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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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788 hindernde Anstalten treffen, und er wird bei steigender Kultur, k rathung an die I. Deputation verwiesen,worden. Moralität und Religion sich allmählig immer mehr und mehr, verlieren. Es wird hier nicht gesagt, daß die Straft des Ent ¬ wurfs sehr hart sei; es ist aber wohl darauf sehr zu. sehen, -und mehr dahin zu wirken, daß dem Vergehn vorgebpugt werde; dazuwürdenallerdings Ehrengerichte, indemSinne,' wiederHr. V. Großmann ausgesprochen, führen. Man kann aber nicht behaupten, daß man dadurch das Gesetz unnöthig mache. Es giebt Uebelin der Welt, die, wenn sie einmal da sind, wohl nicht auf der Stelle ausgerottetwerden können. Zur wenigern-Schäd lichkeit des Nebels würden allerdings Ehrengerichte führens da sie einen Versuch zur Versöhnung der ParteiMaustellen. Es ist nicht ritterlich, mit Pistolen sich zu sch lag em Zu der Zeit des Mittelalters war das Schwert und die Lanze in Gebrauch. Uebrigens glaube ich, daß die Behörden, welche am zweckmä ßigsten diesen Gegenstand würdigen und entscheiden, dje Ehren gerichte sind, so wie auch derKampfgehülft (Sekundant) nach ver gebens stattgefundenemVrrsuche, die Parteienzür friedlichen Aus gleichung zu vermögen, mit vorhanden ftknrnuß ; jcderZweikampf ohne Kampfgehülfen oder ein sogenanntes Rencontre'muß an dem Verursacher und der Partei besonders hart bestraft werden. Auf dieser Basis ruhet mein Antrag, daß Milrtairpersonen und Stu- dirende nur vor ähre Behörden, die voü der Umständlichkeit der Lhatsachen am besten sich unterrichten können, gezvgenwer- den sollen. > < Auf die Frage des Präsidenten: Ob die Kammer das Zieglersche Amendement unterstütze? geschieht dies nicht ausL reichend. Präsident: Es würde denn doch erst morgen möglich werden, über die Paragraphe abzustimmen. Ich ersuche daher die Kammer, sich morgen um 10 Uhr zur Fortsetzung der Bera- thung wieder einzufinden. ... . Hierauf folgt der Schluß der Sitzung nach 2 Uhr- Fünf und zwanzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 19. Januar 1837. Berachung über dm Gesetzentwurf, das gerichtliche Verfahren in Streitigkeiten über ganz- geringe Forderungen betr. — (Nach trägliche Abstimmung über ß. 2. Besondere Berathuiig über §§.3. — 6.) ' - Die Sitzung wird nach All Uhr eröffnet, und es sind 64 Kammermitglieder anwesend. Das Protokoll der letzten Sitzung wird verlesen und nach einer vom Königs. Commissair V. Kreyßig dagegerr gemachten Bemerkung berichtigt und von den Abgg. v.Dieskau u. Zimmermann (aus Dber- leuba) mit unterzeichnet. Hierauf wird zum Vortrag der Registrande geschritten, welche Folgendes enthält: 1) Den 18. Januar. Protokoll-Extrakt der I. Kammer vom 16. Januar d. F. über das höchste Dekret/ die Allerhöchste Entschließung auf mehrere ständische Anträge re. betr. Präsident: Dieses Dekret ist bei der l. Kammer zur Be Es betrifft sehr verschiedenartige Gegenstände? Z^B. die Wbllstreckung der Todesstrafe,; Vermehrung der SoNntagsschulen, die Verpflich tung der katholischen Geistlichen, yeues Stempelgesetz, das Salz wesen, das Gefttz über die gemiMP^Hen u.' ^w,. . K.s kommt nun darauf an, ob dieli. Kammer, wie bei der.ersten erfolgt, die sen Gegenständen die 1. Deputation zu verweisen gemeint sei, mit Zuziehung der zweiten in den betreffenden Angelegenheiten. Abg. I). v.Mayer; Wenn das Dekret in.Antwort auf die ständischen Anträge des vorigen Landtags erfolgt ist, so glaube ich,, wird es zur Kompetenz der 3. Deputationgehören/ um.zu beurtheilen,. inwieftm.den Wünschen und Anträgen Genüge geschehen. Sollte darauf ein Gesetz erfolgen oder ver sprochen werden, so würde dies zur 1. Deputation gehören. Jetzt aber scheint es mir dem neulichen.Beschlusse der Kammer consequent zu sein, die Sache an die 3. Deputation abzu- geb^fl...'! . . ! Mg. Atenstädt:. So viel ich gesehen habe, sind-W höchsten Dekret alle einzelnen Anträge zusammengefaßt wor den, welche bei den verschiedenen Gesetzen in die Schrift ausge nommen worden sind. Der größte LH eil dieser verschiedenen Anfrage schlägt theils in die Gesetzgebung, theils in dis Verfas sung ein. Mir scheint es daher, zweckmäßiger, die Sache an die 1, Deputation abzugeben. - Äufdie Frage des Präsidenten wird beschlossen, das Dekret,an die 1. Deputation abzugeben, jedoch mit Zuziehung der 2. in den betreffenden Angelegenheiten. Aufder Registrande steht ferner: 2) Den 18. Januar. Die Gemeinde Olbersdorf-nebst 18 anderen Gemeinden bitten um baldige Vorlegung des Ge setzentwurfs über die Landgemeinde-Ordnung. (Wird an die 4. Deputation abgegeben). Der Präsident zeigt der Kammer an, daß für Mor gen der Abg.v.Leyßer um Urlaub gebeten habe, und für heute sich die Abgg. v.Welck, a.d. Winkel und Puttrich wegen Krank heit hätten entschuldigen lassen, der Abg. Schäffer aber wegen dringender Geschäfte. . , Der Präsident geht nunmehr zur Tagesordnung, zur Berathung des Gesetzentwurfs über das gerichtliche Verfahren in Streitigkeiten über ganz geringe Forderungen,-über. . Referent Roux begiebtsich aufdieRednerbühne und zeigt einleitend an: Die Kammer hat bei der vorigen Sitzung über den bei der 2. H. von der Deputation gemachten Vorschlag noch nicht abgestimmt. Ich erlaube mir, diesen Vorschlag noch mals vorzulesen, (s. denselben nebst der Fassung des Gesetzent wurfs .in Nr. 53. d. Bl. S. 741. folg.) Abg. Lodt: Es möchte hier am Platze sein, einen An trag in Bezug auf die Ausdehnung des vorliegenden Gesetzes auf Grundstücke und mit selbigen ^verbundene Berechtig»«-' gen und Verpflichtungen einzubringen. Ich habe schon in der letzten Sitzung, als über das gegenwärtige Gesetz berathen wur de, und insonderheit bei der allgemeinen Debatte über den vorliegenden Gesetzentwurf in diesem Sinne mich ausgespro-
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