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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Vorbehalt des Verfahrens von Amtswegen gegen die etwa dabei zugleich vvrgefallenen Störungen der öffentlichen Sicherheit, Ruhe oder Ordnung. Referent bemerkt noch, daß Ehrenkränkung en unter dem besondern Sinne des §. 187. begriffen waren. Es würde daher besser sein, zu sagen: „Beleidigungen," was auch die Ueber- schrift des Artikels anzeige. Königl. Commissair v. Groß: Es ist von der Deputation der H. Kammer eine kleine Abänderung in -der Fassung in Vorschlag gebracht worden, womit die Staatsregierung sich einverstanden erklärt hat. Sie ist in dem Deputations- Gutachten der II. Kammer S. 122. befindlich. Es könnte nämlich nach der jetzigen Fassung des Artikels zweifelhaft fein, ob bei der Untersuchung .der mit Störung der öffentli chen Sicherheit und Ruhe verübten Ehrenkränkungen nur auf diese Störung oder auch zugleich auf die Ehrenkränkung selbst Rücksicht zu nehmen wäre, welches Letztre aber nicht der Fall sein soll; deshalb schlagt die Deputation der II. Kammer folgende Fassung vor: „die in den Artikel 183., 184., 187. und 189. erwähnten Verleumdungen und Ehrenkrankungen mit Aus nahme der gegen Verwandte in aufsteigender Linke verübten Lhätlichkeiten, sind nur auf den Antrag dabei beteiligter Per sonen zur Untersuchung und Strafe zu ziehen, mit Vor behalt des Verfahrens von Amtswegen gegen die etwa dabei zugleich vorgefallnen Störungen der öffentlichen Sicher heit, Ruhe oder Ordnung. Zu einem solchen Anträge rc." Ich glaube, daß derselbe Sinn getroffen wird, der in der Fassung des Deputationsberichts liegt, und das Ministerium würde diese Fassung zur Annahme empfehlen. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir die Frage, ob die tz. 189. davon ausgeschlossen bleiben solle, oder ob bei Schmähschriften ex oktieio verfahren werden solle. Es könnte für die Betheiligten manchmal unangenehm sein. Königl. Commissair v. Groß: Es würde auch der Artikel 189. nicht ausgeschlossen sein. Referent Prinz Johann: Ich würde wünschen, daß statt „Ehrenkränkungen," nur das Wort „Beleidigungen" gesetzt würde. Präsident: Es würde nun die Frage zu stellen sein, ob die Kammer diesen ersten Theildes Artikels nach der Fassung der Deputation der ll. Kammer, nur mit dem einzigen Unterschiede, daß das Wort „Ehrenkränkung" in das Wort „Beleidigung" verwandelt werden solle, annehme, und ich frage nun: ob ihn die Kammer annimmt? Wird einstimmig bejaht. Referent Prinz Johann verliest nun den zweiten Satz des Artikels 193., welcher lautet: „Zu einem solchen Anträge sind bei Ehrenverletzungen gegen Eheweiber, Kinder, Unmündige, im öffentlichen Dienst ange- slelltePersonen und öffentliche Behörden, auch die Ehemänner, Vater, Vormünder und die amtlichen Vorgesetzten, bei Ehren verletzungen gegen ganze Stände und Corporationen jedes Mit glied derselben, und bei Injurien gegen Verstorbene die Ehegat ten, Verwandten in gerader Linie, Seitenverwandten bis zum vierten Grade einschließlich und Erben derselben berechtigt." Die Deputation bemerkt: b) In Bezug auf den vorgeschlagenen Zusatzartikel 5 b. müßten die Worte „Unmündige" und „Vormünder" hierin Wegfall kommen. Referent bemerkt, daß es eine nothwendige Folge sei, weil in dem dortigen Artikel Vorkehrungen in Bezug auf die Vormünder getroffen sind. Präsident stellt an die Kammer die Frage: Ob die Kam mer dem Vorschlag der Deputation zum 2. Satze des Artikels unterb. beitrete? Wird einstimmig böjaht. Der Referent Prinz Johann trägt nun den Punct «.des Deputations-Gutachtens vor, welcher lautet: Nächst den Seitenverwandten möchte hier wohl der Ver schwägerten gedacht und daher nach ersterem Worte eingeschaltet werden: „und Verschwägerte." Aufdie Frage des Präsidenten: Ob man damiteinver standensei? wird solches gegen 1 Stimme bejaht. Referent verliest nun den Schluß des Deputations- Gut achtens, welches lautet: Die Deputation schlägt vor, folgenden Zusatzartikel bei zufügen. Artikel 193 b. „ Das Art. 183. gedachte Vergehen ist mit der Verleumdung nicht als gleichartig anzuschen. Das in Art. 189. gedachte ist nach Verschiedenheit der Fälle bald mit der Verleumdung, bald Mit der Beleidigung als gleichartig zu betrachten, unbeschadet der Gleichartigkeit der verschiedenen Fälle unter einander. Präsident stellt hierauf die Frage: Ob die Kammer den veränderten Artikel 193. annehme? Wird einstimmig bejaht. Bürgermeister Bernhardt: Ein Conflikt wird, wie ich besorge, zwischen der ersten und der zweiten Kammer in Anse hung der Beschränkung entstehen, welche im k.Satze des Arti kels nach dem Berichte der Deputation der zweiten Kammer enthalten ist hinsichtlich der gegen Verwandte in aufsteigender Linie verübten Lhatlichkeiten. Die Deputation der zweiten Kammer hat die Ausnahme auf Lhätlichkeiten beschränkt. Die Deputation der ersten Kammer hingegen im Allgemeinen sie auf alle Verleumdungen und Ehrenverletzungen erstrekt. Ich weiß nicht, ob mit der Abstimmung über den Artikel zugleich auch über diese Abänderung mit abgestimmt worden ist. Referent Prinz Johann: Ich habe'die Veränderung übersehen, indem der Antrag von dem Königl. Commissair aus gegangen ist, und weiß nicht, ob die Absicht dahin gegangen ist, diesen Zusatzartikel auf Lhätlichkeiten zu beschranken. Dir Sache ist so; nach dem diesseitigen Deputations-Gutachten und nach dem Gesetzentwürfe nahm man alle an Adscendenten ge schehene Beleidigungen auf. Dagegen wünschte die Deputa tion der zweiten Kammer dies nur auf Lhatlichkeiten gegen Adscendenten beschränkt. Ich habe übersehen, daß hierin eine Differenz besteht. , Bürgermeister Bernhard:: Ich habe allerdings die Meinung gehabt, daß über den betreffenden Satz im Gutachten der Deputation der zweiten Kammer nicht mit abgestimmt
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