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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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der Staatsregierrmg eine Abänderung in der Gerichtsverfassung gegenwärtig beabsichtigt würde, und dann erst, wenn die Or gane gebildet sind, durch welche dieses Gesetz seiner Absicht ent sprechend in Anwendung gebracht werden kann, schien mir es an der Zeit zu sein, auf dessenBerathung einzugehen. Wenn dem aber nichts» ist, so kann ich allerdings auch mein Bedenken nicht beseitigen, daß bei der Anwendung dieses Gesetzes den Staats bürgern mancher Nachtheil zugezogen werden wird, und des halb muß ich dringend wünschen, daß Gegenstände über ganz geringe Forderungen in den Bereich des Gesetzes gezogen, und solche, wo möglich noch unter 20 Thlr. gesetzt werden mögen, damit die Nachtheile bei etwaiger unregelmäßiger Anwendung des Gesetzes nicht so empfindlich hervvrtreten. Es ist geäußert worden, daß für denWohlhabenden eine Summe von 50 Thlrn. so zu betrachten sei, wie bei dem Armen eine Summe von 20 Thlrn.; allein, es ist wohl zu bedenken, daß auch derBemittelte wegen 20 Thlr. verklagt werden kann und auch daran keinen Verlust leiden will. Das Gesetz bezieht sich auf alle Staatsbür ger, auf die Bemittelten sowohl, wie die weniger Bemittelten, und alle müssen wünschen, ihre Angelegenheiten so behandelt zu sehen, wie sie es dem Gesetz nach erwarten zu können berech tigt sind. Das Haasesche Amendement würde daher die Be theiligten in die Lage setzen, nur in noch größern Nachtheil ver setzt werden zu können, und deshalb halte ich es bedenklich, da für zu stimmen. Was den zweiten Theil des Amendements des Abg. v. Dieskau wegen Oeffentlichkeit des Verfahrens anbe langt, so finde ich dieses schon durch das, was geäußert worden, widerlegt und bei unserer jetzigen Gerichtsverfassung nicht aus führbar. Abg. Wieland: Ich habe den Antrag des Herrn Vice- prasidenten unterstützt und wollte meine Ansicht nur mit zwei Worten rechtfertigen. Der Grund ist, daß ich wünschte, die Wohlthat des gegenwärtigen Gesetzes so viel als möglich ausge dehnt zu sehen. Es ist eine bekannte Sache, daß bei Prozessen über gringe Forderungen oft eben so große Rechts - und Prozeß schwierigkeiten zn beseitigen sind, als bei eauM mnjoribus. Nun können aber die Schwierigkeiten, welche bei Rechtssachen sich darlegen, deren Gegenstand unter 20 Thlrn. ist, eben so groß sein, als bei Sachen, wo das Streitobjekt zwischen 20 und 50 Thlrn. innesteht. ,Ich glaube daher, dieHauptsache geht darauf hinaus, ob man den Unterrichtern genug Vertrauen schenken dürfe; ich meine nun aber, wenn sie im Stande sind, nach ge genwärtigem Gesetz eine Sache zu behandeln, die sich auf 20 Thlr. und darunter belauft, so werden sie auch im Stande sein, nach den Vorschriften eben dieses Gesetzes auch solche Sachen zu bearbeiten, deren Objekt sich bis aus 50 Thlr. beläuft. Wenn übrigens von einem Abg. bemerkt worden ist, daß bei diesem ab gekürzten Verfahren die Sachen häufig übers Knie gebrochen würden, und das etwa so viel heißen soll, als: die Sache sei da durch verglichen, also durch Vereinigung beider Parteien abge- than worden, so wird das eben kein Unglück und jedenfalls bes ser sein, als wenn der Prozeß zum Nachtheile der Parteien aus gesponnen wird. Präsident: Es liegen zu der tz. 2. zuvörderst der Antrag der Deputation (s. oben S. 742.) vor; dann aber noch 2 bereits unterstützte Anträge. Was nun das Deputations-Gutachten anlangt, so würde dieses nach der Landtagsordnung zuerst in Berathung zu ziehen sein, aber die Diskussion hat eine solche Richtung genommen, daß über die Anträge des Abg. v. Dies kau und des Vicepräsidenten v. Haase zuerst gesprochen worden ist. Nun wird die Deputation mit mir einverstanden sein, daß es besser sein wird, die Deputations-Antrage zu dieser Para- graphe zusammenzuhalten und sie in einer Reihefolge zur Abstimmung zu bringen. Wenn über beide Anträge zu erst abgestimmt wird, würden wir dann zuvörderst über den v. Dieskauschen Antrag zu sprechen haben, wo ich allerdings die Meinung des Abg. v. Mayer theilen müßte, daß der Antrag selbst zur tz.2. anders geförmelt werden möchte. Ich habe dieses Bedenken schon bei Eingabe des Amendements an gedeutet, und es würde der Antrag aufBeobachtung des öffent lichen Verfahrens ganz hier abzuscheiden und die Abstimmung selbst nicht zugleich mit darauf zu richten sein. Dagegen scheint der erste Theil des v. Dieskauschen Antrags ganz connex zu sein mit dem Anträge des Vicepräsidenten v. Haase. Ich ersuche den Antragsteller, sich darüber zu erklären, ob sich viel leicht mit dem 0. Haaseschen Anträge der seinige vereinigen ließe? Abg. v. Dieskau tritt nach einer kurzen Diskussion dem gleichen Zweck mit dem seinigen verfolgenden Anträge des Vice präsidenten 0. Haase bei, behält sich jedoch vor, in Bezug auf die Rechtsbeistande und die gewünschte Öffentlichkeit bei den be treffenden Paragraphen Anträge zu stellen. Präsident: Es würde nun nur noch das Amendement des Vicepräsidenten v. Haase bestehen. Der Bicepräsident v. Haase hat vorgeschlagen, statt der Worte in der 3. und 4. Zeile in der §. 2. „von 20 Thlrn." zu setzen „von 50 Thlrn." Ich frage die Kammer: Ob sie dem v. Haaseschen Amende- 8 ment beitrete? Wird mit 34 gegen 27 Stimmen verneint. » Der Präsident schließt hierauf die Sitzung um ^3 Uhr, i setzt die nächste auf künftigen Donnerstag fest und bestimmt zur Tagesordnung die fortgesetzte Berathung über den heutigen Ge genstand. Druckfehler. JnNr. 52 d.Bl. sind hinsichtlich der Aeußerungen des Staatsministers von Scschau folgende Druckfehler zu berichtigen: Sekte 722 Spalte 2 Zeile 24 lies statt reduzier: rcgulirt. — Sekte 723 Spalte 1 letzte Zeile lies statt Priviliegirten und Conzessionirten: Privile- girten. —Seite 724 Spalte 1 Zeile 5 lies statt existkren: exkstirt, und statt Contrakte: Controle. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretschel,
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