Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dasWort: „unverehelichte" wegbleiben soll, fragen: ob dieKam- mer bett zweiten Satz des Deputations-Gutachtens annehmen kill, mit Ausschluß des Wortes „unverehelichte," und Hany wird bei der Abstimmung über das Meiselsche Amendement zu bestimmen sein, ob das Wort „unverehelichte" ausbleiben soll oder nicht. Ich frage daher: Nimmt man den zweiten Satz des Deputations-Gutachtens an, vorbehaltlich des Meiselschen Amendements? wofür sich die Kammer einstimmig aus sprach; und: Soll nach dem Meiselschen Amendement „unver ehelichte" weggelassen werden? Wogegen sich 34 Stimmen a b fällig aussprachen und solches als abgeworfen anzu sehen ist. Es würde also der zweite Satz des Deputations- Gutachtens so angenommen sein, wie er im Bericht steht. Hiermit schloß die heutige Sitzung um D Uhr, und die nächste wurde auf Freitag um 10 Uhr anberaumt. Zwei und dreißigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 19. Januar 1837. Vereidung des neuen Bevollmächtigten des Besitzers der Herrschaft Wildenfels. — Berathung über den Criminalgesetzentwurf. (II. Theil, X. Kapitel: Von der Selbsthülfe und dem Zwei kampfe. Art. 197. — 209. XI. Kapitel: Von Verletzungen der ehelichen Treue. Art. 201. — 213.) Die Sitzung, in welcher 36 Mitglieder anwesend, be ginnt ^11 Uhr; das Protokoll wird verlesen, berichtigt und von dem Vicepräsident 0. D eutrich und dem 1. Secretair v. Z ed twi tz mit unterzeichnet. Auf der Registrande ist Nichts befindlich. Präsident: Es ist von einem verehrten Mitglieds der Kammer, Herrn v. Crusius, Einiges sur die Mitglieder der Kammer.eingesendet worden, unter andern eine kleine Bro- chüre, betitelt: Das erste Baujahr der Leipzig-Dresdener Eisenbahn. Es sind auch mehrere, aber nicht für alle Kam mermitglieder ausreichende,' Exemplare: „Verhandlungen der zweiten Generalversammlung der Leipzig-Dresdener Elsen- bahncompagnie, gehalten zu Leipzig am 15. Juni 1836," über geben worden, v. Crusius hat zu bemerken, daß er Alles im Namen und Auftrag der Direktion der Eisenbahn abgegeben habe. Von den letzter» könnten wohl, und ich hoffe damit die Meinung des v. Crusius zu treffen, ein Exemplar zur Bi bliothek zu nehmen./ und die andern an diejenigen Mitglieder zu vertheilen sein, welche sich für diesen Gegenstand ganz be sonders interessiren; Herxn v. Crusius würde, ich nun aber für seine Person den verbindlichsten Dank für seine gütige Ue- berreichung der gedachten Exemplare, abzustatten haben, nächst- dem ihn aber auch ersuchen, dem Direktorium der Eisenbahn eben so verbindlich zu danke». 0. Crusius: Die Kammer hat sich für diesen Gegen stand so interessirt, daß sich das Direktorium der Eisenbahn nur. verpflichtet fühlen konnte, durch diese erste Nachricht auch den Mitgliedern der Kammer einen kleinen Dienst zu erweisen. . Hierauf wird der Herr v. Beu st, der neue Bevollmäch tigte des Besitzers der Herrschaft Wildenfels, in die Kammer eingeführt.. Präsident: Indem Sie in, diese ehrwürdige Versamm lung, eintreten, haben Sie den in der Verfassungsurkunde §. 82. enthaltenen Eid abzulegen; indem Sie jetzt dies zu thun im Begriff stehen, habe ich Sie zuvor theils an die hohe Wichtig keit des Eides selbst zu erinnern, theils darauf aufmerksam zu machen, welche wichtige Pflicht Sie hier übernehmen, und daß Sie in der Ausübung derselben stets des jetzigen Augenblicks eingedenk sein mögen. v. Beust leistet hierauf den ihm von dem 1. Secretair vor getragenen Eid und begiebt sich sodann nach Ersuchen des Prä sidenten auf den ihm zukommenden Platz. Man geht hiernach zur Tagesordnung über, welche die Fortsetzung der Berathung des Criminalgesetzentwurfs enthält. Prinz Joh ann tragt den Art. 197. vor, welcher sich noch immer auf den Zweikampf bezieht und lautet: „Innerhalb derGrenzen dieser Strafbestimmungen ist in der Regel der Herausforderer höher zu strafen, als der Geforderte. Geht jedoch aus der Art der Beleidigung oder dem sonstigen Be nehmendes Geforderten hervor, daß er es darauf angelegt hatte, dem Andern eine Herausforderung abzunöthigen, so ist jener als Herausforderer anzusehen und zu bestrafen." Die Deputation schlägt für diesen Artikel folgende, dem 175. Artikel .des neuesten Hannöverschen Entwurfs nachgebil dete Fassung vor: „Innerhalb der Grenzen dieser Strafbestim mungen ist im Allgemeinen derjenige Theil, welcher den Zwei kampf durch seine Schuld herbeigesührt hat, höher, und zwar in dem Grade höher zu strafen, als seine ganze Handlungs weise dabei tadeln swerther gewesen ist. Im Zweifelsfalle ist der Herausforderer für strafbarer, als der Herausgeforderte, zu achten". Mz Referent Prinz Johann: Es ist hierbei folgendes Amen dement vom Secr. Hartz eingegangen, nämlich: in der Fas sung der Deputation s) nach den Worten „im Allgemeinen" die Worte: „nicht stets der Herausforderer, sondern" einzu schalten, so wie d) den Schlußsatz derselben Fassung „Im Aweifelsfalle rt.". wegzulassen., Ich erlaube mir hierbei die An sicht der Deputation zuentwickeln. Wir haben u»s nicht ver schweigen können, daß. die Bestimmung, wie sie Hier steht, manches Unpassende mit sich führt, indeß vielleicht mehr in der Idee als in der Ausführung. Sie macht die härtere Strafe des Herausforderers von dem factum abhängig, ob nachge wiesen wird, wer der Veranlasser des' Zweikampfes ist. Eß schien uns daher,zweckmäßiger, den (Hxst»dfatz a.n hie Spitze zu stellen, daß der Vexaylasser am strengste» zu bestrafen sei, übrigens den Weiten Satz in Wegfall-zu bringen § und dies um so mehr, da in dem Fall?, wo der Herausforderer nicht die Veranlassung gegeben hätte, wenn kein anderer Grund vor handen, anzunehmen, der Herausforderer sei die erste Ver anlassung. Von der andexn Seite schien die Einschaltung , der Worte: „nicht rc." nicht ganz angemessen. Eine andere An sicht bei dem Amendement geht dahin, als ob allemal Einer von Beiden stxenger bestraft werden solle. Das liegt in unsrrm
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder