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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Es würden auch recht füglich die privilegirten Salzfchenkerr fortbestchen können. Staatsminister v. Zeschau: Ich habe nur zu bemerken, daß der Antrag aufden Salzschank wohl Einfluß äußern würde, denn es exisiiren dann keine Cvntrakte mehr, daß der, welcher an den Salzschank gewiesen ist, auch dort das Salz erholt. Dieses findet aber jetzt statt, und zwar durch die Feststellung des Consumtionsquautums für jeden Ort und durch die Controli- rung des Salzbedarfs des Einzelnen. Jndeß ist dies ein Ge genstand, der bei näherer Erwägung der Sache sich ergeben wird; auch scheint es mir, als ob der geehrte Referent der An sicht sei, daß auf den Grund einer jetzt fraglichen Anordnung von Seiten der Berechtigen ein Anspruch nicht gemacht wer den könne. Referent Bürgermeister Wehner: MitdenSalzschenken ist bereits an mehreren Orten theilweise ein Abkommen getroffen worden, nämlich dadurch, daß man ihnen Entschädigung auf Staatskosten zugebilligt hat, welche nach dem Verhältnisse der Consumenten berechnet worden ist. Ich sollte meinen, daß auf diese Weise sich diese Schwierigkeitbeseitigen lassen würde, wenn man nämlich mit den privilegirten Salzschenken ein ähn liches Uebereinkommen träfe. Staatsminister v. Zeschau: Ich muß diesen Punct als einen solchen bezeichnen, dessen vollständige Regulirung nicht leicht jst; die Regierung kann aber nicht Aufhebung der Con- skription verschreiben, ohne auch diesen Gegenstand mit zu er ledigen, denn sie setzte sich großer Ansprüche Seiten der Berech tigten aus, und sie würde auch nicht berechtigt sein, eine solche Entschädigung zu geben, ehe nicht die geehrten Kammern sich deshalb ausgesprochen haben. Secr. Hartz: Das ist auch der Grund, warum ich glaube, daß nur durch ein Gesetz der Punct beseitigt werden könne. Graf Hohenthal: Gerade durch die Vorlage eines Gesetzes wird sich die große Schwierigkeit Herausstellen, und ich muß dem, was vom Hrn. Staatsminister angeführt worden ist, vollkommen beitreten; es wird ein wesentlicher Unterschied mit den Salzschenken eintreten. Um nur dem Referenten einen Fall, der mir gegenwärtig ist, zu sagen, so ist es der: wenn eine kleine, arme Commun zum Salzschank berechtigt ist, so müßte diese, wenn das nicht ganz geändert werden soll, auch ferner das Salzdeputat, oder den gewissen Satz erholen. Sie hatte aber nicht das Zwangsrecht, zu verlangen, daß einzelne Mitglieder der Commun bei ihr selbst das Salz erholen, son dern sie könnten es holen, wo sie wollen, weil die Cdntroleweg- fiel, so bliebe nun das Salz der Commun auf dem Halse. Wer soll den Ausfall bezahlen? die Commun selbst? also würde Je der sein Salz bei einer dritten Person bezahlen, und et würde sann wieder angehalten sein, in der Commun selbst das Salz deputat zu bezahlen. Das sind Verhältnisse, die sehr schwierig und weitläufig sind, namentlich an vielen Orten sehr schwierig, und ohne Gesetz würde es unmöglich sein, dies zu reguliren. Bürgermeister Gottschald: Der von dem Sprecher ge ¬ fürchtete Fall dürfte schwerlich vorkommen; denn es wird schwer lich ein Mitglied der Gemeinde so thöricht sein, das Salz an ei nem entfernten Orte zu erholen, wenn es dasselbe an seinem Orte selbst für den nämlichen Preis zu erholen im Stande ist. Ich habe in der Stadt, welcher ich angehöre, die Erfahrung gemacht, daß, seitdem das Salz in dem Auslande, woher die Einwohner von Sachsen es wohlfeiler bekommen konnten, im Preise ebenfalls gestiegen ist, die Abnahme oder Entnehmrmg von Salz ungemein besser sich gestaltet hat, so daß es dahin ge kommen ist, daß von Resten seit einigen Jahrrn nicht mehr die Rede ist, wahrend in frühem Jahren die Reste der Stadt Plauen sich häufen mußten, da ein großer Lheil der Einwohner nicht im Stande war, Salz zu kaufen, vielmehr viele Familien sich damit helfen mußten, Surrogate zu erkaufen. Nächst diesen gab es aber auch Viele, die ihr Quantum nicht verbrauchen konnten. Der Druck ist dadurch jetzt etwas erleichtert, daß mehrere Gewerbe etwas in Schwung gekommen sind, und daß einige von diesen zum Betrieb mehr Salz bedürfen, so daß diese die Armen zum Theil übertragen. Aus der Annahme des Gut achtens der Deputation befürchte ich Nichts, am allerwenigsten das, daß ein Verlust für die Staatskasse daraus hervorgehen werde. Ich glaube vielmehr dringend empfehlen zu müssen, dem Deputations-Gutachten beizutreten. Prinz Johann: Dem Deputations-Gutachten ist der Einwurf gemacht worden, daß dasselbe nicht ausführbar sei, und ich vermag allerdings nicht, alle die Gründe zu widerlegen, welche dafür angeführt worden sind; aber einige Zweifel erlaube ich mir herauszuheben. Was die vermißte Controls betrifft für den Salzschank, so ist nicht zu leugnen, daß Mancher geneigt sein wird, sein Salz aus andern Orten zu holen, dafem zu er warten ist, daß die Salzpreise dort niedriger sind; indeß wird die Differenz des Salzpreises an andern Orten kaum bedeutend sein, und es ließe sich dadurch helfen, daß die Salzconskription zwar aufgehoben wird, aber das Salzquantum nur nach der Höhe des Bedarfs, der nach der Zahl der Einwohner berechnet ist, und nicht mehr für jeden Ort betrage, als wirklich con- sumirt wird, mit Zuschlag an den Orten, wo reichere Einwoh ner sind. Was die Entschädigung der Salzschenken betrifft, so glaube ich, daß sie zwangsweise nur durch das Gesetz eingeführt werden könne, aber freiwillig auch durch Verordnung. Wenn die Regierung erklärte, sie wolle jedem Privilegirten zwei Gro» schen pro Scheffel gewähren, so würde sich das durchführen und auf dem Wege der Verordnung ausführen lassen. Nun will ich nicht verkennen, daß Schwierigkeiten vorhanden sind; das hin dert aber nicht, daß das Deputations-Gutachten in der Haupt sache angenommen werde. Sind Schwierigkeiten vorhanden, so können sie nur durch ein Gesetz beseitigt werden, und wenn ein Gesetz gegeben wird, so wünsche ich, daß es über düs ge- sammte Salzwesen sich verbreite, und nicht auf diesem Landtage, sondern auf dem nächsten vvrgelegt werde. Kann es durch Ver ordnung beseitigt werden, nun so würde es gut sein, und ich glaube, daß der Antrag in der Art zu modisiziren sei, daß die Worte: „ soweit thunlich " hercinkämen. Dadurch würde der
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