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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Run kommen die Puncte, von denen ebenfalls die II. Kammer glaubt, daß eine Beschlußfassung nicht nöthig wäre. Ueber diese Puncte wurde auch in der ersten Berathung nicht beson ders gesprochen, und ein Beschluß darauf ist nicht gestellt wor den; um deswillen glaubt die Deputation, daß man auch in. der Beziehung der H. Kammer beitreten könne, welche aus drücklich auf Anrathen der Deputation eine besondere Beschluß fassung über diese Puncte für unnöthig erklärt hat. Das wäre das Erste, worüber man sich jetzt erklären könnte, ob man glaube, daß eine Beschlagnahme über diese Puncte, und eine Erklärung in der Schrift nicht nöthig sei. Letzteres ist der Vorschlag der Deputation, und die Kammer wird nun zu er klären haben, ob sie der Ansicht beitrete. Der Präsident richtet demnach an die Kammer die Frage: Db sie über diese Puncte dem Deputations-Berichte beitrete? Sie wird einstimmig bejaht. Das Deputations-Gutachten heißt weiter: Hiernächst ist, ebenfalls in Gemäsheit Kes Deputations berichtes, die II. Kammer 6. den Beschlüssen der I. Kammer unter 1.2.3. a. (s. Nr. 17. d. Bl. S. 215.) beigetreten. Referent Bürgermeister Ritterstädt fügt hier bei, daß eine vollständige Übereinstimmung hierin vorhanden sei, und es also eines besonderen Beschlusses nicht bedürfe. Er fährt demnach im Berichte fort: Wenn dagegen die I. Kammer auf den Vorschlag ihrer De putation , 3. b. noch einen Antrag beschloßen hat, des Inhalts: „daß bei Differenzen zwischen der Redaktion der Landtagsnach richten und reklamirenden Mitgliedern der Kammern zunächst die Direktorien vermittelnd, und da nöthig entscheidend, sodann aber die Kammer selbst eintreten, und daß es überhaupt jedem Mitglieds immer freistehen solle, auch nach Versäumung der unter s. bemerkten Frist, seine etwanigen Erinnerungen gegen den Inhalt der Landtagsblätter in der Kammer vorzubringen"; soistdkell. Kammer, ebenfalls nach dem Vorschläge ihrer De putation, diesem Beschlüsse nicht beigetreten, sondern hat viel mehr bei der Staatsregierung zu beantragen beschlossen: daß die Redaktion angewiesen werden möge, alle von Kammermit gliedern eingehenden Berichtigungen und Verbesserungen in das Blatt aufzunehmen, sofern nicht erhebliche und wichtige Gründe entgegenstehen. Die Deputation nimmt weiter keinen Anstand, ihrer Kammer den Beitritt zu diesem Anträge anzurathen. Referent: Die Controlemaßregel , welche die Deputa tion bei dem erstmaligen Berichte in Antrag gebracht, und die auch die Genehmigung der Kammer gefunden hat, ist auf die Sicherstellung der einzelnen Kammermitglieder in der Bezie hung berechnet, daß Alles in die Landtagsnachrichten so aus genommen werden möchte, wie es Jeder unter Ihnen gespro chen hat. Wenn aber nun die Deputation der II. Kammer in der Verbindlichkeit der Redaktion wegen Aufnahme der Be richtigungen und Verbesserungen weiter gegangen ist, so erachtet die Deputation, daß allerdings, wenn diese Verbindlichkeit angenommen würde, jede weitere Controle und Sicherstel lungsmaßregel überflüssig würde. Die Bedenken, welche ihr anfänglich beigegangen sind, fand sie durch die in dem Deputations-Berichte angeführten Gründe ebenfalls beseitigt, und findet daher kein Bedenken, den Beschluß der Kammer anzuempfehlen. Wenn Niemand darüber zu sprechen wünscht, so würde der Beschluß auf die Vereinigung mit der ll. Kam mer unter o. 3 b. zu richten sein. Es erhebt sich Niemand, um zu sprechen, und der Präsident stellt also die Frage: Ist die Kammer gemeint sich in diesem Punctemit der jenseitigen Kammer zu ver einigen? May antwortet mit einstimmigem Ja. Die Deputation fährt nun fort: Hierüberhatnundiell. Kammer aufden Vorschlag ihrerDe- put. noch fünf verschiedene Bestimmungen zu treffen und darüber Zusicherung von der Staatsregierung zu beantragen beschlossen, nämlich s») daß von den angenommenen Stenographen in jeder KammeriMmerzweizugleich nachschreiben; bb)daßdervd.dieRe- dakteurs Literaten und mit dem Schriftsteller- und Journalwesen, sowie mit den Kammerverhandlungen schon einigermaßen ver traute Manner seien, und ev) wenn sie sich bereits im Staats dienste befinden, nicht in unmittelbarer amtlicher Dependenz von den Ministerien stehen; äü) daß ein solcher Redakteur den Ver handlungen der Kammern allezeit selbst, oder durch eine von ihm zu vertretende, qualifizirte Person beiwohne, um den Inhalt und Geist der ersteren richtig aufzufassen ; ev) daß derselbe den Kammern für seine Redaktion und insbesondere dafür verant wortlich gemacht werde, daß vollständig, treu und im Sinne der Sprechenden redigirt werde. Die Puncte unter »s. und bb. schienen nun der Deputation, als der Ausführung angehörig, der Regierung zu überlassen zu sein, und werden von der Depu tation der Kammer zum Beitritte empfohlen. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Das wären die beiden Puncte, wo man zuvörderst über den Beitritt sich zu entschließen haben würde. .Allerdings liegt am Tage, daß die Ausführung der hier beantragten Maßregeln bisweilen wohl unmöglich sein könnte, obgleich es nicht wahrschein lich ist, wenigstens was den letzten Punct unter bb. be trifft. Was den Punct unter »a. betrifft, so ist freilich zu bemerken, daß derselbe, wie es mir scheint, schon jetzt unter die unausführbaren Maßregeln gehöre; denn so weit mir die Ein richtung in Bezug auf die stenographische Aufnahme bekannt ist, so geht sie dahin, daß stets eine gewisse Abwechslung unter den Stenographen statt findet, so daß die, welche eine Zeitlang geschrieben haben und dann austreten, unterdessen, wahrend zwei andere hier schreiben, außerhalb des Kammersitzungssaales ihr Aufgenommenes diktiren, so daß die Sache bald möglichst zur Druckerei gefördert werden kann. Allein jetzt- wo für jede Kammer nur drei Stenographen angestellt sind, liegt es in der Natur der Sache, daß wenn zwei abgetreten sind, nur einer hier schreiben kann; es wechseln also immerzwei und einer. In der Beziehung ist schon jetzt diese Maßregel nicht ausführbar, und der Aeitpunct, wo die Unmöglichkeit eintritt, ist bereits vor handen. Allein ich glaube gewiß, daß von dek Stäatsregie- rung Rücksicht genommen werde und Maßre'geln, die es in Zu kunft möglich machen werden, diesen Wunsch erfüllt zu sehen, weil es allerdings wohl zweckmäßig'ist, daß stets zwei Steno graphen nachschreiben, um in der Aufnahme sich ergänzen zu können. ... Staatsminister Nostitz üud IäNckend o r f:, Es ist al lerdings erst heute noch die Anzeige gemacht worden, es werde
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