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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Bevollmächtigung Unbeschrankt sein soll. Ich glaube kaum, daß es eines Amendements bedürfen wird. ? - - v. Schröder: . Danwrnüßte ich mir Vorbehalten,.bei der 7: wo 'dasselbe Mort-BörkorNrnt/ düsselbe Amendement ZU stellen. ' - Präsident: Es komMtdaraufan/ob mandasDeputa- tions-Gutachten als Amendement ansehen will oder nicht. Will man es als Amendement anfehen, dann sind alle andern Amende- msnts zum Deputations-Gutachten für Sousamendements zu haltetn - 7 - - 5-, . ,Es entspinnt sich nun eine Diskussion über die Frage: Ob' das Schrödersche und Las früher- gestellte und ebenfalls mit 19 Stimmen unterstützte S.achßMe Amendement als.H in- längsich unterstützt anzusehen stiem-7^ Am Ende dieser Dis- kussion-stellt -; .der PräMM:'h.leHraM:7 ^hdie ,KamWr. das SchW dersche AmendcanrytHsst .eineMVirrwl.für.genügend unserstützt anschen>wolle4 Melche Frage-gegen S Stimmen -bejahend -beantwortet wird. DiesesseFrage rjchset- er auf das Sachßische Amendement. Auch diese wird b e i fä ll i g -beantwort es. Abg. v.Dles.kau: Jch.achte/um.aufdie Aeußerungen des Referenten und des Hrn.Aüg. Atenstädt Einkges zu antworten, die Frauen zu sehr- als daßich-ihnen nicht eine gleiche.Stellung mit den Männern einraumen möchte; ich schätze ihre Einsicht zu hoch, als daß ich befürchten könnte, daß sie ihren Bortheil ver kennen und sich auf Rechtsgeschäfte einlassen werden, welche ih nen Nachtheil bringen. Ichglaube auch- daß sie klug genug sind, um, wenn sie sich nichtselbst hinlanglicheBeurtheilung zutrauen, ihreMänner oder andere Personen dabei zuRathe zu-ziehen, und vertraue-endlich auf die ehelichen Verhältnisse zu viel, als.daß ich die Furcht hegen könnte, Frauen so kleinlich sich benehmen zu sehen, wie vorhin angeführt, worden Ist. Ich glaube, daß es anderZeitist, daß den Frauewdie ihnen gebührende Stellung gewährt werde; denn wirmögen.es uns nicht verhehlen, öfters ist die Einsicht und dieBeurtheilung der Frauen eine höhere, als malt gern zugeben möchte. Abg. Sachße: Ich halte - mein Amendement in Betreff der Rechtskandidaten darum für angemessen, weil, ich darin eine Schule-für Kandidaten erblicke, an der es ihnen eigentlich mangelt; denn' sie dürfen nicht vor Gericht erscheinen,/ haben also keine'Gelegenheit sich m Leistung.von Rechtsbeistand aus zubilden. Auch wird es den Advokaten, die meist ungern in solchen Bagatellsachen vor Gericht erscheinen, gleichwohl ihrer Pflicht gemäß den Rechtsbeistand nicht versagen dürfen, lieb sein , wenn die Parteien sich daher der Rechtskandidatett als Beistand bedienen können.'' Abg. Adler: In sofepn sich die juristische Befähigung bloß auf die Sachwalter bezieht, nehme ich meinen Antrag zu rück.. Präsident: Es ist gar kein Antrag gestellt gewesen^ Abg. Eisenstuck: Es liegen zwei Amendements vor, und eines spaltet sich in zwei ganz entgegengesetzte. Das 1. Amen dement betrifft das schöne Geschlecht, die Emanzipation der Frauen. Wer wird sich nicht bemühn, ihm beizüstimmen. Aber Alles hat-seine Grenze. Engel sind sie nicht alle. Auch unter den Ehefrauengiebt.es manchs- die in die entgegengesetzte Kategorie ZchökkI. .Wrr!ü,k!LEhWlUss!das-Unglück hat, eine Frau, die weder den Erzengeln noch den gemeinen Engels angehört, als di? Seine-zu schauem so kann esnhm nicht gleichgültig sein, ob sieje mehr je lieber Schulden macht. Schulden — nun die sind da. Schulden—nun diebleiben nichtaußen. SiekümmertsichNichts darum. Wird sie verklagt, so bleibt sie nun entweder außen, oder— sie kommt hin und bewilligt,,und der Mann muß bezahlen, was das Bedenklichste ist, weil dergleichen Forderungen em bedeuten de,rGegenstandsein können. Eß sind manchmal500 bis600Thlr. Ein Compromiß gestattet daß Verfahren nach diesem Gesetz. Es ist wohl ein Versprechen für ei.ne Gefälligkeit, das.sie in vertrau ten Augenblicken gethanhat. Ist es eine verheirathete Frau, so geht die Sache, wenn sie condemnirt wird, an den Ehemann. Der .nisiß bezahlen. Was, will^er machen? Ich würde es daher für sxhrbedenklich halfen»', Mas aber das Erscheinen durch juristisch befähig^eMrpohyiäItigfe betrifft, so ist von der einen Seite die NothwendigkentäüfMellt und von der andern beantragt wor den, es möchten auch die 'Rechtskandidaten zugelassen werden. Ich.muß bemerken, Has die bisherige Rechtspraxis die'Kandida- ten phnh Bedenken zugelassen hat. Es wäre sehr zu beklagen, wenn man bei dem Verfahren über einen.Gegenstand von 20 Thlrm ein andres ^erfahren als bei einerhöhern Sache bestim men wollte. Jy Dresden iss nie cxzipirt worden. Kein Advo- kat hat Piaestionem Status gemacht. Die Richter-sagen auch Nichts darüber. Das ist keinem Zweifel unterworfen, daß, wenn ein junger Mann gebildet werden-soll, er es. nur durch das prak tische Leben werden kann. Es ist gesagt worden, es sei eine Un gerechtigkeit, sie an den Ausübung der Praxis zu behindern. Dem pflichte ich bei. Der V. Meäioiims kann kuriren nach Belieben. Bei den Juristen aber wird gefragt, ob er die I., 2., 3. Een für Habe, und er muß viele Jahre vergehen lassens ehe er das große Glück hat, Etwas zu verdienen, wenn sich die'Gelegenheit darbie tet. Ich würde es für sehr bedenklich halten, daß der vanä. Huris nicht in einen Termin von 20Thlrn. gehen solle. Den Stök- keladvokaten kann, ich das Wort nicht reden, aber wenn man we gen der Besorgniß vor den Stöckeladvokaten die Bevollmächti gung in so enge Schranken pressen will, so würde ich es doch sehr bedenklich finden. Zu großem Wohlleben werden die Rechts kandidaten bei einem 20 Thlr. Prozesse so nicht kommen. Abg. Meisel: Mein verehrter Freund hat nur von den Engeln aus der,zweiten Kategorie gesprochen und den Nachtheil geschildert, den es haben würde, wenn diese eines Geschlechtsvor mundes nicht bedürfen sollten. Wer aber einen solchen Engel besitzt, sollte nach meinem Dafürhalten schon früher, bevor jener eine Schuld von mehreren 1000 Thlrn. vor Gericht einräumen 'ann, in den Stand gesetzt sein, Maßregeln zu treffen, daß er ihn nicht in das Unglück stürzen kann. ... Abg. v. Schxöd.er: Ich erlaube mir nur die wenigen Worte, daß, wenn ich überhaupt die Zulassung und Bevoll mächtigung auf die Advokaten beschränkt wissen will, ich keines-
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