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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Auseinandersetzung des Sachverhältnisses." Ich habe zwar anfangs denANtrag unterstützt, weil ich meinte,- der Abg. v. Lhielau wollte Dasselbe, was die Deputation beabsichtigt. Es schien mir aber aus der Diskussion hervorzugehen, daß er weiter gehen wolle, und ein anderer Abgeordneter hat sogar von Anfer tigung einer Abschrift des Vorbringens gesprochen. Ich muß also den Abgeordneten, welche dagegengesprochenhaben, beipflich ten, denn das Gesetz würde dann in seinen wesentlichsten Grund zügen atterirt, und ich würde denen, welche nicht geneigtsmd, auf das Deputations-Gutachten einzugehen, anempfehlen, eher auf das Amendement des Stellvertreters, v. Haase, einzugehen, als auf das von dem Abg. v. Lhielau. Ich bitte, der Verfassung ge mäß über das Deputations-Gutachten zuvörderst abzustimmen. Abg. v. v. Mayer: Ich würde mich als Deputations- Mitglied dahin erklären, daß über das Amendement des Stell vertreters, V. Haase, zuerst abgestimmt werden mochte, weil ich mich sonst in der Verlegenheit befinden würde, gegen das De putations-Gutachten zu stimmen. Nach den Äußerungen des Königs. Commissairs und mehrerer Kammermitglieder habe ich mich überzeugt, daß die Fassung, welche der Vicepräsident v. Haase vorgeschsagen hat, dem Deputations-Gutachten vorzu ziehen ist. Mehrere Deputations-Mitglieder stimmen dieser An sicht bei. Präsident: Die Deputation hat das Recht, zuerst auf der Abstimmung über ihr Gutachten zu bestehen. Wenn aber die Mitgieder derselben damit einverstanden sind, daß ein Amen dement vorzugsweise vor dem Deputations - Gutachten zur Ab stimmung komme, so bin ich nicht entgegen. Abg. Eisen stuck: Ich bin Mitglied der Deputation und kann mich nicht dafür entscheiden, daß man anders, als nach der Landtagsordnung verfahre, um somehr, da meine Bemerkungen von dem König!. Commissair nicht widerlegt worden sind. Wenn man auf Auszugsprästationen klagt, so glaube ich, ist das eine Forderung, die nicht nach Geld quantisizirt werden kann. Ich muß mich daher mehr mit den Ansichten der Deputation vereini gen. Wenn über das Deputations-Gutachten abgestimmt ist, dann beruht es aufder Entscheidung des Präsidiums, wie es das Amendement zur Abstimmung bringen will. - Präsident: Esliegenjetzt vier Wege vor, auf welchen die Verschiedenheit der Meinungen der Kammer über diesen Gegen stand zu lösen ist. Zuerst der Gesetzentwurf, dann das Gutach ten der Deputation und dann die beide» eingereichtcn Amende ments. Der Vorschlag der Deputation wird solchemnach zu erst zur Abstimmung zu bringen sein, da ein vollkommenes Ein- verstandniß derselben, sie später vorzunehmen, nicht stattsindet. Dann würde es noch die Frage sein, ob die beiden übri gen Amendements Berücksichtigung finden können oder nicht, insofern sie dem Deputations-Gutachten entgegen ste hen. Es nähert sich das Amendement des Vicepräsidenten v. Haase dem Deputations - Gutachten am meistem Ich würde also zunächst das Haasesche Amendement zur Abstimmung bringen, und dann das desAbgeordneten v. Lhielau, welches am weitesten greift. Wer sich also für den weitern oder engcrn Be griff entscheiden will, der wird bei,der Abstimmur^. über die an dern Vorschläge hierauf Rücksicht zu nehmen habe. Abg.v.v.Mayer: GegendieFragstellunghabeichNichts einzuwenden, wohl aber muß ich gegen die angedeutete Conse quenz protestiren, als ob man durch die Abstimmung zugleich über den größer« oder geringem Umfang des Gesetzes in Bezug auf die Gegenstände entscheide. Dies ist nicht der Fall. Ich selbst habe in einer der vorigen Sitzungen die Ansicht vertheidigt, daß Äuszugsleistungen unter 20 Thlrn. unbedingt unter das Gesetz fallen. Ich bin noch heute der Meinung, glaubeaber, daß dem- ohngeachtet die Worte: „bei Forderungen" aus dem Deputa tions-Vorschläge wegbleiben können. Ich gestehe daher, daß das Bedenken, welches der Abg. Eisenstuck gegen das Ämende- ment des v. Haase angeführt hat, mir nicht erheblich scheint. Ich glaube nämlich, daß die Angabe eines Geldbetrages nach diesem Gesetze für solcheDinge nicht erforderlich ist, welche einen Markt preis haben; was eine Kanne Butter, zwei Eier, ein Scheffel Korn rc. ohngefähr kosten, ist allgemein bekannt, und ob solche Ansprüche unter die geringfügigen Gegenstände gehören, das wird ein jeder Richter a'uch ohne beigefügte Veranschlagung zu Gelde sofort übersehen. Wenn ich für das Haasesche Amende ment stimme, so will ich dadurch keineswegs erklären, daß Aus zugsleistungen außer dem Bereiche des Gesetzes liegen. Präsid ent: Wer llch für das Amendement erklärenwill, müßte gegen das Deputations-Gutachtenstimmen. Das Haa sesche Amendement will die Worte: „bei Forderungen" weg lassen. Vicepräsident v. Haase: Es ist ein Sous-Amendement zum Deputations-Gutachten. Abg. Atenstadt: Ich erlaube mir folgenden Vorschlag. Das Deputations-Gutachten für den ersten Augenblick mit Aus lassung der Worte: „bei Forderungen" zur Abstimmung zu brin gen, und dann die Frage auf Annahme des Amendements zu stellen. Präsident: Die Meinung schien dahin zu gehen, daß beide Meinungen vereinigt werden könnten, wenn ich zwei Fragen auf das Deputations-Gutachten stelle, und zwar die erste auf die Worte des Deputations-Gutachtens „bei Gegenständen rc. — Geldbetrag" und die zweite: ob die Worte: „bel Forderun gen" mit ausgenommen werden sollen. Präsident stellt nun folgende Fragen: IstdieKammer gemeint, dem Vorschläge der Deputation: statt „den Gegen stand der Forderungen rc. zu setzen: „den Gegenstand des An spruchs?" Wird einstimmig bejaht. UndistdieKam- mer gemeint, das Deputations-Gutachten mit den Worten „bei Forderungen" anzunehmen? Wird durch 48 gegen 20, Stimmen verneint. Sonach wäre das Haasesche Amende ment dem Sinne nach mit a n g e n o m m e n. Abg. v. Lhielau: Ich nehme mein Amendement hiermit zurück. Präsident: Es würde sonach der Punct b. derlOtz-
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