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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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regeln zur ausdauernden Erhaltung und Vermehrung der Sachs. Eisenerzeugung. (An die 4. Deputation.) Auf der Tagesordnung befindet sich die Fortsetzung der besonder» Berathung über den Criminalgesetzentwurf, und nachdem er die Rednerbühne betreten, bemerkt .Referent Prinz Jo h« nn: Ich erlaube mir eine Anfrage; sie betrifft den gestern behandelten Artikel II. Ich hatte mich anheischig gemacht, die Veränderungen, welche in dem Cri- mmalgesetzbuche vorgenommen werden sollen, der Kammer vor- zutragen. Diese Veränderungen sind aber ziemlich tiefgreifend, und zum Theis ist es nicht möglich, sie zu übersehen, weil die Protokolle über den speziellen Thcil noch nicht gedruckt sind, und ich würde daher um die Erlaubniß bitten, sic spater vortragen zu können. Was jedoch die Veränderungen über den allgemei nen Theil betrifft, so scheint es wünschenswert!), daß sie bald vorgelegt werden. Ich finde cs daher angemessen, den 11. Ar tikel betreffende Puncte und die als Consequenz aus, ihm fließen den sofort an die Kammer gelangen zu lassen, damit sich die Deputation über die Beschlüsse zu dem allgemeinen Theil bera- then kann. Sollte nächsten Montag die Bera.hung über das Criininalgesetzbuch ausgesetzt und vielleicht der Bericht über die Bannrechte eingefchvben werden, so würde ich wir erlauben, dm nächsten Tag dieVorschlage zum allgemeinen Theile als Con sequenz des Art. 11. der Kammer vorzulegen, ehe wir zur Ta gesordnung übergehn. Staatsministcr v. Könneritz: Ich habe es der Kammer zu überlassen, was sie als Folgen des gestern gefaßten Beschlus ses ansehcn will. Nur erlaube ich mir zu bemerken, daß durch Bestimmungen und einzelne Puncte der Zweck schwerlich erreicht werden kann. Es ist durch den gestern gefaßten Be schluß die ganze Consequenz des Crimiual-Gesetz» buchs wesentlich alterirt worden. Die vorgeschlagenen Strafbestimmungen beruhen durchaus auf der Ansicht, daß Ge- fangnißstrafe bis zu drei Monaten in den Octsgefängnissen ver büßt werden sollen. Ich weiß nicht, wie man nun noch eine Einheit hineinzubringen gedenkt, da das Maß einer Gefängniß» strafe von drei Monaten in dem ganzen Gesetzbuchs eine große Nolle spielt. Wie aus der dem Deputations-Berichte beigefüg- tm Tabelle, S. 220,, ssch ergjebt, fmb vielleicht 20 Arten von Verbrechen im höchsten Grad mit Gefängnißstrafe von drei Mo naten bedrohet. Ueber viele derselben.ist bereits abgestimmt. Nun aber ist es ein großer Unterschied, ob diese Gefängnißstrafe in dem Ortsgesangniß oder in dem Centralgefängniß verbüßt weichen soll, theils weil die Thater dann das Land hindurch viel leicht zwanzig Meilen weit transpoxtirt werden.müssen, was ih nen schon ein unangenehmes Gefühl sein muß, theils aber auch deshalb, weil sie ihren bürgerlichen und Familienyerhältnissen mehr entfernt werden und mithin der Pflege ihrer Familien we niger genießen und andererseits ihre eigenen Angelegenheiten lei ten können, als dies in den OrtSgefängnissen geschehen kann. Es spielt aber auch jene Bestimmung insofern eine bedeutende Rolle, als die Verbrechen, welche durch Landesgefangmß verbüßt wer den sollen, keine entehrenden Verbrechen sind. Endlich spielt es auch deshalb eine große Nolle, weil in dem 16. Art. steht, daß, wo das Gesetzbuch nicht em höheres Maß der Gefängnißstrafe vor schreibt, das Gefängniß nur bis drei Monate erkannt werden soll. Es ist in den speziellen Strafbestimmungen sehr oft gesagt: „mit Gefängniß oder Arbeitshaus," ohne das Maß der Gefängnißstrafe anzugcben. Hier ist nun allemal verstanden, daß die Gefang- nkßstrafe bis drei Monate geht. Nach dem gestern gefaßten Beschlüsse aber würde dies umgeandert, und Arbeitshaus schon nach zwei Monaten eintreten müssen. Es wird daher nothwen- dig sein, alle Abstimmungen über die vorgefchlagenen Strafen, die schon erfolgt sind, nochmals vorzunehmen; da man nicht wissen kann, von welcher Voraussetzung die Kammermitglieder bei je nen Strafbestimmungen ausgegangen sind, ob von der Ansicht des Entwurfs, daß die Gefängnißftrafen bis drei Monate erkannt werden können, oder von der entgegengesetzten, denn es ist ein großer Unterschied, ob Arbeitshaus nachzwei Monaten oder nach drei Monaten eintritt. Uebrigens ist auch in andern Gesetzbü chern zwischen den gewöhnlichen Gerichtsgefangnkssen und dem Centralgefängniß ein Unterschied gemacht. Ich habe hier nur die Unzuträglichkeiten erwähnen wollen, auf die man durch den gestrigen Beschluß hingeführt worden, und muß es der Kammer lediglich überlassen, ob sie dieselben zu vermeiden, im Stande sei? Referent Prinz Johann: Ich wollte damit Nichts weiter sagen. Ich bin überzeugt, auch die speziellen Artikel müssen durchgegangen werden- und ich werde es für Pflicht halten, zu sehen, wie weit wir kommen können. v. Carlowitz: Die Gründe, welche jetzt von Seiten des Hrn. Staatsministers entwickelt worden sind, sind zum Theil schon gestern vernommen worden. In dieser Beziehung habe ich Nichts weiter hinzuzufügen oder zu widerlegen; es ist dies eine abgethane Sache. Allein ich meinestheils kann auch keineswegs die Besorgnisse theilen, die man aus meinem gestrigen Amende ment hat folgern wollen. Das Gefängniß als Gefängnißkommt in dem Gesetzentwürfe, und zwar in dem allgemeinen Theile da, wo es sich davon handelt, welche Strafgattungen es geben solle, als Gefängniß überhauptund ohnenähereUnterscheidung vor. Es ist eine Frage untergeordneter Natur, ob es ein Landesge- fängniß und ein Ortsgefangniß Hebert soll. Ich kann Nichts da gegen haben/daß die Deputation unserer Kammer die Frage, ob auch andere Bestimmungen des Gesetzentwurfs in Folge meines Amendements einer Aenderung unterliegen dürsten, reiflich er wägen und alsdann an die Kammer darüber Vortrag erstatten soll. Insofern behülte ich daher mir nur jedes weitere Wortbis zu diesem Vortrüge selbst bevor, und bemerke nur noch, daß mein Amendement nicht erst von gestern ist, sondern, daß es der Kam mer schon bekannt sein mußte, ehe sie selbst den 1. Art. des all gemeinen Theils beriech. Bei der Fassung zu dem 11. Artikel wurde insonderheit schon erklärt, daß ein Mitglied der Deputa tion nicht einverstanden sei mit dem Gesetzentwürfe und demDe- putations - Gutachen. Sonach konnte jedes Kammermitglied von vorne herein sich die Frage stellen, ob vielleicht in Folge der Annahme des Amendements einzelne Aenderungen bei den 2
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