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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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von den Niederlagen bis zu den einzelnen Orten den Preis fest zustellen, sie ziehen aber nunmehr für den Verkauf keine be sondere Provision, während in den Gemeinden, welche das Salz zu dem Preise der Nichtprivilegirten bekommen, sodann das Salz mit einem Zuschläge einer Provision von 2 Gr. ver kauft wird. Man kann also annehmen, daß den Prkvitegir- ten nur ein Gewinn von 2 Gr. pro Scheffel bleiben soll, weil ihnen das nicht vergütet wird, was bei dem sonstigen Verkauf für die Bemühung des Verkäufers zugeschlagen wird. Hier nach dürfte als Uebelstand der dermaligen Einrichtung haupt sächlich zu bezeichnen sein, daß verschiedene Preise in den ver schiedenen Niederlagen bestehen, und daß die Fuhrlöhne viel leicht nach einem etwas zu hohen Sätze im Jahre 1822, na mentlich für die entfernten Niederlagen regulirt worden sind. Ein Hauptgegenstand, welcher bei der definitiven Regulirung des Salzwesens ins Äuge zu fassen und zu berücksichtigen sein möchte, dürfte die Gleichstellung der Salzpreise in den sammt- lichen Niederlagen sein. Die Regierung würde ein darauf bezügliches Gesetz gewiß auch schon vorgelegt haben, wenn sie sich nicht gesagt hätte, es würde, wenn nicht an den Staats einkünften ein bedeutender Ausfall entstehen soll, kaum in der geehrten Ständeversammlung Anklang gefunden haben; denn soll Nichts an dem Staatseinkommen verloren werden, so müßte aus den bisherigen verschiedenen Preisen ein Mittelpreis gezogen werden. Die Folge würde sein, daß die entlegenen Landestheile, wiez. B. die Lberlausitz, -er Meißner Kreis, Etwas dabei gewinnen, daß dagegen der Leipziger Kreis und alle die, welche jetzt niedrige Preise zahlen, bedeutend höhere Salzpreise erhalten würden,' und selbst ein Shell des Landes, der gerade am meisten der Unterstützung bedarf, das Vogt land, nicht nur Nichts gewinnen, sondern vielleicht selbst einen Preiszuschlag zu übernehmen genöthigt sein würde. Gehe ich nun auf den 2. Shell über: auf die Verpflichtung der Salz- consumenten, für Menschen und Vieh eine gewisse Quantität Salz zu entnehmen, so gebe ich zu, das etwas Widerstreben des darin liegt, den Menschen zu nöthigen, er soll so oder so viel Salz aus den Niederlagen entnehmen, wenn er dessen auch nicht bedarf. Die Regierung ist aber, namentlich in neuerer Zeit, mit großer Nachsicht verfahren, und es ist auch für einige Theile des Voigtlandes sogar eine allgemeine An ordnung deshalb ergangen, der zu Folge das Salzquantum von 2 Metzen auf H Metze pro Kopf herabgesetzt worden ist. Die verbliebenen Salzreste sind übrigens auch unbedeutend, sie belaufen sich auf ungefähr 3000 Scheffel jährlich im gan zen Lande, wie die Uebersicht vom Jahre 1835 ergiebt. Be trachte ich den Antrag aber, welchen die geehrte Deputation gestellt hat, abgesehen von der Frage, welche ich dahin gestellt lassen will, ob in den Nachbarlanden, wo es niedrigere Salzpreise als hier giebt, so vollständige Maßregeln getroffen sind, daß man annehmen könne, man sei gegen Salzein- schleiche gesichert: so stoße ich doch auf ein großes Hinderniß hinsichtlich des Aufgebens der Salzconskription. Es kommt dabei nämlich das Verhältniß der Privilegirten und Conzessio- nirten in Frage, welche das Recht Haben, in den Niederla gen das Salz zu ermäßigten Preisen zu bekommen, und durch den Verkauf in den einzelnen Orten einen nicht unbedeutenden Nutzungsertrag hatten. Auch diesen diente die Salzcon skription, die Verbindlichkeit, ein gewisses Salzquantum zu entnehmen, in den einzelnen Orten zur Controls, welche bei Aufhebung der Conskription wegfallen würde; es müßte denn die Einrichtung getroffen werden, daß dieses Quantum immer als ein Normalquantum anzusehen sei, das beim Ortssalz- schenken zu entnehmen wäre, und es müßte demnach die Ver bindlichkeit, das Salz gerade dort und nirgends anders zu er holen, festgehalten werden. Dies sind die Gründe, warum ich in der Lhat nicht wohl absehe, wie der Antrag in Ausführung zu bringen sein möchte ohne Verletzung derer, welche jetzt den Salzschank ausüben, und ohne nicht gänzlich die Controls in dieser Sache zu verlieren, in sofern nicht zugleich eine all gemeine und gleiche Preisbestimmung für alle Niederlagen er folgt. Referent Bürgermeister Wehn er: Was den Salzschank anlangt, so kann ich mir nicht gut vorstellen, daß die neue Ein richtung eine große Veränderung hierin bewirken würde. Die Salzschenken können nicht mehr ausschenken, als sie ver kaufen können; sie haben bisher nicht mehr verkaufen können, also glaube ich kaum, daß durch die Aufhebung der Salzcon skription eine Veränderung darin zu bewirken sei. Uebrigens ist der Zuschlag aufdas Salz so stark, daß er in dem Budjetmehr als die Einnahme von 300,000Mhlr. beträgt, u. die Ungerechtig keit, welche man in dieser Beziehung gegen Arme ausübt, ist klar vorhanden, wenn man bedenkt, daß der Arme diesen bedeutenden Zuschlag, also eine bedeutende Steuer zahlen soll, wahrend der Reiche auch nicht mehr beiträgt, da das Salzdeputat-Quantum für den Armen und den Reichen gleich ist. Die Sache ist von der größten Wichtigkeit und von der Art, daß man kaum den An trag, auf den Seiten der Negierung bereits bei der vorigen Standeversammlung eingegangen worden ist, langer in sus penso und unbeachtet könnte hingehen lassen. Ich für meine Person halte daher das Deputations-Gutachten für ein solches, welches einen Antrag enthält, der so nothwendig ist, als irgend ein Antrag gedacht werden kann, da mir bekannt ist, welcheBe- drückungen diese Angelegenheit hervorgebracht hat. Es ist wahr, es sind Erlasse gegeben worden, aber schon in den Un tersuchungen bei den Erlassen, in den Erörterungen, die dabei angestellt worden sind, ist für die Obrigkeiten eine sehr große und unnütze Belästigung enthalten, welche zu beseitigen ist, und der Erlaß der Salzdeputate lediglich in das Ermessen der Be hörden zu legen, da, wo die Salzdeputate nicht nothwendig sind, erscheint mir doch sehr bedenklich. Auf diese Weise könnte doch der Fall eintreten, daß Communen Salzdeputate auf un billige Weise bezahlen müssen. Ich kann mich nicht überzeu gen, daß die Schwierigkeiten bei Ausführung des Antrags so gar groß wären, da sie in andern, namentlich in großen Städ ten bereits beseitigt sind, namentlich in Leipzig und Dresden.
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