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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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theilkgten nicht zustehen würde. Uebrigens, wenn erwähnt worden ist, daß die Ehrengerichte nach ihren Gefühlen entschei den sollen über die zu leistende Satisfattion, so könnte dieses doch nur in Bezug auf das Vorhandensein oder nicht Vorhan densein einer Beleidigung selbst, keineswegs aber in Bezug auf die Strafe oder Genugthuung stattsinden, welche sie aus zusprechen hätten. v. Großmann: Ich glaube allerdings, daß sie die Vollmacht haben müssen, auf eine gewisse Satisfattion, so weit es nicht ins Gesetz eingreift, eine Entscheidung zu gebens daß aber das Duell auch unter andern Ständen üblich sei, ist mir ganz unbekannt.. Ich weiß wohl, daß das Duell in Frank reich auch unter Handwerkern stattsindet, aber in Deutschland ist mir kein Fall bekannt. Bürgermeister Ritterstädt: Ich bin der Ansicht, daß der Einzelne, der sich vom Vorurtheil geleitet in den Zwei kampf einläßt, moralisch wohl zu entschuldigen sei; allein im Ganzen bekenne ich mich zu der Ansicht derer,- welche das Duell für etwas Verwerfliches halten. Von derselben Ansicht ist auch unser Gesetzentwurf ausgegangen; sonst würde er nicht eine Strafe darauf gesetzt haben, und in dieser Beziehung ver mag ich es allerdings nicht zu vereinigen, wenn vor Kurzem die Meinung ausgesprochen worden ist, das Duell werde sich noch längere Zeit nicht untersagen lassen. Was dagegen den Großmannschen vorgeschlagenen Weg, die Duelle so viel als möglich zu verbannen, anlangt, so werde ich mich diesem Vor schläge auf keine Weise anschließen können. Fürs Erste glaube ich, hat die Erfahrung gelehrt, daß Ehrengerichte nicht im Stande sind, die Duelle zu verbannen. Es scheint mir auch in der Natur der Sache zu liege», daß sie das nicht km Stande sind, weil sie niemals die Genugthuung zu verschaffen im Stande sein werden, welche Diejenigen suchen, die den Zwei kampf für notwendig halten, am allerwenigsten in der Maße aber, wie der Herr v. Großmann seinen Antrag gestellt hat, und ich habe mich sehr gefreut, meine Ansicht hierüber von dem geehrten Königlichen Commiffair aussprechen gehört zu ha ben. Ich glaube, eine solche Bestimmung, Ehrengerichte für einzelne Stande zu errichten, würde die Spaltung der Stände, welche früher groß war, nur noch erhalten und ei nen Kastengeist, wenner nicht mehr bestand, wiederhervor rufen. Am allerwenigsten könnte ich, im Interesse der Stu- direnden selbst, unter diesen die Neuerung eines solchen Kastengeistes wünschen, da gerade sie bestimmt sind, in Zu kunft in alle Stände im. Staate einzutreten. Dies sind die Gründe, warum ich mich gegen den Großmannschen Antrag ausspreche. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir nochmqls, mich für den modrsizirten Vorschlag des v. Großmann zu ver wenden, und zwar dahin, daß man die Worte: „unter dem Adel, im Ofsiziercorps und unter den Srudirenden auf der Universität Leipzig" (siehe Nr. 55. d. Bl. Seite 780.) weg lasse, nicht weil ich glaube, daß, wenn die Errichtung von Ehrengerichten zweckmäßig sein sollte, man eine Beschränkung auf die erwähnten Stände eintreten lassen müßte, sondern, weil ich diesen Gegenstand einer> reiflichen weitern Erwägung werth halten wollte. Ich wende mich zur Aeußerung des Herrn v. Carlowitz und glaube nicht, daß eine Beantwortung jener Frage nothwendig ist, um sich über den modifizirten Antrag zu fassen; denn man kann sich Ehrengerichte denken, welche Nichts weiter sind, als Schiedsgerichte oder Friedensgerichte, und Nichts weiter, als einen Versuch zur Versöhnung machen sollen. Bei diesen wäre es nicht nöthig, daß sie auf das Duell erkenn ten. Man kann einen Schritt weiter gehen nnd den Ehrenge richten die Zuerkennung einer gewissen sütlMvtio einräumen. Würde man ihnen das Befugnkß gebön, zu sagen: „Ihr dürft Euch schlagen ;" dann würden sie am wirksamsten sein. Das ist aber eine Ansicht, die ich nicht Heile. Alle diese Rücksichten be weisen mir, daß man den Antrag nicht fallen lassen, daß man ihn aber allgemein stellen-müsse, damit die Regierung prüfen könne, ob ein solcher zweckmäßig sei. Auf das, was der An tragsteller in Bezug auf das Conniviren äußerte, so habe ich zu entgegnen: Ich glaube, die Ehrengerichte verlieren leicht ihren Charakter, wenn man sie zu gesetzlich macht. Sie müssen sich dann nach gegebenen Regeln richten; sie können sich nicht nach den Ideen der Volksklassen richten, für die sie bestellt sind. Ich glaube aber, ihre Nützlichkeit ist größer, wenn sie weniger offi ziell sind. Das war es, was mich zu der Betrachtung brachte, daß es der Erwägung werth sei, daß man wenigstens unter suchte, ob man nicht besser thäte, solche Institute gewähren zu lassen, als gesetzlich festzustellen. v. Carlowitz: Wie soll nun der Vorschlag Sr. Köngl. Hoheit lauten? Referent Prinz Johann: Ec würde so lauten: „Daß die Staatsregierung ersucht werde, in Erwägung zu ziehen, ob die Errichtung von Ehrengerichten, welche nach dem Grundsätze „Gleiche können nur von Gleichen gerichtet werden" alle Ehren verletzungen durch schiedsrichterlichen Ausspruch wo möglich bei- zulegen, verpflichtet und berechtigt würden, als zweckmäßig sich darstelle." v. Carlowitz: Mit dem Anträge Sr. König!. Hoheit würde ich mich einverstanden erklären, unter einer Bedingung, daß nämlich der Wegfall der Worte: „der Studirenden und Adeligen" zu keiner Mißdeutung Anlaß gebe. Es könnte näm lich den Anschein gewinnen, als wenn diese Worte deshalb weg gefallen wären, weil man in Bezug auf jene Stände die Ehren gerichte nicht angewendet wissen wolle. Könnten dagegen jene Worte Wegfällen, ohne daß man ex oxposnto dies zu schließen habe, so würde ich mich mit dem Anträge einverstanden er klären. Referent Prinz Johann: Das ist keineswegs meine An sicht. Ich wollte nur der Regierung zu erwägen geben, ob man nicht noch weiter gehen könne. Ich gestehe, daß ich nicht zweck mäßig halte, weiter zu gehen. Ich fürchte, daß man dadurch die Verbreitung des Vorurtheils hinsichtlich der Errichtung der Ehrengerichte erst hervorruft. v. Großmann: Ich bin damit v Hkomrnen emverstan-
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