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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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kann, daß die Salzconsignation, wenn sie auch bloß eine Re- giemaßregel sein sollte, ohne Gesetz hätte eingeführt wer den können. Prinz Johann: Ganz etwas Anders ist es um die Ein führung und die Abschaffung einer solchen Maßregel; aber ich muß bemerken, daß ich hier Nichts dagegen habe, wenn die von mir vorgeschlagenen Worte vordieWorte: „durch Verordnung" kommen, wenn nur nicht die Regierung gebeten wird, jetzt schon durch Verordnung die Sache einzuführen; denn es ist möglich, daß es unthunlich ist, weil dabei Rechtsverhältnisse zu tief be rührt werden. Also wünsche ich, daß ich nicht mißverstanden werde, daß man diese Klausel darauf beschranke: insofern es in dem Befugnisse der Staatsregierung liegt, und insofern es aus führbar sich zeigt. Bürgermeister Ritterstädt: McineAnsicht von dervor- liegenden Sache ist diese: ich glaube allerdings, daß die soge nannte Salzconsignation doppelter Natur ist. Die Verbindlich keit, daß jede Person zwei Nietzen Salz consumiren soll, scheint eine solche zu sein, die zu tief in das Privatrecht eingreift, als daß sie nicht lediglich aufdem Wege des Gesetzes eingeführt und folglich nur aufdemselben Wege wieder aufgehoben werden könnte. Auf der andern Seite hat diese Maßregel zugleich die Natur ei ner Rcgiemaßregel, insofern vorgeschrieben worden ist, daß gewisse Deputatsbücher eingeführt werden sollen, das heißt, der zu entnehmende Salzbedarf eingetragen werden soll, und daß der, der das Deputat nicht entnommen hat, verbunden sein soll, das Mangelnde auf andere Weise zu ersetzen. Insofern glaube ich, daß der Gegenstand in seinem ganzen Umfange der Gesetzgebung und nicht der Verordnung anheim fallen müsse. Bloß das, was von Sr. König!. Hoheit vorgeschlagen wurde, scheint mir es möglich zu machen, den Antrag der Deputation nunmehr anzunehmen, und aus diesem Grunde würde ich mich entschließen können, dafür zu stimmen. v. Großmann: Nur eine Frage erlaube ich mir; der Antrag wurde vorhin gestellt, nach denWorten „vor allen Din gen" einige Worte einzuschalten, und lautete: „sobald thunlich." Prinz Johann: Die Worte lauten: „wenn solches thun lich." Mein Antrag betraf bloß die Frage ob, und nicht wie; Entweder die Salzconskription wird aufgehoben oder nicht, terssum IIon llatur; ein theilweiscs Aufgeben scheint nicht möglich. v. Großmann: Ich wollte mich nur unterrichten, welches die richtige Leseart sek. Nachdem Secr. Hartz nochmals sein Einverstandniß mit dem Vorschläge des Prinz Johann erklärt hatte, stellte der PrasidentdieFragen: I)Nimmt die Kammer denDe- pptations-Vorschlag zu dem Puncte ll. 3. an? 2) Tritt die Kammer dem Vorschläge des Prinz Johann bei? , Beide Fra gen werden bejaht und zwar die erstere einstimmig, die letztere durch 26 gegen 6 Stimmen. v, Welck: Ich wollte mir noch eine Bemerkung zu diesem Satze exlauhess; ich bemerke aber im Voraus, daß ich keinen Antrag zu stellen beabsichtige, sondern nur eine befriedigende Erklärung Seiten der Staatsregierung zu extrahiren wünsche. Abgesehen davon, daß vielleicht doch zu dieser Einrichtung ein längerer Zeitraum gegeben werden muß, so glanhe ich, würde es schon zu einer großen Erleichterung Mancher gereichen, wenn man ihnen gestattete, das Salz in der Niederlage zu holen, die 728 ihnen