806. denjenigen Communen, die vor ^em Erscheinen des gedachten Mandats Commundeputatbücher --langt haben, noch obliegt, ebenfalls aufgehoben und somit ,721 die vollkommene Gleichstellung der fammtlichen Staatsbürger in dieser Beziehung herbeigeführt werde. 2) daß dieselbe einst weilen und bis eine derartige durchgreifende Verbesserung des Salzverwaltungswesenmöglich, diebetreffenden Obrigkeiten durch Verordnung anweise, bei Berechnung und Feststellung des communlichen Salzdeputatquantums nicht wie bisher das zehnte, sondern das vierzehnte Lebensjahr als dasjenige anzunehmen, von welchem an die Consumtionsfähigkeit zu rechnen ist. Die. hohe Staatsregierung hat nun durch das Dekret vom 13. No vember 1836. diese Anträge als ungeeignet keineswegs zurück gewiesen und daher dadurch die in dem Gutachten der dritten Deputation der zweiten Kamms«- dafür angeführten Gründe still schweigend als solche, welche eineBeachtung verdienen dürften, anerkannt, der Ständevcrsammlung jedoch zu erkennen gegeben: daß eine Abänderung im Salzwesen wesentlich mit dadurch be dingt werde, in wiefern durch die im Artikel 10. der Zollvereini- gungsvcrträge enthaltenen Bestimmungen der betheiligten Re gierungen eine genügende Sicherstellung gegen Salzeinschleife aus dem Auslande und den zum Vereine selbst gehörigen Län dern, besonders denen, in welchen niedrige Salzpreise bestehen, nicht gewahrt werde, hierüber aber zuvörderst eine mehrjährige Erfahrung noch abzuwarten rathlich erscheine, daher es denn zur Zeit bei der bestehenden Gesetzgebung bewenden könne. Die Deputation glaubt dagegen, daß es angemessen sei, im Ein- verständniß mit der zweiten Kammer einen anderweiten Antrag an die hohe Staatsregierung in der Maße resp. zu wiederholen und zu stellen, die beantragte Verbesserung des Salzwesens ehe möglichst in das Leben zu rufen, vor allen Dingen aber, jedoch unter strenger Handhabung des bereits gesetzlich bestehenden Ver bots gegen Entnehmung von Salz aus andern als Staatsnie- dcrlagen, jeden Zwangzur Entnehmung gewisser Salzdeputate durch Verordnung unverweilt aufzuheben, dagegen aber Ein richtungen zu treffen, daß in allen Orten des Landes Salz aus Staatsniederlagen nach dem Bedürfniß der Consumenten zu erlangen sei. Was nun den letzten speziellen Antrag anbetrifft, so bemerkt auch die Deputation endlich hierbei, daß nach einer bei dem vorigen Landtag in der zweiten Kammer bereits abge gebenen Erklärung der Regierung matt sich auch der gewissen Hoffnung hingeben könne, daß Eine hohe Staatsregierung auf diesen Antrag cinzugehen unbedenklich finden werde. Bürgermeister Schill: Ich halte es für meine Schuldig keit, der Deputation für die Wiederholung dieses Antrags ins besondere meinen Dank zu sagen, weil hierdurch wesentliche Erleichterungen für die armen Erzgebirger herbeigeführt wer den. Ich glaube nicht erst versichern zu müssen, daß es die schwierigste der obrigkeitlichen Pflichten ist, dergleichen Depu tate aufzubringen, weil es oft nicht möglich ist, bei der kärglichen Nahrung der Gebirgsbewohner das Quantum auf zubringen, auf der andern Seite aber auch, wenn die Obrig keit nicht pflichtwidrig handeln wollte, sie diese Deputate mit Strenge einzutreiben verbunden ist, wenn nicht Diejenigen, von welchen sie zu erholen waren, unter die ganz Armen ge zählt werden konnten. Ich glaube auch darauf Hinweisen zu können, daß, nachdem in dem Schönburgischen die Einrich tung getroffen worden ist, der Fiskus Nichts mehr zu verlieren hat, indem alles Salz, was konsumirt wird, in den Staats niederlagen geholt wird, bei uns 110 Scheffel Salz mehr geholt werden, als dies früher der Fall war. Bürgermeister Gottschald: Auch ich fühle mich gedrun gen, der verehrten Deputation für das bei diesem Pun^-
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