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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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werde, um so weniger, als von dem, was ausgenommen sein soll, gar noch nicht die Rede gewesen war. Domherrv. Günther: Ich habe allerdings geglaubt, als abgestimmt und auf die Fassung der zweiten Kammer ver wiesen wurde, die Meinung gehe dahin, daß nur Tätlichkeiten gegen Adscendenten «x «New bestraft werden sollten. Außer dem hatte ich ein Amendement gestellt; denn bloß wörtliche Be leidigungen des Sohnes gegen den Water ex oMviv zu bestra fen, halte ich nicht für rathsam. Referent Prinz Johann: Ich glaube, es muß erst die Frage an die Kammer gestellt werden, ob sie glaube, darüber abgestimmt zu haben. Ich glaube, die Debatte kann darüber nicht eher eröffnet werden, bis man darüber im Klaren ist. Präsident: Es läßt sich freilich die Frage nicht füglich stellen, ob die Kammer glaube, abgestimmt zu haben. Bürgermeister Gottschald:< Ich habe die Differenz in den Ansichten der jenseitigen Deputation mit dem Gesetzent würfe wohl bemerkt, und habe, als man die Fassung der Depu tation der zweiten Kammer angenommen, mich gefreut, daß damit entschieden worden, daß die wörtlichen Beleidigungen mit unter die Ausnahmen gezählt werden sollen. Staatsminister v. Könneritz: Ich mache darauf auf merksam, daß zwar in dem Berichte derDeputation derII. Kam mer gesagt ist, daß die Königl. Commiffarien diese Fassung vor geschlagen hätten. Dies scheint zum Theil auf einem Jrr- thmne zu beruhen. In dem Vorschläge der Commiffarien stand das Wort „Tätlichkeiten" nicht. Referent Prinz Johann: Die Sache ist so. Der Königl- Commr'ssair hatbloß aufeine veränderteFassung ««getragen, und die Fassung derDeputation der II. Kammer durch den Eingang ändern wollen. Wenn mehrere Mitglieder geäußert haben, daß sie in Bezug auf die-Fassung der Deputation der zweiten Kammer abgestimmt hätten, so muß doch erst entschieden wer den, inwiefern die Kammer glaube, abgestimmt zu haben; ob dies bloß über den Punct, daß es auf Thatlichkeiten gegen Ad scendenten beschränkt werden solle, erfolgt sei. Hat die Mehr heit der Kammer die gegentheilige Ansicht gehabt, so würde nur der Ausweg bleiben, daß eine anderweite Diskussion darüber eröffnet würde. Präsident: Es schien mir die Sache so zu liegen, daß der Beschluß nur auf die gegen Adscendenten verübten Thät- lichkeiten, gegen die ox oktnUo einzuschreiten ist, gerichtet sein solle. Insofern dies nun die Meinung der Mehrheit wäre, so würde nach meiner Meinung über ihre Absicht schon abgesiimmt sein. Ob ich hierin recht habe, hangt von der Ansicht der Mehrheit ab. v. Carlowitz: Ich wünschte die Frage so gestellt zu ha- hen: ob die Kammer über diesen Punct schon mit abgestimmt zu haben glaube. Ich selbst weiß, wie ich die Frage beantwor ten soll, glaube aber nicht darüber abgestimmt zu haben. Aufdie vom Präsidenten deshalb gestellte Frage er- klärt nun die Kammer mit 21 gegen 12 Stimmen: daß sie durch die Annahme der jenseitigen Fassungen Beschluß einer mate riellen Abänderung des Gesetzentwurfs nicht gefaßt habe. v. Carlowitz: Nun würde es darauf ankommen, ob ein Antrag gestellt wird, und ob zunächst Jemand sich dazu erbiete. ' Der Domherr v. Günther schien dies zu beabsichti gen; wäre das aber Nichtsein Wille, so würde auf den Ent wurf, mit dem das Deputations-Gutachten unserer Kammer, welches im entschiedenen Widerspruche mit dem Deputations- Gutachten der II. Kammer steht, harmonirt, die Frage zu stellen sein. . ' Domherr v. Günther: Ich Lin bereit, den Antrag zu stellen, oder da er bereits gestellt ist, ihn zu wiederholen. Ich trage darauf an, daß die Fassung der Deputation der II. Kam mer beibehalten werde, weil ich glaube, daß es nicht rathsam sein würde, Beleidigungen, die zwischen dem Sohne und dem Vater vorgefallen sind, ex uktimo zur Untersuchung zu zie hen. Wenn auch ein Sohn sich gegen den Water so weit ver gessen, dem Vater beleidigende Worte zu sagen, so muß es doch schon zu Ehren der Würde und des Rechts des Vaters un bestritten genügen, wenn der Vater ihm verzeiht. Soll wider den Willen des Vaters eine Untersuchung stattsinden, so würde der Frieden im Hause hierdurch erst dauernd gestört werden, und das ist doch wohl nicht wünschenswerth. Es scheint mir daher die Fassung der Deputation der II. Kammer auch in die ser materiellen Beziehung die vorzüglichere zu sein. Bürgermeister Gottschald: Ich sollte meinen, daß gar kein Antrag nöthig sei, denn es steht ja jedem Mitglieds frei, für oder gegen das Deputations-Gutachten zu stimmen. Referent Prinz Johann: ES liegt der Kammer ein De putations-Gutachten nicht vor. Es muß daher der Antrag erst ausgenommen und unterstützt werden. Das ist nothwendig, die Kammer könnte sonst nicht darüber abstimmen. Ein Vorschlag der Staatsregierung ist es auch nicht. Bürgermeister Gottschald: Unsere Deputation hat nach einer Aeußerung des hochgestellten Hm. Referenten, wenn ich solche recht verstanden, eine von der II. Kammer ganz ver- chiedene Ansicht. Sonach ist ein Gutachten unserer Deputation vorhanden, und da wird es nun darauf ankommen, für welche Ansicht man sich entscheidet. Ein besondererAntrag, daß wört liche Beleidigungen mit eingeschlossen sein sollen, scheint mir nicht erforderlich. v. Carlo witz: Das habe ich auch ausgesprochen, und ich nehme auch meine Äußerung nicht zurück. Es ist ein Wider spruch zwischen den Deputations-Ansichten allerdings vor handen, und zwar deshalb, weil unsere Deputation einen An trag, wie dies doch die Deputation der II. Kammer gethan hat, nicht gestellt, sondern für angemessen gehalten hat, daß auch bei Werbal- und nicht bloß bei Realinjurien, die gegen Adscendenten begangen worden, von Amtswegen eingeschrit ten werde. Präsident: Die Sache stand so. Es entstanden Zwei fel darüber, ob die Frage darauf gestellt sei. Die Mehrzahl entschied sich dafür, daß nicht abgestimmt sei. Es kam nun
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