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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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dent hat bloß die Kammer zu fragen, ob das Protokoll der Wahrheit gemäß abgefaßt sei, wenn dagegen Niemand Etwas zu äußern hat, kann Niemand weiter sonst darüber sprechen. Secr. Püschel: Ach könnte mich zu keiner Aenderung des Protokolls veranlaßt sehen. Der Ausdruck ist gebraucht worden, und ich verweise darauf, daß die Erläuterungen darü ber in den Mkttheilungen über die Verhandlungen des Land tags zu finden sein werden. Präsident: Ich gestatte nun über diesen Gegenstand daS Wort weiter nicht und ersuche die beiden Abg. v. Welck und Wieland das Protokoll mit zu unterzeichnen. Hierauf wird die Registrande vorgetragen, welche Folgen des enthält: 1.) Den 20. Januar. Die Kaufleute Gebrüder Höfer zu Dresden bitten: daß ihnen der Handel mit inländischen Waaren in eben so unbeschränkter Maße verstattet werde, als ihnen der Handel mit ausländischen Waaren zusteht. (An die 4. Deputation). 2) Loch Der Abg. Todt überreicht eine Pe tition des Pfarrers Al. Grimm zu Markneukirchen über zweck mäßige gesetzliche Bestimmungen für Sonntagsschulen. Abg. Todt: Ich habe mir den Vorschlag erlauben wol len, diese Petition vorläufig an die Deputation gelangen zu lassen, welche mit Berathung des Dekrets, in dem auf mehrere ständische Anträge Erklärung gegeben wird, und das auch von den Sonntagsschulen handelt, beschäftigt ist. Ich bin jedoch über die Frage noch einigermaßen in Zweifel und mache da her die Petition zu der meinigen, um wenigstens die darin enthaltenen Ansichten auf diesem Wege erörtern zu lassen. Präsident: Wenn der Abg. die Reklamation zu der seinigm macht, so dürfte sie zu der 3. Deputation gehören. Jndeß der Connexität des Gegenstandes halber würde man sich am zweckmäßigsten dafür entscheiden können, daß nach dem Anträge des Abg. Todt selbst die nähere Berücksichtigung der Reklamation bei der Deputation erfolge, welche über die Mit theilung der Staatsregierung über den ständischen Antrag Be richt erstatten wird. Abg. Roux: Diese Sache liegt bereits bei der 1. Depu tation, und sie wird von dieser den andern Deputationen mitge- theilt werden, insofern die Gegenstände von andern Deputa tionen ressortiren. Ebendaher wird die hier fragliche Angele genheit durch die 1. Deputation an die 3. Deputation, als an diese gehörig, gelangen. Präsident stellt die Frage: Ob dieser Gegenstand an die 1. Dep. gelangen solle? Die Kammer erklärt sich be jahend. Sodann zeigt der Präsident noch an: daß der v. Wie- sand um Urlaub für den 30. und 31. Jan. angesucht habe, und der Abg. Ebert für den 25. bis 27. d. M. Beide Urlaubsgesu che wurden bewilligt.. ... , -Wegen dringender Geschäfte hat sich für heute der Abg, Schäffer, und der Abg. Oehme wegen Kränklichkeit entschuld drgenllassen. -. Der Präsident schreitet hierauf zu? TagsordnqnA un.d. zwar zuvörderst zur Berathung des Berichts der 2. Deputation der II. Kammer über das höchste Dekret vom 13. November 1836, verschiedene Bestimmungen wegen derBesreiungvon in direkten Abgaben betreffend. Der Präsident ersucht den Referenten, der Kammerdar« über Vortrag zu erstatten. Referent Clauß begiebt sich auf die Rednerbühne und bemerkt einleitend: Wie die verehrten Mitglieder gefunden haben werden, hat die 2. Deputation die wesentlichen Gegen stände, welche in dem hohen Dekrete vom 13. November 1836 berührt sind, in ihrem Berichte selbst mit ausgenommen, we nigstens insoweit, als die Deputation es nach ihrer Urberzeu gung hat angemessen finden können, der verehrten Kammer sechs herausgehobene Puncte vvrzuhalten, um darüber Be- schließung zu fassen. Wenn der Herr Präsident nicht Ursache hat, es anders zu wünschen, so würde ich an die Kammer die Frage zu richten bitten: Ob es erforderlich sei, daß das höchste Dekret wörtlich vorgetragen werde? Auf die diesfallsige Frage des Präsidenten entscheidet sich die Kammer verneinend. (Es wurde bekanntlich der letzverwrchenen Ständever sammlung ein Gesetzentwurf wegen der Befreiung von indi rekten Abgaben vorgelegt. Da hier zum Theil erworbene An sprüche in Frage kamen, deren Bestehen im Sinne der Verfas sungsurkunde nach verschiedenartiger Meinung in Zweifel ge zogen werden konnte, so durfte es nicht befremden, daß, wie die Landtags-Akten Nachweisen, eine von beiden Theilen be harrlich fortgesetzte Widerlegung die endliche Beschlußnghme der ständischen Versammlung darüber bis gegen den Schluß des Landtages verzögerte. Eben deshalb konnte über die defi nitive Fassung des Gesetzes swelches in die Sammlung der Gesetze und Verordnungen vom Jahr 1834 S. 473. flg. aus genommen worden ist,) Seiten der hohen Staatsregierung, ko wie bezüglich auf einige wegen anderer Ursachen unvermeid liche Abänderungen nur erst der gegenwärtigen Ständever sammlung die erforderliche Mittheilung nachträglich eröff, net werden, und dies ist der Zweck des jetzt zur Berathung vor liegenden Dekrets fin den Landtagsakten I. Abthl. 1, Bd. S. 447. flg. befindlich), so wie dasselbe zugleich als ausführli chere Beantwortung der ständischen Schrift vom 29. October 1834 anzusehen ist.) Referent Clauß trägt nun den Bericht bis zum Schluß des Abschnitts I. vor, welcher lautet: Nach gedachtem Gesetze tz. 1. wird den amSachsischm Hofe beglaubigten Gesandten und Geschäftsträgern auch ferner, nach Maßgabe der Verordnung vom 29. November 1830, die Be freiung von den Einfuhr- und Verbrauchsabgaben wegen al ler ihnen zugehörigen, oder für ihren eignen Gebrauch in hiesige Lande eingehenden Waaren und Gegenstände zu Theil. Zn Be zug quf den hierbei von der früheren Ständeverfammlung aus gesprochenen Wunsch wird die Versicherung ertheilt, daß man bereits an den mehresten auswärtigen Höfen gewisse Abgaben befreiungen oder Erleichterungen dem diesseitigen Gefandschafts-» personal attgedeihsn lasse, und die Staatöregierung fortwährend darauf Bedacht nehmen wolle, --aß Auch Zen hier eintretenden
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