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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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der ärmeren Volksclaffe angehörigen Übertretern des Gesches nicht beigetrieben werden konnten. Diese» und mehreren an dern Mängeln der Gesetzgebung Hilst der vorliegende Entwurf eines neuen Gesetzes ab. — Zweifelhafter möchte es scheinen. Ob es rathsam sei, durch das km §. 14. gegebene bisher nicht be standene Verbot, das Einsetzen in auswärtige Lotte rien, gesetzlich zu untersagen? Es läßt sich namentlich der doppelte Grund gegen ein solches Verbot anführen: daß erst lich durch dasselbe dle Freiheit der Bürger weit minder in polizei lichen, als vielmehr in einem fiscalischen Interesse, nämlich zu Gunsten der Landeslotterien beschrankt werden soll — und zwei tens: daß hier ein Verbot gegeben wird, zu dessen Uebertretung ein so sehr gebahnter Weg (die Correspondenz durch die Post unter dem Schutze des Briefgeheimnisses) vorhanden ist, daß die Entdeckung fast zu den Unmöglichkeiten gehört. Inzwischen hat die Deputation dennoch die in den Motiven angegebenen Gründe für das Verbot des Einlegens in fremde Lotterieen für überwiegend geachtet. So lange närnlich noch in mehreren Staaten Lotterieen bestehen, Und deshalb für Sachsen die Bei- behaltung einer Landeslotterie sich fast als unerläßlich nvthwen- dig darstttlt, muß dieses Landesinstitut natürlich auch denjenigen gesetzlichen Schutz erhalten, ohne den sein Bestehen unmöglich sein würde. Was die große Schwierigkeit, Contraventionen zu entdecken, anlangt, so kann sie zwar nicht in Abrede gestellt werden, man darf aber auch nicht übersehen, daß sehr viele Per sonen, welche jetzt, so lange es unverboten war, unbedenklich in fremden Lotterieen spielten, dies künftig, wenn es gesetzlich un tersagt sein wird, aus reiner Achtung gegen das Gesetz unterlas sen werden. Das, was ich so eben vorgelesen, enthält den I. Abschnitt des allgemeinen Theils, und ich ersuche das Direktorium, die Frage zu stellen, ob es der Kammer angemessen scheine, hier über eine Discusston zu veranstalten. Präsident: Ich habe zu erwarten, ob Jemand darüber zu sprechen begehrt. Secr. v. Zedtwktz: Ich weiß nicht, ob es die Absicht ist, schon jetzt über das Gesetz im Allgemeinen zu discutiren oder die Beendigung des Berichts erst abzuwarten. Wäre letzteres der Fall, so würde ich mir erlauben, einige Worte vorzutragen. Wenn aber bloß über das Lotto, dessen Verderblichkeit mir hin reichend bekannt ist, gesprochen werden soll, so enthalte ich mich dessen. Bis jetzt ist es üblich gewesen, daß nach Verlesung des Berichts die allgemeine Discussion über das Gesetz und dann über die einzelnen Theile desselben stattgefunden hat. Referent 0. Günther: Ich habe bemerkt, daß der Be richt in 2 Lheile zerfallt: in den allgemeinen und den beson der», so daß nach Verlesung des allgemeinen Theils die allge meine Discussion über das Gesetz wohl beginnen könnte. Bürgermeister Wehner: Ich kann mich mit der vom Referenten so eben vorgetragenen Ansicht nur einverstanden er klären. Da das Gesetz eigentlich in zwei Gesetze zerfällt, das eine über das Lotto, das andere über die Lotterie, so scheint es mir zweckmäßig zu sein, daß mit derBerathung über das Lotto begonnen und sodann auf die Lotterie übergegangen würde. Secr. v. Zedtwitz: Ich habe mich vorhin bereits aus gesprochen über die Verderblichkeit des Lottos, und es kann nicht meine Absicht sein, hierüber noch ein Wort zu verlieren. Gegen das Lotto waren schon früher Gesetze in unserem Lande vorhanden; sie ließen aber noch manche Fälle unbeachtet, die gar sehr der Entscheidung bedurften.' Um deswillen war em neues Gesetz nothwendig und ich schenke ihm meinen vollen Beifall, so weit es diesen Gegenstand betrifft. Das vorlie gende Gesetz umfaßt nun aber, wie zuvor schon bemerkt wor den ist, auch noch einen zweiten Gegenstand, der unstreitig nur durch einen Antrag des Abgeordneten Eisenstuck in der H. Kammer während der vorigen Ständeversammlung hervor gerufen und von dieser Kammer gemeinschaftlich mit der ersten durch eine ständische Schrift an die Staatsregierung gebracht worden ist. Jener Antrag war auf Aufhebung unserer Lotterie gerichtet. Die Antwort auf solchen hat die H. Kam mer erhalten, und sie ist eine ablehnende gewesen. Dagegen hat die Staatsregierung ohne Zweifel geglaubt, dem Anträge wenigstens zum Lheil willfahren, oder vielmehr in demselben einen zweiten finden und bewilligen zu können, den nämlich auf das Verbot aller ausländischen Lotterieen. Nun ist bereits von der Deput. in ihrem Berichte bemerk lich gemacht worden, wie schwierig es sei, ein solches Verbot im Staate aufrecht zu erhalten. Ich hatte mich dagegen über zeugt, daß, wenn man nicht in die Geheimnisse der Brief schaften eindringen will, nichts weiter damit erlangt werden wird, als, daß Ausländer auch noch die wenigen Vortheile davon ziehen werden, die bisher inländische Collecteure ge nossen haben. Den hiesigen Collecteuren wird verboten sein, Loose vom Auslande zu debitiren; dagegen werden Ausländer uns mit Briefen überschütten und wir werden nichts destowe- niger hier und daher Loose erhalten und den wenigen Ge winn, der davon zu ziehen ist, werden Ausländer davon tra gen. Das ist schon Ein empfindlicher Nachtheil, den das Gesetz zur Folge haben wird. Es wird aber auch noch einen zweiten für die hierländische Lotterie selbst herbeiführen. Denn es bestand bisher ein wechselseitiger Verkehr zwischen den einzelnen Staaten; die Collecteurs konnten Loose aus un serer Lotterie nicht anders absetzen, als gegen Erfüllung der Verbindlichkeit, Loose aus ausländischen Lotterieen zu über nehmen. Verbietet man nun den Vertrieb von Loosen aus wärtiger Lotterieen und das Spielen in selbigen, so beschränkt man mittelbar auch unsere eigene Lotterie rein auf den Absatz ihrer Loose im Inlands. Wenn man nun aber einmal nicht eindringen kann in die Geheimnisse der Briefschaften, so dünkt mich, es sei auch besser, ein solches Verbot gar nicht zu er- theilen; denn was wird es zur Folge haben? Man wird häu fig Erörterungen anstellen, ob einer oder der andere ein sol ches Loos bekommen habe; der Brief, den er erhalten, wird Veranlassung zu der Vermuthung geben, daß ein Loos an ihn eingeschickt worden sei, er hat sich aber nicht die Mühe ge nommen, den Brief zu beantworten, er hat das Loos hinge legt. Nach dem Gesetze soll er nun deswegen straffällig sein. Das scheint mir denn doch eine schwere Verbindlichkeit, die auf alle Staatsbürger gelegt wird und ich glaube in der That, daß man in dieser Beziehung zu weit gegangen ist, indem man hiernach nicht bloß die Collecteurs und Debiteurs aus ländischer Loose, sondern auch die Empfänger der Loose selbst . in diesem Falle für straffällig erkannt hat. Nicht Jedermanns
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