am ua^gen ist. Das ist jetzt in verschiedenenFallen noch nicht der Fall gewesen und nicht gestattet worden. Ich erin nere mich eines Beispiels in einer der Städte der Schönburgi- schen Lehnsherrschaft, welche zwei Meilen von Chemnitz und 5 bis 6 Meilen von Leipzig gelegen ist. Von Seiten dieser Stadt ist mehrmals nachgesucht worden, ihr Salzdeputat in Chemnitz holen zu dürfen. Das Gesuch wurde im vorigen Sommer dringend wiederholt und unter andern dadurch moti- virt, daß die Schönburgische Herrschaft in allen Angelegenheiten an die Direktion des angegebenenKreises verwiesen wurde, und wie es also billig erschien, auch in Erholung des Salzes dahin verwiesen werden möchte. Welchen Erfolg das Gesuch gehabt hat, weiß ich allerdings nicht, indem ich die Resolution nicht erfahren habe; ich glaube aber, daß, wenn in einem solchen Falle, wo ein so wesentlicher Unterschied der Entfernung vorhanden ist, der Commun gestattet werde, ihr Salzdeputat in der nächst gelegenen Niederlage zu holen, allerdings dadurch eine große Erleichterung bewirkt wird. Referent Bürgermeister Wehner: Es dürfte nach meiner Ansicht dies zu den wesentlichen Veränderungen gehören, die die Staatsregierung herzustellen beabsichtigt. Gegenwärtig scheint es nicht, daß wir weiter darauf eingehen können, da auch schon die Fragstellung über das Deputativns - Gutachten gestellt ist. v. Welck: Ich muß mir erlauben, einen Jrrthum zu be richtigen, den ich vorhin vorbrachte. Die Lehnsherrschaften gehören zwar zu dem Erzgebirgischen Kreis, nicht aberzu dem Erzgebirgischen Kreisdirektions-Bezirk, sondern zu dem Leipzi ger Kreisdirektions-Bezirk; was aber die Entfernung betrifft, so ist allerdings richtig, was ich angeführt habe. Einen An trag habe ich nicht gestellt, sondern nur eine befriedigende Er klärung gewünscht. Staatsminister v. Ze schau: Es sind verschiedne derar tige Gesuche berücksichtigt worden, wo nämlich die Entfernung von dieser oder jener Niederlage in Frage kam. Die Regierung mußte aber im Allgemeinen strenge verfahren, denn es hat große Schwierigkeit, wenn die Anschaffung in der Niederlage auf das Bedürfniß der jetzt dahin gewiesenen Ortschaften berechnet ist, und dann wieder eine Aenderung einkreten soll. Man kann dann nie eine sichere Berechnung des Salzbedürsnisses in den verschie denen Niederlagen anstellen. Hierauf wird noch zu den nächstfolgenden Puncten 4., 5., 6.. und 7. übergegangen, und da bei keinem der genannten Puncte irgend eine Erinnerung gemacht wird, werden vier Fragen einzeln nach jedem der genannten Puncte auf Annahme der An sicht der Deputation gestellt, und es erfolgt ein einstimmi ges Ja. Sobald der anwesende.Staatsminister den Sitzungssaal verlassen hafte, folgte nun die Fcagstellung durch Namensauf ruf wegen Annahme des ganzen Deputations-Gutachtens in der Maße, wie es sich gestaltet hat, und auch hier wird ein stimmig mit Ja geantwortet. -Darauf wird vom Präsidium die Sitzung um-^-3Uhr geschlossen, nachdem er die folgende auf den nächsten Lag an beraumt und zur Tagesordnung 1) den Vortrag der I. Deputa tion über das Dekret, die Protokollführung und den Druck der Landtagsakten- betreffend, und 2) die fortgesetzte spezielle Be- rathung über denEntwurf zu einem neuen Criminalgesetzbuche angesetzt hatte. Druck Und Papier von B, G, Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretsch el.
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