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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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über die Verhandlungen des Landtags. H, Dresden, am 5. December. 1836. Siebente öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 29. November 1836. (Beschluß.) Berathung über den Bericht der 2. Deputation, das Dekret we gen der Staatslotterie betreffend.— Referent V. Schröder verliest nun aus dem Deputa- tionsberichte u. a. Folgendes: Hiernachst hatte in Bezug auf verschiedene Anträge in der desfalsigen ständischen Schrift vom Landtage 1833 die hohe Staatsregierung erklärt: wie in Zukunft die Unrercollecteurs Leute sein sollen, die sich des öffentlichen Ver trauens würdig zeigen und die zu Führung des Geschäfts erforderlichen Kenntnisse besitzen, und wie die Entscheidung über die Tauglichkeit eines Subjekts jederzeit von der Lot- teriedirectivn abhängen, diese aber auf obrigkeitliche Zeugnisse der Unbescholtenheit sich gründen soll, indem die An nahme der Subcollecteurs zeither lediglich den Hauptcol- lecteurs überlassen gewesen. Ueberdem ist der Lotteriedi- rection das Recht ertheilt worden, die Erlaubniß zum De bit von Loosen ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder mit Ablauf eines Lotteriespiels zu widerrufen, weil auch andere Umstände, die nicht Gegenstand obrigkeitlicher Cognition sind, die Uebertragung einer Collecte widerrathen können. Die Einsicht in die das Collectionsgeschäft betref fenden Papiere des Untercolleeteurs ist den mit demselben in Geschäftsverbindung stehenden Hauptcollecteur sowohl als den Lotteriebeamten jederzeit erlaubt und Mißbräuche, Un regelmäßigkeiten und Zudringlichkeiten sind mit Ordnungs strafen belegt, so wie dahin Verfügung getroffen worden, daß die Erlaubniß zur Errichtung einer Collecte nicht er theilt werde, wenn die Obrigkeit dagegen ein, in der Per son des darum Ansuchenden oder in den örtlichen Verhält nissen begründetes, Bedenken hegt. Die Deputation hält dafür, daß durch diese Maßnahme der Staatsregierung den oben referirten ständischen Wünschen vollständig genügt wor den sei. Referent: Ich erlaube mir zu bemerken, daß diese Ein richtungen, wie ich nach mündlichem Vernehmen mit dem Hrn. Regierungs-Commissair erfahren, beider Ziehung der Leip ziger Landes-Lotterie noch nicht stattgefunden haben. Sie werden erst bei der 12. Ziehung stattsinden. Abg. Todt: Ich habe gegen das Deputationsgutachten etwas nicht zu erinnern; aber zu einigen Bemerkungen sehe ich mich doch veranlaßt. Auch ich bin nämlich für die Aufhebung der Lotterie, bin daher auch dafür, so lange dies nicht geschehen kann, daß die Lotterieen und eben so auch das Lotto möglichst unschädlich gemacht werden, ich muß also auch alle Maßregeln billigen, die beantragt worden sind; nur in Beziehung auf die Form möchte ich etwas erinnern. Es ist nämlich eine amtliche Bekanntmachung vom 17. Septbr. 1836 in Bezug auf das Lotteriewesen erschienen (Der Abg. liest sie vor). Ich habe bereits erklärt, daß ich mich für Aufhebung der Lotterieen in Deutschland, oder Sachsen allein erklären würde, daß ich mich folglich auch, so lange solche noch nicht verfügt ist, für alle Maßregeln bestimme, die Lotterie wenigstens unschad- zu machen. Ich kann mir aber die Bemerkung nicht versagen, daß bei den gedachten Verfügungen Seiten der Staatsregie rung selbst zu weit gegangen scheint. Ich glaube nicht, daß diese Maßregeln auf dem Wege der Verordnung erlassen werden können, sondern es mußte, da ein civilrechtlicher Punct vor liegt, jedenfalls die Erklärung der Ständeversammlung einge holt werden. Staatsminister v. Zeschau: Ich werde auf den Gegen stand nicht weiter eingehen, weil hier eine ganz besondere Frage vorliegt. Ich muß daher die geehrte Kammer wiederholt ersu chen, dabei stehen zu bleiben, was vorliegt. Es ist ein ständi scher Antrag an die Regierung gelangt, die Regierung hat dar-, auf geantwortet und es liegt die ertheilte Beantwortung ge genwärtig vor. Es scheint mir demnach als gehöre der Antrag nicht hierher. Abg. Atenstädt: Ich kann mir von den Maßregeln, welche dieNegierung zu nehmen gedenkt, nicht viel versprechen, wenn lediglich die Maßregeln in die Hände der Lotteriecollec- tion gelegt und nichts im Gesetzes - Wege gethan werden soll. Ich traue der Lotterie-Direction die besten Absichten zu, indeß auf der andern Seite ist es auch ihre Wicht, die Lotterie so einträglich als möglich für das Land zu machen. Hier scheinen mir zwei Maßregeln in Widerspruch zu treten. Ich hätte geglaubt, sie würden im Gesetzes-Wege be richtigt werden; ich muß aber auch aufmerksam machen, daß der ganze Antrag nicht richtig aufgefaßt worden ist, ich verweise auf das Deputations-Gutachten und nament lich auf den Deputations-Bericht der !. Kammer. Hier wird weit weniger gegen die Hauptcollecteure, auch nicht gegen die Subcollecteurs geklagt. Ich bin überzeugt, das Interesse der Direction liegt darin, möglichste Sicherheit für die Haupt- und Subcollecteure zu ermitteln; es wird aber von sogenann ten Sub-Subcollecteurs gesprochen, das sind diejenigen Leute, die dieseMaßregeln zu schädlichen machen. Wenn Jemand in sei nem Gewerbe Bankerott geworden ist, so wird er Lotterie-Sub- Subcollecteur, nun läuft er im Lande herum, dringt in die niedrigsten Hütten, und drangt allen Leuten Loose auf, zerther'lt sie in weit mehr Theile, als nach dem Plane vorgeschrieben ist, und wenn ja auf diese Leute noch Gewinne fallen, so betrügt er
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