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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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83L tel und weiß recht gut, daß er schuldig ist, stellt aber den Klager, lich da und hat den Rechtsbeistand nur zu ihrer Unterstützung dennoch nicht klaglos, sondern läßt es bis zum Termin kommen,! mitgebracht. Das Amendement hat sich nur den Fall gedacht, macht dann grundlose Ausflüchte und bringt die Ausrede aller! wenn der Klager entfernt und sein persönliches Erscheinen Schwie- schlechten Zahler, daß er kein Geld habe. Warum in solchen! rigkeiten unterworfen ist; allein es ist ja nachgelassen, auch einem Fällen, wenn nun der Angeklagte zur Zahlung verurtheilt wird, Andern als einem Rechtsanwalt Vollmacht zu geben. Wenn der Klager, der nicht persönlich erscheinen konnte, nicht wenig-! das Amendement überhaupt angenommen werden könnte, so stens die Kpstenrestitution verlangen kann, die ihm die Chikane I müßte es noch wesentlichen Modifikationen unterworfen werden, des Gegners zuzieht, das kann ich nicht absehen. Man kann! um alle diese Bedenken zu beseitigen. nicht aussprechen, wollen, daß der Kostenersatz in allen Fallen! Abg. Cuno: Mit Absicht habe ich den Antrag so allge- eintrete, aber man hat gewiß auf Ersatz desjenigen Schadens! mein gestellt, und halte die einzelnen Modifikationen, welche Anspruch zu machen, der durch eines Andern Böswilligkeit ver-! der Abg. Atenstädt angezogen wissen will, nicht für nothwen- ursacht worden ist. Wenn Einer verklagt und überführt wird, ! dig. Ich habe nicht gesagt: „für Abwartung eines Ler- daßer schuldig ist, und hat es dessenungeachtet bis zur Klage! mines," sondern überhaupt: „für Termin abwartung", und zum Termin kommen lassen, dann würde ich, die Kostener-1 es mögen viel Termine vorgekommen sein oder wenige. Der stattung auch für den Anwalt zu verlangen, gerechtfertigt finden, I höchste Satz erstreckt sich bis auf 12 Gr., und der Richter hat zu und insofern finde ich den Antrag des Abg. Cuno zweckmäßig.! bemessen, in welcher Höhe der Ansatz festzustellen ist. Uebri- Königl. Commissair v. Krep ß ig: Da erlaube ich mir! gens wird, wenn mein Antrag durchgehen sollte, der Advokat auf die Worte der tz. 6. zu verweisen (s. dies, in Nr. 57. d. Bl. I in dergleichen Bagatellsachen nicht schlimmer daran sein, als in S. 801.); nach der Intention des Gesetzvorschlags würde ein! den Fällen, welche nach dem Mandat vom 28. November 1753 Fremder keineswegs genöthigt sein, an den Ort des Gerichts zu! zu beurthcilen sind; vielmehr würde sich dadurch ein vollkom- rcisen; ein folcberFall würde unter die zweite Kategorie der Pa-1 menes Gleichgewicht Herstellen. ragraphegehören. ! Abg. Atenstädt: Sollen diese 12 Gr. nur überhaupt be- Abg. v. v. Mayer: Darauf habe ich nur zu erwiedern,! zahlt werden, oder so oft Termine vorkommen? ' daß das die Sache nicht hebt, denn er kann nur durch Jemanden! Abg. Cuno: Wenn der Abg. Atenstädt einwirst, daß erscheinen, den er bezahlen muß. ! auch die Winkeladvokaten Kostenansätze machen und davon Re- Königl. Commissair 0. Kreyßig: Es ist bereits bemerkt! stitution fordern würden, so entgegne ich, daß noch kein Ge worden, daß in den meisten Fallen wohl ein Freund da sein! richt Kosten eines Winkeladvokaten gebilligt und festgestellt, viel wird, der ihm diese Gefälligkeit erzeigt. ! weniger vom Gegentheile eingetrieben haben wird. Mir ist Abg. Atenstädt: Ich werde die Ansicht des Dcputa-1 der Fall wenigstens noch nicht vorgekommen.. tions-Gutachtens etwas mehr entwickeln, und dann wird der An-1 . Abg. Atenstädt: Sie sind erst durch dieses Gesetz als trag der Deputation gerechtfertigt erscheinen, da es in der! Beistände in der Sache zugelassen worden. ganzen Consequenz des Gesetzes liegt. Ist persönliches Erschei-1 Abg. Cu no: Das möchte ich bezweifeln. nen als nothwendig an die Spitze gestellt und nur in bestimmten! Abg. Wieland: Ich habe den Antrag des Abg. Cuno Fallen eine Ausnahme davon gestattet, so erscheinen die außer-1 Eh unterstützt und finde den Zusatz ganz angemessen, billig gerichtlichen Kosten als expenssv niiles, die sich zur Erstattung! gerecht. Wenn ernmal Sachwalter zugezogen werden nicht eignen. Es kommt hinzu, daß die Deputation mehrere! dürfen und für die Parteien arbeiten muffen, und die Ge- Anträge gestellt hat, nach welchen der Kläger diesen Aufwand! genpartel unterliegt, so finde ich die Restitution der Ertraju- . vermeiden kann. Sie hat auch andere Bevollmächtigte nachge-1 Vizialken ganz billig; gerecht aber um deswillen, weil unsere lassen, welche nicht juristisch befähigt sind. Ueberhaupt muß! Sachwalter nicht vom Staate besoldet werden. Außerdem man dies besonders im Auge behalten, um zu beurthcilen, in! ich hier zuzufugen, daß man den armen Rechtskandida- wie weit das Cuno'sche Amendement zulässig sein dürfte. Sagt I Ku nachgelassen hat, in solchen Sachen zu praktiziren, er, die Kosten für Abwartung des Termins sollen erstattet wer-! uud da wurde ihnen in vielen Fällen ein kleiner Verdienst ab- den, so müßte gefragt werden, sind das nur die Kosten, wenn! geschnitten werden, wenn die Kostenrestitution nicht zugelaf- ein Advokat erscheint, oder auch die, wenn ein Anderer erscheint, l würde. Je mehr man aber Letztere begünstigt, desto eher dem dies hier nachgelassen ist. Er sagt aber: „für Termins- läßt sich erwarten, daß dem Unwesen der Winkeladvokaten Abwartung." Es können aber mehrere Termine stattfinden, l werde Einhalt gethan werden; und ich wollte nur beiläufig dann würde zu fragen sein, ob für die Abwartung jedes Termi-! bemerken, daß, wenn wir zu erwarten haben, daß die nes diese Kosten erstattet werden sollen, wodurch die SacheI Geschlechtskuratel in Kurzem aufgehoben werde, dieWinkelad- immer mehr vertheuert werden würde. Es entsteht aber wieder! vokalen dann noch mehr aus den Gerichten verschwinden werden, die Frage, wenn die Partei zwar persönlich erscheint, aber ei-! Abg. Eisenstuckr Ein Redner hat einen Satz aufge- nen Rcchtsbeistand mitbringt, sollen auch diese Kosten erstattet «stellt, der im Widerspruche mit dem Deputations-Gutachten werden? Hier tritt der Unterschied zwischen den sogenannten ! und mit den Ansichten der Regierung steht. Das Mitglied nützlichen Kosten noch mehr hervor; denn die Partei ist persön-! steht in dem Wahne, als ob das Nichtzuziehen der Advokaten
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