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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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nicht paffen- erscheinen, über diesen Gegenstand später erst einen Beschluß zu fassen, da es besser ist, wenn man voraus bei den einzelnen Puncten weiß, was Zeder von uns thun und worüber er »-stimmen soll. Ich bin also erbötig, meinen Antrag sofort fallen zu lassen, wenn v. Carlowitz auch seinen Antrag fallen läßt. v. Carlowitz: Und das soll allerdings geschehen. Ich nehme meinen Antrag zurück; es genügt mir, die geehrte Kam mer auf den Standpunct aufmerksam zu machen, auf dem sie sich befindet. Verwickelungen hätten nicht außen bleiben können, wenn wir den Weg weiter verfolgt hätten, den wir heute einzu schlagen begannen. Allein der Vorschlag des Secr. Hartz ent spricht meiner Absicht, und ich wünsche, daß man ihm beitrete. Graf Hohenthal: Nachdem beide Vorschläge zurückge nommen worden sind, hierüber noch Etwas zu sagen, wäre sehr unrecht; aber ich bitte mir vom hochgestellten Referenten eine Erläuterung aus. Vom Herrn v. Carlowitz ist gesagt worden, man habe darüber keinen Beschluß gefaßt, daß ehrlose Ver brecher nicht in das Landesgefangniß ausgenommen werden sol len; vom Secr. Hartz ist das ebenfalls herausgehoben worden; ich kann das aber nicht mit einer Strafe zusammenreimen, wel che ich auf der 221. Seite finde; da ist bis zu 6 Monaten Ge- sängniß das cknrtum possessionis bestraft. Ein Diebstahl ist eS immer, und nach dem Vorschläge der Deputation würde die Strafe doch in dem allgemeinen Landesgefangnisse abzusitzen sein. Referent Prinz Johann: Wir haben geglaubt, daß das kurtum possessionis in den meisten Fällen die Natur der Selbst- hülfe haben werde. v. Po lenz: Ich muß mich doch auch noch darüber aus sprechen, da man jetzt so unbedingt behauptet, es dürfe kein ent ehrendes Vergehen in den Landesgefängnissen abgebüßt werden. Wenn das vom Hause aus Seiten der Staatsregierung festge stellt worden ist— die Deputation hat allerdings keinen Be schluß hier gefaßt — so war das so gut, als wenn die Negie rung sägte: über Artikel II. ist nicht mehr zu streiten; denn wir haben das festgesetzt. Daran stößt sich die ganze Sache. Ist das Landesgefangniß ein solches, wo eine Strafe für ein sogenann tes entehrendes Verbrechen nicht verbüßt werden kann, so ist al» lerdingsjedeDiskussion darüber abgeschnitten, ob 3Monate oder nur 8 Wochen Einsperrung im Gerlchtsgefängnisse stattsinden soll; ich glaube aber, daß eine höhere Strafe darin verbüßt werden müße, was sich nach der ganzen Skala zeigt; denn die höchste Strafe ist Zuchthaus I. Grades, dann kommt Zuchthaus 2. Gra des, dann Arbeitshaus, sodann Lüttdesgefangniß und zuletzt Gerichtsgefängniff, und da muß man ännehmen, daß das Landesgefängniß eine höhere Strafart sein soll, als Gerichts- gefängniß, und sonach sollte das schwerere Gefängniß -och eher Diejenigen aufnehmen, die ein entehrendes Vergehen sich zu Schulden gebracht haben, als das leichtere Gerichtsgefängniß. Daß man immer einen besonderen, nicht weit zu suchenden Grund bei dieser willkührlichen Annahme gehabt habe, ist leicht zu ersehen; besser aber würde es jedenfalls sein, wenn man die Lakdesgefängniffe vermehrte, UM mehrere Verbrecher aufnehmen und zweckmäßiger, als in den Gerichtsgefängnissen, verwahren zu können. Ich würde auch nicht entgegen sein, worauf Bür germeister Wehner hinwieß, auf wessen Kosten die Landesge fängnisse errichtet werden sollten. In sofern aber hierüber zu sprechen noch nicht an der Zeit ist, so komme ich Nur darauf zu rück, daß es zweckmäßiger ist, wenn die Landesgefangnisse auf eine größere Zahl eingerichtet werden sollten. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir diese Frage zu beantworten. Es ist weder in der Deputation, noch in der Kam mer ein Beschluß darüber gefaßt worden und konnte nicht ge-- faßt werden, da kein Artikel in dem Gesetzentwürfe ist, der sagte, es soll Keiner m das Landesgefängniß gebracht werden, der ein entehrendes Verbrechen begangen hat. Es ist das nur eine An sicht, die in den Motiven ausgesprochen worden. Ich erlaube mir den Sprecher auf S. 88. der Motiven zu verweisen, und diesen Motiven gemäß ist das ganze Gesetzbuch gestaltet worden. Wir haben in Bezug auf diese Motiven unsere Anträge gestellt, also wenn auch nicht ein Beschluß über das Prinzip selbst gefaßt worden ist, so haben wir doch unsere Anträge darauf basirt. Ich trage übrigens auf den Schluß der Debatte über diesen Ge genstand an. Bürgermeister Ritterstädt': Ich bitte noch ums Wort. Ich bin auch einverstanden, daß es besser sei, über einzelne Fälle, wo eine Abänderung erfolgen müsse, sich vorher zu be ruhen, und zwar mittelst der Deputation, deren Gutachten man über wichtige Gegenstände doch immer zuvor zu hören wünscht; nur glaube ich, daß die Deputation bisweilen doch in Verlegenheit kommen könne bei ihren Vorschlägen. Nachdem so viele Zweifel laut geworden sind, ob man sich mit der Staats regierung in Bezug auf das Landesgefängniß einverstanden er klärt, so möchte ich mir die Frage erlauben, ob es nicht noth- wendkg sei, sich zuerst darüber zu entschließen. Das gebe ich zu erwägen; denn außerdem würde die Deputation nicht wissen, was sie Vorschlägen sollte. Von Seiten der Deputation ist man — ich muß das bestätigen — von vom herein mit diesem Prin zip einverstanden gewesen, und es wurden vielfache Vorschläge darauf gegründet. Ich werde auch nicht davon abgehen, weil ich darin eine her wohlthatigsten Einwirkungen finde, die das Criminal-Gesetzbuch herbeiführen soll; ich bitte aber, sich darüber zu entscheiden. . . , . Staatsminkster v. K ö n n eri tz: Es ist bereits vom hochge stellten Referenten bemerkt worden, daß der ganze Gesetzentwurf davon ausgehe, daß dasLandesgefängniß nicht für entehrende.Ver- brechen bestimmt sein soll. Es ist das auf der 88'. Seite der Mo tiven ausdrücklich erwähnt; in das Gesetzbuch gehört es aber nicht, weil es bloß Bestimmungsgrund für die vorgefchlagenm verschiedenen Strafen ist. Es hat auch die Deputation auf meh reren Seiten ihres Berichts auf dieseMotiven sich bezogen und sie anerkannt; es sind Beschlüsse in dieser Beziehung bereits gefaßt worden. Die Verlegenheit, in welcher die Kammer sich der malen befindet, ist, abgesehn, daß der Beschluß die Consequenz stört, hauptsächlich dadurch entstanden, daß er erst gefaßt wor den, nachdem man bereits über 214. Artikel abgestimmt, und daß
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