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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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ob sie sich mit einer andern Deputation zu vernehmen habe. Es wäre dieses der kürzeste Weg. Abg. Sachße: Da 2 Mitglieder der 2. Deput. sich dafüraus gesprochen haben, so habe auch ich Nichts dagegen einzuwenden, daß die Sache an die 3. Deputation gelange. Sie wird aber, wenn schon auf einem Umweg, weil Geld, und zwar in großen Summen, zu Verwirklichung des Antrags erforderlich, doch an die Finanz-Deputation gelangen, und dort, ich besorge schon wegen des großen Verzugs, ihr Ziel verfehlen. Abg. Zische: Ich glaube zwar nicht, daß es an der Zeit fei, über den Gegenstand zu debattiren; ich leugne aber, daß der Gegenstand nur eine Geldmaßregel sei, — er- ge hört eben so wohl in die Administration. Es wird nur gesagt, daß die Leistungen der Gemeinden geregelt und zweckmäßig ge leitet werden sollen. Es ist großer Werth darauf zu legen, daß die Regierung für die technische Leitung sorgen möge, und die Gemeinden und Gutsbesitzer Handleistungen und Fuhren thun. Allerdings ist auch die Absicht darauf gerichtet, daß der Staat alles Pekuniäre übernehme; aber daß die Petition auf Geld leistungen allein abgesehen sei, muß ich verneinen. Abg. Sach ße: Alle, die bei den Straßen angestellt sind, haben die Weisung, den Gemeinden und selbst einzelnen Grund stückbesitzern bei Instandhaltung ihrer Wege beiräthlich zu sein. Abg. v.Leyßer: Wenn einmal ein Prinzip hinsichtlich der Vertheilung der Petitionen an die verschiedenen Deputationen ausgesprochen worden ist, so dünkt mir, daß man auch auf dessen genaue Beobachtung halten muß. Nun sind aber der 3. Deputation, welche nichts weniger als besonders habgierig auf Petitionen ist, da ihr ohnedies deren genug anheim fallen, auf dem letzten Landtag allediejenigenEingaben, die Gegenstände, wie den vorliegenden, berührten, überwiesen worden, u. daher muß wohl auch anjetzt, um consequent zu bleiben, dieselbe Norm beobachtet werden. Auch muß ich noch bemerken, daß die Fi nanz-Deputation wohl vollauf beschäftigt ist mit den Arbeiten, die ihr anheim fallen, und deren bald thunlichste Erledigung als sehr wünschenswerth erscheint. Abg. v. Egidy: Ich bin des Dafürhaltens, daß die Pe tition weder an die 2. noch an die 3., sondern an die I. Depu tation abgegeben werden möchte. Die Tendenz betrifft nicht allein einen Finanzpunct oder ein singuläres Interesse, sie schlägt vielmehr, wie mir scheint, tief in einen Verfassungs gegenstand ein, denn es handelt sich am Ende darum, ob das bekannte Straßenbau - Mandat von 1783 revidirt, amplifizirt, oder modift'zirt werden möchte. Ich sollte glauben, diese Sache gehöre vor die 1. Deputation, wenigstens weit eher vor diese als vor die 2., dahin paßt sie gar nicht. Abg. v. Leipziger: Ich wollte vorhin die hohe Kammer aufmerksam machen, d aß es wünschenswerth sei und am schnellsten zum Zweck führen würde, diese Petition an die 2. Deputation zu verweisen. Nach dem aber, was einige geehrte Redner da wider geäußert haben, habe ich Nichts einzuwenden, daß sie an die 3. Deputation abgegeben werde, denn es kann den Peten ten gleichgültig sein, welche Deputation die Petition zu bear- besten hat, wenn sie nur bearbeitet wird. Präsident: Ich habe mich nicht in der Erwartung ge täuscht gefunden, daß sich verschiedene Ansichten in der Kam mer darüber Herausstellen würden, und deshalb gleich die Frage gestellt, ob die Petition an die 3., oder wenn dieses abgewie- sen würde, an die 2. Deputation zu verweisen sei, und wenn beide Fragen verneinend beantwortet würden, würde ich die Frage darauf stellen, ob die Petition an die I. Deputation ab gegeben werden solle. Es steht also bei den einzelnen Kammer mitgliedern, ob sie gegen die erste Frage stimmen wollen, wenn -sie der letzteren Ansicht sind. Ich frage daher die Kammer: Ob die Petition der 3. Deputation übergeben werden soll? welche Frage alle Mitglieder- ein einziges ausgenommen, be jahend beantworten. Hierauf bemerkt das Präsidium noch, daß die Ab geordneten v. Arnim und Puttrich auf 2 Tage Urlaub erhalten hätten, und daß der Abgeordnete Kirchner wegen Kränklichkeit für heute entschuldigt sei. Sodann äußert Abg. Häntzschel (aus Königstein): Die Geschäftsan weisung, auf welche das neue Steuersystem basirt werden soll, habe ich auf direktem Wege selbst für mein Geld nicht und sol che nur auf indirektem Wege erlangen können. Es streitet mit meinen Grundsätzen, irgend Etwas auf indirektem Wege zu suchen, was mir auf direktem Wege nicht verweigert werden kann. Ich weiß nicht, warum man aus dieser Sache ein Ge- heimniß macht. Dieses Geheimhalten hat schon jetzt großes Mißtrauen erregt. Jeder, auch der kleinste Grundbesitzer kann es fordern, daß ihm die Grundsätze mitgetheilt werden, nach denen sein Grundstück besteuert werden soll. Kann ich dieses als Grundbesitzer verlangen, so Habe ich als Mitglied der Ständeversammlung ein um so größeres Recht, zu fordern, daß dieGeschäftsanweisung veröffentlicht werde. DaS bisher bei der direkten Besteuerung beobachtete Verfahren ist den Ständen zur Begutachtung vorgelegt worden, es soll von solchen Verathen werden. Die Geschäftsanweisung ist der vorzüglichste Lheil des Erstem; ohne solche ist es den Mitgliedern der Kammern unmöglich, daraus einzugehen, die aufgestellten Grundsätze näher zu prüfen. Die Kosten des Drucks können unmöglich berücksichtigt, am allerwenigsten aber kann die Geschäftsan« Weisung der Oeffentlichkeit entzogen werden. Ich trage daher darauf an, daß sie durch den Druck bekannt gemacht und den Staatsbürgern die Möglichkeit verschafft werde, solche einer nähern Prüfung zu unterwerfen. Präsident: Ich habe zu bemerken, daß an die Kammer 12 Exemplare gelangt sind. Von diesen hat der Vorstand 7 an die Deputations-Mitglieder ausgetheilt, und 5 andere sind zur Ansicht in der Expedition ausgelegt worden. Ich habe jedoch nunmehr die Einrichtung getroffen, daß.die 5 übrigen Exem plare unter den übrigen Kammermitgliedern cursiren sollen; je des Mitglied aber würde das Exemplar nur 2 Tage bei sich be halten können. Uebrkgens ist der Antrag des Abgeordneten weiter gegangen, und durch diese Maßregel nur eine vorläufige
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