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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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meinem Bortrage geschenkte Aufmerksamkeit; ich kann aber die Ansicht nicht theiien, welche aus den Prinzipien der Argumen tation aufgestellt worden ist, namentlich glaube ich an keine Unmöglichkeit der Ausrottung des Duells. Daß es Germani schen Ursprungs ist, leugne ich nicht, aber eben weil es ein Rest des Mittelalters ist und an die gebrochenen Ritterburgen noch zu sehr erinnert, weil es auf die körperliche Kraft einen Werth legt, der ihr durchaus nicht gebührt, weil es die Ehre sühnen will durch Gewalt, was doch nur eigentlich durch Gründe und durch die That geschehen kann, weil es ferner die Pflicht, welche Jeder gegen sich selbst hat und gegen die Seinen und gegen sein Vaterland, auf das Höchste verletzt und so unendlichen Jammer über seine Familie verbreitet, ferner, weil ich glaube, daß es von der öffentlichen Meinung, das heißt, von der Stimme des gebildeten Publikums und der Wohlgesinnten im Volke der Hauptsache nach geächtet ist, ferner, weil gewiß ist, daß Viele von denen, die sich als brave Schläger großen Ruhm erworben haben, dennoch diesen Ruhm später schwer beseufzen und oft lebenslang keine Ruhe finden bei dem Gedanken an die Schatten derer, die sie hingeopfert haben; so glaube ich, muß man ebensowohl den Glauben an die Menschheit aufgeben, als man den Glauben an das Duell festhalten will, oder man muß glauben an die Möglichkeit der Aufhebung des Duells und sich der Ueberzeugung der Nothwendigkeit der Ausrottung desselben überlassen. Was das Conniviren von Ehrengerichten betrifft, so glaube ich: snt Oaesur aut nillil; entweder man er richte sie offen und ehrlich, oder lasse die Sache ihren Gang gehen; aber ich mag die Schuld nicht tragen, welche auf denen lasten wird, die sich selbst in ihrem Gewissen sagen müssen, daß sie durch Beförderung der Heimlichkeit des Duells erst dann den alten Krebsschaden recht verderblich gemacht haben; denn dahin muß es kommen, das Duell sucht die Finsterniß u. scheut das Licht. Wenn man conniviren will, so hat die Sache kein Ansehen; so viel die Studirenden betrifft, welche als Jünglinge nachdem Höchsten anstreben und ihrerPerson die höchste Würde zu geben suchen, und sich gewiß nicht unter die Offiziere stel len mögen, so finden sie sich auf das Höchste beleidigt, und ich kann ihnen diese Empfindlichkeit nicht im mindesten verdenken. -Wenn eine Modifikation meines Antrags vorgefchlagen worden ist, so habe ich nicht Ursache^ dem direkt zu op- poniren, es könnte nur um die Fqrm sich handeln, in welcher der Antrag an die Staatsregierung gestellt werde, und insofern will ich gern die Fassung Sr. König!. Hoheit adoptiren, nur glaube ich, daß er materiell im Grunde dasselbe ausspricht. Referent Prinz Johann: Der geehrte Sprecher würde mir unrecht thun, wenn er mich für einen Apologeten des Duells halten wollte. Es kann das Duell «unmoralischer u. religiöser Be ziehung Niemand mehr verwerfen als ich; ich erkläre es aber als eine Macht im Staate, die wir nicht wegleugnen können, sie ist da, und der geehrte Sprecher wird sie selbst nicht wegleugnen. Daß ich verzweifle an der Abschaffung des Duells in fernen Jahrhunderten, ist nicht meine Ansicht, sondern nur gegenwärtig glaube ich an sie nicht. Ich glaube, es müssen noch andere Revolutionen mit den Menschen vorgehen. Wenigstens in ei nem andern Lande haben wir den Beweis davon, .ich meine Frankreich; Nichts steht dort fest, Alles hat sich geändert, nur das Duell steht fest, es hat Königreich, es hat Republik, es hat Kaiserreich und Alles überlebt,, es hat Kirche und Staat überlebt, und das zeigt, wie tief die Wurzel ist. Wir werden also mit dem Anträge den Zweck nicht erreichen. Ein Unterschied aber zwischen meinem oder seinem Antrag be steht darin, daß ich noch zweifelhaft über die Frage selbst bin, während er ganz entschieden in seinem Innern darüber ist. v. Großmann: Ich sehe es bloß als Antrag, als eine Devotionsformel an und habe, wie bereits angeführt, keinen Anstoß genommen. Uebrigens hege ich nicht sanguinische Hoff nungen, ich hoffe nicht heute und morgen auf Abschaffung des Duells, - aber ich glaube, der Staat ist seiner sittlichen Würde schuldig, Alles zu thun', was in seiner Macht steht, um dieses Ziel zu erlangen. Staatsminister v. Ze schwitz: Ich glaube allerdings, daß der Antrag, den der geehrte Antragsteller gemacht hat, in vie- lerBeziehung sehr beachtungswerth ist, und ich könnte den Män nern, die er angeführt hat, noch einen Minister eines benach barten Staats beifügen, der sich dahin ausgesprochen hat, daß er für seine Person nur in den Ehrengerichten das einzige Mittel finden könnte, wodurch die Duelle, wenn auch nicht ganz besei tigt, doch sehr vermindert werden würden. Was das Duell betrifft, so bin ich weit entfernt, mich darüber hier verbreiten zu wollen, wie weit es als verwerflich, als weniger verwerflich oder als unvermeidlich zu betrachten sei; allein ich muß doch bemerken, daß ich es für mrinePerson für eine Nothwehr halte und glaube, daß, wenn man wegen Geld oder Erhaltung des Elg«rchums die Nothwehr gestattet, sie für Erhaltung der Ehre wohl noch mehr gestatten müsse, da, wenn auch hier die Nothwehr aller dings nicht gegen offene Gewalt gerichtet ist, durch sie das höchste irdische Gut geschützt werden soll, zu dessen Erhaltung in solchen Fällen, in Einklang mit den darüber herrschenden Ansichten, von keinem Staate ausreichende Mittel gefunden worden sind. Mitunter mögen Vorurtheile dabei stattsinden; aber, meine Herren, nicht Alles, was der Mittlern Zeit sein Entstehen ver dankt, wollen wir für verwerflich halten und uns nicht verber gen , daß aus dem Grundsätze des Mittelalters, daß die Ehre das höchste Gut, und der Muth die höchste Tugend sei, wahr lich große Thaten hervorgerufen worden sind und noch jetzt her vorgerufen werden können. Ich glaube noch erwähnen zu müs sen, daß Ehrengerichte bereits in der Sächs. Armee bestehen, daß sie aber hauptsächlich zu beurtheilen haben, ob ein Offizier durch seinBetrügen noch würdig sei, diesem Stande ferner anzugehören, daß es jedoch auch in ihrer Pflicht liegt, wenn dergleichen Ir rungen obgewaltet haben, sie zu beseitigen und dadurch die Duelle zu vermindern; diese aber zu untersagen, das vermö gen auch die Ehrengerichte nicht, und ich muß mich der Ansicht des hohen Referenten anschließen, daß ich glaube, Letzteres ver mag für jetzt wenigstens keine menschliche Macht. Der Antrag steller hat selbst bemerkt, daß er von der frühem Aeußerung, die
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