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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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überreicht seine „Andeutungen über Sonntags-, Neal- und Gewerbsschulen." Der Präsident bemerkt, daß Rentamtmann Preußker in dem an die Kammer gerichteten Schreiben den Wunsch aus spreche, daß seine Schrift, die sich einer günstigen Aufnahme zu erfreuen gehabt hätte, zur Bibliothek der Kammer genommen werden möchte. Es würde wohl diesem Wunsche zu entspre chen und dem Verfasser durch den Präsidenten der Dank der Kammer zu erkennen zu geben sein. Letztere ist hiermit ein verstanden. 4) Protocoll-Ertract der H. Kammer, vom 14. Novbr. 1836, das Königs. Decret wegen Beaufsichtigung der Eisen hütten u.yd Vitriol-Werke betr. (an die 4. Deputation). 5) v. Fuchs auf Räcknitz bei Wurzen rügt das Verfahren des Hauptsteueramts zu Grimma gegen ihn in einer Denun- ciationssache in Betreff der Malzsteuer (an die 4. Deputation). Sein Wunsch, bemerkt Secr. Hartz, scheint dahin zu gehen, eine Maßregel zu ergreifen, damit gegen unbillige Anforderungen der Unterbeamten bei dem indirecten Abgaben wesen Vorkehrung getroffen werde. Hiernächst drückt der Prüsid ent im Auftrage der Kam mer dem 0. Crusius für die Ueberreichung zweier Exemplare des Volkskalenders seinen Dank aus (vergl. Nr. 5. S. 43.) Die Kammer bewilligt hierauf zwei, ihr vom Präsi denten mitgetheilte Urlaubsgesuche: Das des Kammerherrn v.Metzsch, vom 30. v.M. bis zum 3. oder spätestens 5. d. M.; und das zweite des Kammerherrn v. Lüttichau, vom 1. bis 3. d. M. Demnächst ergreift das Wort: Bürgermeister Hübler: Die Petition des Hrn. v. Carlo- witz, wegen Aufhebung des 3. und 4. tztz. des Mandats vom 14. Septbr. 1822, die Erwerbung von Baugrundstücken betr., ist von der Kammer zum Behuf der Berichtserstattung an die 3. Deputation abgegeben, und mir die Ehre.des Referats in der Sache zu Theil worden. Die Deputation hat den Ge genstand der Petition in sorgfältige Berathung gezogen und. dabei die Ueberzeugung gewonnen, daß die harten Eigen- thumsbeschränkungen des gedachten, der Oberlausitz ohnehin fremden, und daher nur für einen Theil.der Einwohner Sach sens gültigen Mandats mit dem Geiste unserer Verfassung sich füglich nicht in Einklang bringen lassen, und daß die Gründe, welche früher jenen Beschränkungen unterlegen haben mögen, durch die neuere Gesetzgebung in der Hauptsache völlige Erle digung gefunden haben. Die Deputation hatte sich daher zu dem Beschlüsse vereinigt, der Kammer nicht bloß die Bevor wortung der Carlowitzischen Petition, sondern den an die Staatsregierung zu richtenden Antrag auf Aufhebung der sämmtlichen im Mandate von 1822 tztz. 2. bis 5. enthaltenen beschränkenden Bestimmungen zur Annahme zu empfehlen. Eben im Begriff, den Bericht darüber an die Kammer zu er statten, gelangt indeß zu ihrer Kenntniß, daß die Staatsre gierung selbst die Ansicht der Unangemessenheit der gedachten Bestimmung theile, und zum Behufe deren Aufhebung der Kammer ein Gesetz in der nächsten Zeit vorzulegen, sicherm Vernehmen nach beabsichtige. Durch dieses Entgegenkom men der Regierung scheint allerdings der Zweck der Carlowitzi schen Petition und der der 3. Deputation ertheilte Auftrag vor der Hand sich erledigt zu haben, und ich richte daher an den Hrn. Präsidenten die Bitte, die Entschließung der Kammer darüber zu erfordern, ob sie unter den mitgetheilten Umstän den gemeint sei, die Petition des Hrn. v. Carlowitz und die Berichtserstattung darüber vor der Hand auf sich beruhen zu lassen? Regierungsrath v. Carlowitz: Ich beruhige mich al lerdings bei der Frage, die das geehrte Deputations-Mitglied so eben gestellt hat, und habe nur zu bemerken, daß es mir sehr erwünscht ist, zu erfahren, daß die Staatsregierung mit meinen Ansichten übereinstimmt, und ich glaube, daß der Zu stimmung der geehrten Kammer ein Bedenken nicht entgegen stehe. Sollte wider Erwarten sich die Vorlegung des Gesetz entwurfes verzögern, so würde es immer noch an der Zeit sein, die Staatsregierung um Vorlage desselben zu ersuchen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich kann bestätigen, daß ein solcher Gesetzentwurf des nächsten zur Vor lage an die Kammer gelangen wird. Der Präsident stellt hierauf die Frage, ob die Kammer sich mit dem Anträge des Bürgermeisters Hübler, diesen Vor trag einstweilen auf sich beruhen zu lassen, einverstanden er kläre? Einstimmig bejaht. Es wird nun zur Tagesordnung, zur Berathung über den Entwurf zu einem Gesetze gegen Theilnahme am Lotto und an auswärtigen Lotterien, (derselbe befindet sich im I. Band 1. der Landtagsakten) übergegangen. Der Referent v. Günther besteigt die Rednerbühne. Referent v. Günth er: Der Bericht, den ich der Kam mer zu erstatten habe, zerfällt in zwei Theile, nämlich in einen allgemeinen und einen speciellen. Allgemein sind diejenigen Fragen zu behandeln, welche sich darauf beziehen, ob das Lotto und die auswärtigen Lotterieen überhaupt verboten werden sollen. In dem speciellen Theile dagegen sind die Bemerkun gen enthalten, welche die Deputation zu den einzelnen tzH. des Gesetzes machen zu müssen geglaubt hat» Referent trägt nun den Bericht vor. Er ist im Wesentlichen folgenden Inhalts: Es ist in dem Gesetz untersagt: 1) Die Errichtung eines Lotto und das Colligiren für irgend ein inländisches oder aus wärtiges derartiges Institut so wie jede sonstige Beförderung des Lottospiels, mit Einschluß des Einlegens. 2) Die Beför derung auswärtiger Lotterien durch Colligiren rc. ingleichen das Spielen in denselben.— Im allgemeinen darf man wohl allge meines Einverstandniß darüber voraussetzen, daß bei dem be kannten, mannichfaltigen und zum Theil sehr großen Nachtheil, dendas Lotto spiel besonders über gewisse Gegenden des Lan des gebracht hat, und noch täglich bringt, ein gesetzliches Straf verbot gegen dasselbe sich als hochnöthig darstellt. Ein solches hat nun auch, wie bekannt, bis jetzt schon bestanden; indessen war weder der Ausdruck desselben umfassend genug (es war z. B. die Hauptsache, daß in Sachsen kein Lotto errrchtet wer den dürfe, ganz unerwähnt geblieben) noch waren diese Strafbe stimmungen für angemessen zu achten. Sie enthielten größten- theils die Androhung hoher Geldstrafen, die von den fast immer
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