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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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806 wegs im Interesse der Advokaten selbst sprach; denn es würde dem größten Theile derselben erwünscht sein, wenn sie von die sen geringfügigen Sachen loskommen könnten. Im Interesse des armem Publikums aber muß ich dixstn Äntw^ st-n-», Da durch Zuziehung und Bevollmächtigung von Advokaten nicht zu viel Kosten entstehn, dafür kann man sorgen durch die Be stimmung, wie viel die Sachwalter erhalten sollen. Ich glaube aber, man darf den Winkeladvokaten keinen Eingang in die Ge richte lassen. Aüg. v. Dieskau: Der Abgeordnete Eisenstuck scheint bei dein, was er über das schöne Geschlecht gesprochen hat, eine Ausnahme, u. zwareinerecht krasse Ausnahme vor Augen gehabt zu haben. Ich frage aber, ob man nicht auch dergleichen Aus nahmen unter den Mannern findet, und ob es in den Rechten begründet sei, daß der Mann die Verbindlichkeiten her Frau zu erfüllen habe? - Abg. Sächße: Ich würde mich für daß SchröbersW Amendement aussprechen, wenn ich nicht besorgte, daß eine Ko- stenersparm'ß nicht eintreten würde. So langePatrimottialgerichte bestehn, würde der Fäll oft eintreten. Sollte kein Anderer als ein Advokat an Gerichtsstelle geschickt werden, so hat er die Ko sten des Termins zu bestreiten, und diese können sich ost auf 3, 4,5 Thlr. belaufen. Gefetzt aber auch, das Hinderniß wäre ge hoben, und die Gerichte beständen als Bezirksgerichte nur in Orten, wo sich mehrere Sachwalter befänden, so würde immer der Fall eintreten, daß der Entferntwohnende in Verlegenheit geriethe, einen bestimmten Sachwalter zu stellen. Er ist un wohl oder sonst behindert; er kann nicht m die Stadt reisen. Er würde einen Bevollmächtigten im Orte absenden, vernicht rechtsverstandig ist., Das würde nach der Paragraphe, nicht aber nach dem Schröderschen Antrag gehn. Er müßte sich durch aus einen Rechtsgelehrten verschaffen, müßte vor dem Termin zu diesem reisen oder wohl gar ihn, weil er sich mit Briefschfei- .ben nicht befassen kann oder will, einige Stunden weither zu sich kommen lassen, v. Schröder: Ich muß dabei stehen bleiben, daß in den meisten Fällen die Parteien persönlich erscheinen müssen, und es nicht die Absicht ist, dieses Gesetz zu umgehn. Zn dem Falle, den her Abgeordnete Sächße angeführt hat, wenn Je mand krank wäre und sich nicht vor Gericht begeben könnte, würde er ja nach dem Gesetze auf Aufhetzung des Termins an- zutragen befugt fein. Abg. Dam mann: Zch trage auf Schluß der Debatte an. Präsident: Da mehr als 5 Mitglieder, die noch nicht gesprochen, dem Anträge des Abgeordneten beigestimmt haben, frage ich die Kammer: Ob sie gemeint sei, daß die Debatte ge schlossen werde? Da die Kammer sich damit einverstanden erklärte, äußerte zum Schluß Referent Noux: Nur noch einige Worte, das Schrödersche Amendement betreffend. Es ist die Absicht, in diesem Prozesse Etwas einzuführen, was in andern Prozessen nicht statt hat. In andernProzessen kann die ParteiihremSchwager, ihrem Bruder und Anderen Vollmacht geben. Warum soll nun in diesemPro- zesse eine Aenderung gemacht und die wohlmeinende, vorzüglich auf Ersparung von Kosten gerichtete Absicht der Deputation ver kümmert werden ? Ich enthalte mich weiterer Hinzufügung, da ich den Antrag der Kammer zu ehren habe, daß die Diskus sion endlich geschlossen werde. - Präsident: Das Deputations - Gutachten, welches an die Stelle der Paragraphe des Gesetzentwurfs gesetzt werden soll, ist der Kantmer bekannt. ' Es sind hauptsächlich 4 Gegen stände, über welche eine Fragstellung stattsinden möchte, und zwar zuvörderst über den ersten Satz. Zu diesem Lheil des Deputations-Gutachtens hat tzerAbg. Sachße ein Amendement, w elches für'unterstützt anzüsehen, ein anderes des Abg.'Schrö der,^worüber ebenfalls drßkutirt worden ist,/ gestellt. Vorbk halttich dieser beiden Amendements würde ich die Frage zuvör derst auf die Annahme des ersten Satzes desDeputationS-GllK achtens richten. Ich frage daher die Kammer: ob sie vorbe haltlich des Sächßischen und 'Schröderschen Amendements ge meint sei/ den ersten Satz des Deputations-Gutachtens anzu nehmen ? Einstimmmig sprach sich dieKammer gen thmi- gen-d aus. ' Wünscht nun Vie Kammer, daß das Sachßische Amendement, welches beabsichtigt, nach dem Worte „Sachwal- te^trinzuschatten: „oder Rechtskättdi-aten, deren Kpevimia» apprsbirt worden sind;" dem Deputations-Gutachten inserirt weiden soll ? Auch dieses Amendement-wurde gegen 5 Stimmen angenommen. Nun hat eventuell der Abg. v. Schröder, wenn der Vorschlag des Deputations-Gutachtens angenom men wird, nach dem Worte „versehene", eingeschaltet zu scheu gewünscht: „und aus ver Zahl der legitimirten Advokaten ent nommene." Ich würde also die Kammer fragen: Ob nach dem Worte der 4. Zeile des Deputations-Gutachtens „versehene" eingeschaltet werden solle: „und aus der Zahl der legitimirten Advokaten entnommene?" Geg en die Aufnahme spre chen sich 45 Mitglieder aus. Ich würde nun auf den 2. Theildes Deputations-Gutachtens die Frage richten kön nen, da er schon diskutirt ist^ König!. Commissair 0. Kreyßig: Ich glaubte, daß es nicht ganz geeignet scheinen dürste, für diese geringfügigen Sa chen die unverehelichten Frauenspersonen emanzipiren zu wol len. Es steht dahin, ob nicht die G'elchlechtsvormundschaft überhaupt vielleicht in nicht langer Zeit gänzlich aufgehoben werden wird, worüber ich jedoch eine bestimmte Versicherung jetzt nicht geben kann. Ich halte es aber nicht für ganz pas send, in der vorliegenden Beziehung theilweise vom allgemei nen Gesetze abzuweichen. Referent Nour: Lch glaube,.daß, wenn man Etwas für gut findet, es aber ungewiß ist, ob und wenn es kommen werde, man die Gelegenheit, es zu Mangen, ergreifen müsse. Aus die sem Grunde halte ich die Annahme für ganz angemessen. Präsident: Es scheint die Diskussion auch auf diesen zweiten Satz gerichtet gewesen zu sein, und wenn die Kammer einverstanden ist, daßderSchluß derDebatte auch aufdiesen zwei ten Satz sich bezogen habe, so kann ich die Fragstellung einlei ten und mit Vorbehalt des Mersel'schen Amendements, daß
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