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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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hoben werden möchte. Daß man Seiten der Kammer diesen Wunsch der Negierung zu erkennen gebe, kann um so eher geschehen, als ich glaube, die Regierung kann darin weiter nichts finden, als die Aufforderung zur Wiederholung ihrer Vorschritte. Ihr bleibt überlassen, daß sie den passendsten Zeitpunkt wähle, und die beste Art, wie sie zum Zwecke komme. Der Präsident geht nun zur Fragstellung über: Ist die Kammer geneigt, den Antrag des Abg. Eisenstuck zu un terstützen? Wird zahlreich unterstützt. Abg. v. v. Mayer: Ich habe zwar den Antrag unter stützt, aber nachdem der geehrte Abg. Eisenstuck vorhin erklärt hat, er werde eine besondere Petition um Aufhebung der Lot terie an die Kammer bringen, so weiß ich nicht recht, was alsdann beschlossen werden soll. Entweder wird dann der Antrag auf Aufhebung der Lotterie beschlossen, und dann ist der fetzige Antrag unnöthig, oder wenn die geehrte Kammer nicht darauf eingeht, so würde aus alle Fälle die Staatsregie rung zu ersuchen sein, geeignete Schritte zu thun. Jeden falls ist der Antrag jetzt nicht an der Zeit; er könnte so lange suspendirt bleiben, bis der Abg. Eisenstuck seinen Antrag auf Aufhebung der Lotterie in die Kammer gebracht haben wird. Abg. Atenstädt: Ich kann die jetzt ausgesprochene An sicht deshalb nicht theilen, weil der Antrag nur angekündigt worden ist. Es handelt sich meiner Ansicht nach darum, auf das Deputationsgutachten eine Antwort zu geben und diese scheint mir in dem Anträge zu liegen, den der Abg. Eisenstuck gestellt hat. Für den Antrag der Deputation würde ich mich in keinem Falle aussprechen können, denn dieser würde uns in ein Dilemma bringen. Der Antrag heißt so: „Wiewohl „diese Eröffnung die Deputation mit Bedauern erfüllt „für die Unterthanen möglichst unschädlich zu machen." (s. oben S. 74.) Wenn übrigens gesagt worden wäre: ihr eine mög lichst vollkommene Einrichtung zu geben, so würde ich mich damit einverstehen; wenn man aber sagt: möglichst unschäd lich zu machen, so geben wir zu, was kein Mensch bezweifelt, daß die Lotterie ein sehr unmoralisches Institut sei, von dem wir Abgaben ziehen. Diesen Antrag kann ich nicht wünschen. Man könnte uns fragen: wenn ihr diese große Schädlichkeit eingesehen habt, warum habt ihr nicht auf deren Wegfall an getragen? Ich weiß aus diesem Dilemma nicht anders heraus zu kommen, als wenn der Antrag des Abg. Eisenstuck angenom men wird. Uebrigens habe ich mich überzeugt, daß der An trag etwas zu weit gestellt ist. Wir haben die Staatsregie rung gebeten, Einleitung zu treffen, daß die Lotterieen in allen deutschen Bundesstaaten aufgehoben werden; ob dies zu errei chen sein möchte, ist sehr zu bezweifeln. Stellen wir den An trag so weit, so kann er, wie ich glaube, nie erfüllt werden. Ich glaube, wenn wir uns auch auf den Antrag beschränken, daß die Nachbarstaaten sich zu einer gleichen Maßregel ver stünden, so würde das hinreichend sein. Man hat übrigens die Gefahr erwähnt, daß das, was jetzt öffentlich geschehe, dann im Geheimen betrieben, d. h. in auswärtigen Lotterieen gespielt werden würde. Allein das wird man nie verhindern können, aber je entfernter die Lotterie von unferm Vaterlände wäre, desto weniger könnte sie nächtheilig unter den nieder» Ständen verbreitet werden. Ich stimme sehr dafür, daß sich hier das Deputationsgutachten mit dem Anträge des Abg. Ei- senstuck vereinige. Abg. Sachße: Ich wollte mir nur noch zu bemerken er lauben, daß der Antrag auf Aufhebung der Lotterieen mit dem Angekündigten keineswegs in Widerspruch stehe, und zwar da rum nicht, weil es im Allgemeinen vortheklhafter sein würde, wenn auch im Auslände keine Lotterieen stattfänden. Den Schaden, der für das Land stattfinden würde, halte ich nicht für so beträchtlich, weil, wie vorhin gesagt würde, ein gro ßer Th eil der Summe auf die ärmere Volksclasse fällt, und diese dann im Auslande nicht spielen würde, wenn keine Col- lecteure existkrten und das Spiel mit harten Strafen verpönt würde. Abg. Hartenstein: Was den Ausdruck, unschädlich machen, anlangt, so steht dem Mancherlei entgegen. In Eng land ist die Lotterie aufgehoben, aber so viel ich gehört habe, wird dort in den Salons sehr hoch gespielt. In Frankreich hat man 1793 die Lotterie aufgehoben; 1797 ist sie von einem Mi nister wieder hergestellt worden, der sich dabei auf die Maxime stützte: man muß die Menschen regieren wie sie find, und nicht wie sie sein sollten. Spater ist sie dort wieder aufgehoben worden, und da gehen nun jährlich über 300 Millionen Francs über den grünen Kisch spatzieren. Eben so würde der Fall bei uns sein, wenn wir unsere Lotterie aufhöben; denn die Liebe zu diesem Wagspiel ist so groß, daß ich von vielen Seiten gehört habe: wenn auch in Sachsen kein Lotteriespiel stattsinde, so würde man Mittel und Wege finden, in andern Ländern zu spielen. Abg. Cuno: Ich muß mich sehr wundern, daß gegen das Deputations-Gutachten und gegen ein paar Worte so viele Ausstellungen gemacht werden. Die Deputation hat gesagt, sie wünsche wenigstens Einrichtungen getroffen zu se hen, daß das Lotteriespiel möglichst unschädlich gemacht wer de. Alle Redner haben sich einstimmig ausgesprochen, daß die Lotterie ein schädliches Institut sei. Warum man also mit den Worten mäkelt, wenn man die Sache für schädlich erklärt, sehe ich nicht ein. Abg. Roux: In dem Deputations-Gutachten ist noch eine andere Stelle, die mir auffällt und der ich nicht beipflich ten kann. Die Deputation sagt, sie wäre der Meinung, daß vor der Hand mit weitern Vorschritten anzustehen sei. Nun glaube ich, wenn wir dem beitreten, erklären wir, daß wir die Sache auf sich beruhen lassen wollen und über die Nützlich keit oder Schädlichkeit, über die Gründe für die Aufhebung unserer Lotterie sei es jetzt nicht an der Zeit, sich weiter auszu lassen. Ich erkenne selbst an, daß die Staatslotterie aufge hoben werden muß, und das aus unzähligen Gründen. Al lein für jetzt liegt die Frage nur vor, ob wir auf den Antrag des Abg. Eisenstuck eingehen wollen, welcher dahin ging, die Staatsregierung zu ersuchen, fernerweite kräftige Borschritte zu thun, damit eine solche Maßregel überall in Deutschland 2
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