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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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öffentliche Leben istbei mir auch noch hell, und ich glaube, daß der Diebstahl in. ver Beziehung, wenn er auch nicht mehr so ost in die Akten und vor die Gerichte gebracht wird, sich doch verwehrt habe.' Er ist einmal mehr zur Schule geworden. Die einseitige Verstandesbildung unsererZeit, die sich namentlich in den untern Ständen auf eine,traurige Weise wirksam zeigt, ist die Veranlassung, daß man den Verstand als Waffe braucht, um der Entdeckung zu entgehen. Ein zweiter Grund ist die Wachsamkeit der Polizei, die sogleich verhaftet oder es wenig stens nicht zu rohen Ausbrüchen kommen läßt. Ein dritter Grund ist der, daß so wenig Klagen von Seiten der Beschädig ten stattsinden. Man fürchtet sich vor der Frechheit und der Gciviffenslosigkeit des niedern Pöbels und unterläßt die Kla gen, um Kosten zu ersparen, um nicht zur Rache zu reizen und um sich nicht andern, vielleicht größern Schaden zuzuziehen, als durch den Diebstahl schon verursacht worden ist. - Man höre nur, wie das Volk und die Grundbesitzer sich darüber äußern. Sie fürchten den Pöbel, weil sie glauben, er werde ihnen ihre Häuser über dem Kopfe anstecken. Dasselbe gilt von den Ge- sindezeugniffen; die vielen Diebstähle von Dienstboten werden von den Herrschaften unterdrückt, weil sie sie nicht vor die Po lizei und die Gerichte bringen wollen. Also was diese Basis anlangt, kann ich mich nur unbedingt dagegen erklären, gegen das, was aus gerichtlicher Erfahrung hergebracht worden ist, denn die gerichtliche Erfahrung ist eine ganz andere, als die im Leben. Wenn man behauptet, entehrende Verbrechen sollen nicht mit entehrenden Strafen zu belegen sein, so ist das aller dings ein Bedenken, was ich für wichtiger halte, da für Ent ziehung von Gütern, die einen weit höher» -Werth haben, auch nicht höhere Strafen festgesetzt worden sind. Domherr 0. Günther: Zuvörderst habe ich auf das, was mein verehrter Nachbar rechter Hand (v. Carlowitz) ge äußert hat, zu bemerken, daß Getreidediebstähle allerdings zu denen gehören mögen, welche in neuerer Zeit häufiger vorfal len, und daß also das, was ich von Forstdiebstählen gesagt habe, auch auf Felddiebstahle auszudehnen ist. Anlangend dagegen das, was ein anderes Mitglied, der Sprecher vor mir, erwähnt hat, so will ich nicht in eine Widerlegung des Details eingehen, sondern berufe mich nur auf das Zcugniß aller anwesenden Kammermitglieder, welche ihr Beruf in den Stand setzt, Kenntniß zu nehmen von dem, was vor die Gerichte kommt,— ob nicht jetzt bei weiten weniger Diebstähle vorkommen, als früher? Ich kann aber noch ein wichtigeres Argument für meine Meinung anführen: In einem großen Nachbarstaat« sind die Strafen auf den Diebstahl bei weitem gelinder als bis her bei uns, und ungefähr so, wie in dem Gesetzentwürfe, fest gesetzt. Ich frage Jeden, ob er glaubt, daß nach Verhältniß in Preußen mehr gestohlen wird, als in Sachsen? Ich glaube nicht. v. Welck: Ich kann nur versichern, daß nach Alle dem, was zeither gegen mein Amendement gesprochen worden ist, ich durchaus nicht vermögend war, mich von meiner Ansicht ab bringen zu lassen, am wenigsten durch das, was von dem Sprecher vor mir geäußert wurde. Ich kann eben so ver- trauungsvoll mich auf das Urtheil aller Derer berufen, welche ihre Erfahrung aus dem praktischen Leben und nach eigener Anschauung genommen haben, ja ich berufe mich auf die Staatsregierung selbst, und glaube, der Herr Staatsmknister wird mir zugeben, daß sich von Jahr zu Jahr der Gräuel der Diebstähle immer mehr vermehrt hat und noch jetzt vermehrt. Wenn erwähnt wird, daß der Staat es seiner Würde schuldig sei, den Diebstahl nicht härter zu bestrafen, als es im Gesetz entwürfe bestimmt ist, so kann ich mich eben so wenig damit einverstehen. Ick will zugeben, daß die Meinung im Volke und die Ansicht desselben über die Verbrechen sich nicht immer nach der Strafe richten;. aber umgekehrt ist es wichtig, daß der Gesetzgeber bei der Bestimmung einer neuen Strafe sich nach der Meinung des Volks richte, was es für eine Ansicht über die Schändlichkeit eines Verbrechens habe. So lange man zu rück denken kann, hat der Diebstahl immer für entehrend ge golten und hat entehrende Strafe erlitten. Daß dieses Ver brechen noch lange für entehrend gehalten werden wird, glaube ich zur Ehre des Volks; aber wenn die Gesetzbestimmung so ausgeführt wird, daß sie keine entehrende Strafen darauf setzt,- so glaube ich, daß diese Meinung im Volke schwinden wird, und wenn der Dieb die bürgerlichen Ehrenrechte in gleicher Maße genießen soll, wie der ehrliche Mann, so wird man auf diese bürgerlichen Ehrenrechte keinen Werth mehr legen. Ich kann die Befürchtung nicht unterdrücken, daß es am Ende wohl dahin kommen könnte, daß man sich in communlichen Versammlungen von Dieben und Verbrechern umgeben sehe. Ich kann auch nicht damit übereinstimmen, was das Deputa tions-Gutachten sagt. Es heißt da sub 2.: „Das System des ganzen Entwurfs würde gestört, und das Zuchthaus, wel ches mehr die Ausnahme für die gröberen Verbrechen bilden soll, sofort zur Regel werden, wenn es auf die so häufigen einfachen Eigenthumsverbrechen gesetzt werden sollte." Hier scheint man nach den Motiven darum das Herabsetzen der Strafe gewollt zu haben, weil die Eigenthumsverbrechen so häufig sind. Nun kann aber doch der Gesetzgeber unmöglich die Strafbestimmungen für ein Verbrechen um deswillen mil dern, weil das Verbrechen häufig vorkommt! sondern er muß immer die Strafwürdigkeit des Verbrechens im Auge haben. Graf Hohenthal: Ich habe zwar den Antrag des Hrn. v. Welck unterstützt; das aber, was bishergesprochen wor den ist, hat mich zu der Ansicht gebracht, daß ich mit voller Ueberzeugung dem Deputations-Gutachten beitreten werde, und zwar aus folgenden Gründen: Es ist nach der Deputa tion bei dem Diebstahle eine entehrende Strafe beibehaltcn worden. Die Deputation setzt aber das Kriterium der Strafe auf die Wiederholung des Diebstahls, Herr v. Welck will sie nur bei einem höhern Diebstahl anwenden. Nun ist das wohl sehr richtig, daß einen Armen ein Diebstahl von S Pfennigen und von 5 Thalern eben so schmerzt, wie den Reichen ein Ka pital von 50 Lhalern und mehr. Das Hauptkriterium fände also nur im Wiederholungsfälle des Diebstahls statt; der
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