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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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bisweilen der Fall eintreten, daß nicht.zwei Stenographen in jeder Kammer anwesend sein können. Das unterliegt nun zu vörderst der näheren Erörterung über die Veranlassung der Un ausführbarkeit dieser Veranstaltung, und man wird, sobald sich die Sache übersehen läßt, thunlichst dafür besorgt sein, daß die Schwierigkeiten gehoben werden, und nach Befinden die Zahl der Stenographen vermehrt werde, wenn dazu geeignete Sub jekte zu erlangen sind. Es wird also die Sache noch einer Er örterung unterliegen und Seiten der Regierung dahin gewirkt werden, daß das „wo möglich" erreicht werde. Der Präsident fragt die Kammer hierauf: Ob sie sich in diesen Punkten beruhige? Und es wird dies einstimmig bejaht. Der Punkt unter ee. ist bei sothaner Berathung dahin er läutert worden: daß nicht wirklichen Ministerialräthen, oderPer- sonen, die in den Departements der einzelnen Ministerien oder im Gesammtmkm'sterium angcstellt seien, die Funktion eines Re dakteurs der Landtagsnachrichten übertragen werden solle; und hat zugleich der jenseitige Herr Referent die bei jener Be rathung von der Regierung vorgeschlagene Fassung: „nicht im Ministerium des Departements unmittelbar befinden" für unbedenklich erklärt. Gleichwohl hat die H. Kammer diese Bestimmung in der von ihrer Deputation ursprünglich vorge schlagenen Fassung -unverändert angenommen. Obschon nun die Deputation sich nicht hat überzeugen können, daß Personen, die unmittelbar in den Ministerien angestellt sind, in einer grö ßeren Abhängigkeit von derNegierung stehen sollten, als die einem Departementsministcr mittelbar untergeordneten; erblickt die Deputation der I. Kämmet in der fraglichen Bestimmung nicht eben einen Nachtheil, wenn sie in der von der Regierung bean tragten Fassung angenommen wird, die jedoch wohl dahin abzu ändern sein möchte, daß gesagt würde: „nicht in einem der De- partementsministerien oder im Gesammtministerium unmittel bar angestellt sind.." Referent Bürgermeister Nit terstädt: Es ist also aus dem Deputations-Berichte zu ersehen, daß man wohl über die Sache einverstanden ist. Die Worte, wie sie im Deputations- Berichte der jenseitigen Kammer gewählt worden waren, schie nen noch Zweifeln zu unterliegen, und es wurde daher auch von Seiten der Königl. Commissarien eine Erläuterung beantragt und erklärt, daß die Fassung so gewählt werden möchte, daß es heißen würde: „daß nur Personen als Redakteurs angestellt werden sollen, die nicht unmittelbar im Ministerium des De partements seien." Diese Fassung wurde vom Referenten da mals für unbedenklich erklärt; gleichwohl ist man bei der Be- schlußnahme in der zweiten Kammer nicht auf diese Worte zu rückgegangen, sondern hat den Punct so angenommen, wie er von der Deputation vorgeschlagen worden war. Allein die diesseitige Deputation glaubt doch, daß die Fassung angenom men werden möchte, wie sie von der Regierung vorgeschlagen worden war. Doch glaubt sie, daß noch eine bestimmtere Fassung angenommen werden möchte, so, daß es hieß: „nicht in einem der Departements-Ministerien oderimGesammt-Mini- sterium unmittelbar angestellt sind." Wenn von Seiten der hohen Staatsregierung gegen diese bestimmtere Fassung kein Bedenken vorhanden wäre, so würde allerdings ein kleiner Punct übrig bleiben', über welchen man mit der zweiten Kam mer in Verschiedenheit geriethe; allein es scheint nicht, daß zu befürchten sei, man möchte in der andern Kammer nicht beitre ten, wenn man sich hierüber vereinigt. Präsident: Ich würde die Kammer also zu fragen ha ben : Ob sie auch hierin dem Vorschläge der Deputation bei trete? Wird einstimmig bejaht. Die Bestimmung unter ää. fand dieDeputation allerdings zweckmäßig und hielt, was die Möglichkeit der Ausführung an langt, hierauf Dasselbe für anwendbar, was oben zu aa. und bb. bemerkt worden ist. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Ich erinnere daran, daß der Punct der war, daß ein solcher Redakteur den Verhandlungen immer selbst beiwohne oder von qualisizirten Personen vertreten werde. Es schien uns unbedenklich, auch dem beizutreten, doch ist zu bemerken, daß bisweilen auch dies un möglich sein wird, es dürfte z. B. nur der Fall der Krankheit eintreten. Auch hier wird nach gestellter Frage dem Gutachten sofort einstimmig beigetreten. Der Punct es. endlich ist bei der Berathung in der H. Kam mer, durch Hinweisung auf den angenommenen Antrag der I. Kammer unter 6.1. erläutert worden. Soviel aber die darin berührte Verantwortlichkeit anlangt, so ist solche bei jener Bera thung durch den Herrn Referenten, unter stillschweigender Zu stimmung der Kammer, dahin erklärt worden: daß der Redak teur verbunden sein werde, jede Erinnerung und Berichtigung der Stände anzunehmen, und die Letzteren wohl auch das Recht haben würden, bei gegründeter Unzufriedenheit auf dessen Ent fernung anzutragen. Und in diesem Sinne glaubt auch die un terzeichnete Deputation, daß eine Verantwortlichkeit des besag- ken Redakteurs anzunehmen sei und empfiehlt den Beitritt. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Da muß ich be merken, es ist der Punct, daß der Redakteur der Kammer für die Redaktion und dafür verantwortlich werde, daß vollständig, treu und im Sinne der Sprecher redigirt werde. Das Wort vollständig hatte in derBerathung der zweiten Kammer Bedenken erregt, wie es zu verstehen sei; allein von Seiten des Referenten erfolgte die Erläuterung, daß der Sinn des Wortes sich dadurch erkläre, daß man dem Beschlüsse der ersten Kam mer unter 6.1. beigetreten sei, wo es heiße: so vollständig, als es nur die stenographischen Aufnahmen möglich machen wer den, und dadurch fand man dies Bedenken beseitigt. Der Präsident stellt auch hier sofort, da Niemand Etwas erinnert, die Frage: Ist die Kammer gemeint, bek dem Puncte üä. dem Beschluß der zweiten Kammer beizutreten? Wird einstimmig mit Ja beantwortet. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Es würde also wegen des Punctes vo. noch eine kleine Verhandlung mit der zweiten Kammer zu pflegen sein. Prinz Jo Hann: Ich glaube wohl, es würde von unserer Seite abzuwarten sein, ob sie mit uns verhandeln wolle. Der Protokollextrakt geht an sie hinüber, und es ist immer so gehal ten worden, daß die Kammer, an welche der Protokollextrakt geht, die andere zur Unterhandlung einladet.
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