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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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zu verstehen gewesen ist, ich glaube nur, daß diese Frage der Consequenz wegen an die Kammer zu richten sein dürste. Prinz Johann: Ich glaube, wie die Sache jetzt liegt, so muß der Antrag zur Unterstützung gebracht werden. Aber die Ueberzeugung des Hrn. v. Posern ist auch die meinige. Allerdings spricht viel für dieses Amendement, aber insofern der Antragsteller sich darauf bezieht, daß, da dasselbe bei der allgemeinen Berathung keinen Anklang gefunden hat, er es bei der speciellen Durchgehung des Gesetzes vorbringen wolle, so muß ihm dieses erlaubt sein. Staatsminister Nostitz u. Ianckendorf: Ich kann die Erklärung allerdings dahin abgeben, daß bei Entwerfung des Gesetzes nicht die Absicht gewesen, die Staats-Lotterieanleihen als unter demselben mit begriffen anzusehen. Aber was das Promessenspiel anlangt, so ist es mit diesem allerdings der Fall, wie sich auch aus einer im September dieses Jahres erlassenen Bekanntmachung ergiebt. Seer. v. Zedtwitz: Es hat mir daran gelegen, eine sol che Erklärung der Staatsregierung an die Kammer gemacht zu sehen. Jetzt nehme ich daher meinen Antrag in dieser Be ziehung zurück. Bürgermeister Bernhard!: Ich würde bitten meinen Antrag dann erst zur Unterstützung zu bringen, wenn ich über zeugt sein werde, daß er da, wo von auswärtigen Lotterieen die Rede ist, seinen Platz finde. Das Wort: „allenthal ben" würde wegbleiben können, übrigens aber derselbe un verändert bleiben. Präsident: Die Kammer hat den Antrag des Hrn. Bürgermeister Bernhard! vernommen; ich stelle die Frage: ob sie denselben unterstützt? Wird ausreichend unterstützt. Prinz Johann: Ich kann mich nur gegen den Antrag erklären, ich glaube er beruht auf einer Verwechselung des Ge setzes. Das Gesetz hat nicht die Absicht Glücksspiele, wohl aber fremde Lotterieen, zu verbieten. Mir deucht, als ob unter frem den Lotterieen im Gesetz auch die Ausspielungen von Gütern und Maaren verstanden sind, dagegen sind die gewöhnlichen Ausspielungen wohl mehr zu den Glücksspielen zu rechnen. v. Großmann: Ich kann nur wünschen, daß die Lheil- nahme an solchen Ausspielungen, so viel als möglich verhindert werde; allein mich dünkt, es sei gefährlich, darüber ein bestimm tes Verbot zu geben. Man ruft da die Umgehung des Gesetzes hervor, und ist nicht im Stande gehörig zu controliren. Durch die Post wird es zwar immer möglich sein, dahinter zu kom men, aber es wird dadurch ein Geist der Espionage hervorge rufen, welcher einen Gewinn machen will, indem er Andere anzeigt. Die, welche daran gewöhnt sind, Lheil am Spiel zu nehmen, werden der Stimme der Vernunft kein Gehör geben, sondern werden auf Betrug und Arglist bedacht sein, um ihren Zweck zu erreichen. Ich glaube, es ist im Interesse der Morali tät, nicht zu viel zu verbieten. Referent vr. Günther: Ich glaube hierauf erwiedern zu müssen, daß, soviel Wahres ich auch in der Bemerkung finde, sie doch als Entgegnung kaum zur Sprache kommen kann. Sie ist keine Solche, die sich auf den 1. keine, die sich auf den speciellen Inhalt des Gesetzes bezieht; sondern eine Solche, die den allgemeinen Inhalt des Gesetzes betrifft, in wel cher Beziehung aber dieDiscusfivn als geschlossen anzusehen ist. v. Großmann: Nur zur Erwiederung glaube ich ent gegnen zu müssen, daß eben meine Entgegnung auf den An trag des Hrn. Bürgermeister Bernhard! sich bezog, und inso fern zum 1. §. gehören würde. v. Carlowitz: Ich muß mich gegen den Antrag des Hrn. Bürgermeister Bernhard! aussprechen. Ich habe bereits darauf aufmerksam gemacht, daß im Jahr 1826 ein Gesetz er lassen worden ist; daß dieses Gesetz noch besteht, und daß eS keinem Zweifel unterliegt, daß das Amendement des Antrag stellers dahin gehe, das Gesetz vom Jahre 1826 hier mit auf zunehmen, kurz, als dürfte der volle, wirkliche Inhalt im ge genwärtigen Gesetze mit ausgenommen werden. Ich muß dar auf aufmerksam machen, daß es eine gefährliche Sache ist, ein Gesetz, das lange besteht, augenblicklich, und durch einen Federstrich, in dieses Gesetz aufzunehmen, ohne zu erklären, daß das Gesetz vom Jahr 1826 aufgehoben ist; denn darauf ist kein Amendement gerichtet. Ueberhaupt scheint es mir bedenklich, in Beantragung von Gesetzen, und noch mehr in Ausnahme älterer in neuere, und das fragliche Gesetz ist noch nicht einmal so alt, so voreilig zu verfahren, und zwar aus dem Grunde, weil wir dadurch eine sehr lange Dauer des Landtags veran lassen würden. Es scheint vollkommen hinreichend, wenn von Seiten der Stande ein Gesetz beantragt wird, wo es nöthig ist. Allein wenn, wie jeder sich entsinnen wird, ein solches Ge setz existirt, so glaube ich, würde es vorzüglicher sein, statt das Amendement anzunehmen, die Sache an die Deputation zu rück zu geben, so sehr als ich auch den dadurch entstehenden Auf enthalt bedauern würde. Staatsminister v. Könneritz: Die verschiedenen An träge scheinen davon herzukömmen, daß man eine Bestim mung über den Begriff der Lotterie durch Aufzählung der ver schiedenen Arten von Lotterieen zu ergänzen wünscht. Dieses hat aber unstreitig eine sehr große Schwierigkeit, weil die Ver hältnisse so schnell wechseln, daß immer neue Arten und For men von solchen Glücksspielen entstehn. Der Begriff von Lot terie wurde vom Hrn. Referenten sehr richtig aufgestellt, und es folgt aus diesem Begriffe von selbst, daß Staats-Anleihen, die nach einer Lotterie zurückgezahlt werden, nicht darunter zu ver stehen sind; daß aber Promeffenspiel, in welchem man die Ein lage ganz oder zum Lheil verlieren kann,- ebenfalls zu den Lot terieen gehört. Eben so sind dahin zu rechnen Güter - und Waaren-Lotterieen, da zu dem Begriffe der Lotterie nicht ge hört, daß der mögliche Gewinn in Geld bestehe. Nächst diesem Verbot verbleibt es aber bei der Verordnung von 1826 über das Ausspielen, insoweit es nicht im Wege der Lotterie geschiehst, da das gegenwärtige Gesetz hiervon nichf handelt. Bürgermeister Schill: Ich glaube dem, was der Herr v- Carlowitz so eben ausgesprochen, beisttmmen zu müssen, da das Gesetz vom Jahre 1826 uns hinreichend schützt, und wir, wenn das Amendement des Hrn. Bürgermeister Bernhard!
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