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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittheilrrttgett über die Ver h andlungen des -8a ndtags. 63. Dresden, am 8. Februar.' 1837. Fünf und dreißigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 23. Januar 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der besonder« Berathüng des Crlminalgesetzentwurfs. (ll. Theil. XIII. Kapitel: Von betrügerischen Handlungen. Art. 233. — 241.) — (Schluß der Nede des Domherrn v. Günther.) Je mand kaust eine Uhr; der Verkäufer versichert ihm, daß es eine vortreffliche Uhr sei, unbedenklich nicht nur als Taschen uhr, sondern als Chronometer benutzt werden könne; fie rst aber nur eine ganz gewöhnliche Uhr. Nr'mmermehr.wird diese Handlung strafbar sein, gesetzt auch, daß der Käufer einen sehr bedeutenden Preis für die Uhr gezahlt hätte. Wenn aber der Verkäufer sagt: „Ich verkaufe Ihnen eine goldene Uhr", und es ist eine tombakne, so wird sofort die Strafe eintreten müssen. Bei manchen Gegenständen des Verkehrs unter den Menschen kommen Täuschungen in Bezug auf den Werth der Sache sehr häufig vor, und es werden so ost Klagen auf Wie derauflösung der Contrakte erhoben, daß ich nicht wüßte, wo hin es kommen sollte, wenn die Fassung der Deputation an genommen würde. Ich führe nun den Pferdehandel an. Je der weiß, daß man bei dem Pferdehandcl auch dem aller besten Freunde nicht trauen darf. Kein Mensch macht sich ein Gewissen daraus, ein Pferd, daß er los sein will, nach al len Prädikamenten zu loben und zu preisen; er giebt Versiche rungen, daß es keinen einzigen Fehler hat, und wenn der Käufer damit betrogen wird, so lacht der Freund den Freund, der Bruder den Bruder, der Sohn den Vater aus , und-Nie mand sieht darin ein Verbrechen. Gar häufig kommt es frei lich zur Wiederauflösung des Contrakts. 'Wollte man alle mal strafen, wo d.er Contrakt civilrechtlich prvpter äolnm auf löslich ist, so. würde man unerhörte Strenge in die Gesetzge bung einführen, und ich muß mich um so mehr wundern, diese von der geehrten Deputation beantragt' zu sehen, da die selbe geehrte Deputation mir mehrmals den Vorwurf gemacht Hat, als ob ich durch meine Amendements dem Criminalrecht eine Ausdehnung geben wollte, welche dem gesellschaftlichen Verkehre der Menschen unter einander in dieser oder jener Be ziehung allzudrückende Fesseln anlege. Wenn ich auf der» Entwurf zurückgehe, so würde ich mich freilich damit nicht leicht einverstehen, indem ich glaube, daß die Worte „we sentliche Gegenstände" und „rechtswidriger Vor th ei l" nicht bestimmt genug feien. Indessen würde ein Theil dieser Bedenken gehoben werden können, wenn man die Worte: „wesentliche Gegenstände" im Sinne dessen abänderte, was ich über relative und absolute Eigenschaften bemerkt habe. Zum Theil aber liegt der, Grund derselben allerdings tiefer, nämlich in den Momenten, die ich schon vorhin entwickelt habe. Referent Prinz Johann: Ich gestehe, daß ich das, was der Sprecher gesagt hat, nicht ganz theilen kann. Ich be- scheide mich, daß mir die civilrechtlicyen Verhältnisse nicht so ge nau bekannt sind, und in dieser Hinsicht streiche ich gerne die Segel; ich glaube aber, daß diese Eigenschaften solche sind, welche den Vertrag verhindern. Aber in Bezug auf den Pfer dehandel ist mir das Verhältniß wohl bekannt. Es mag Je mand ein Pferd als besonderen Läufer, als vortrefflichen Tra ber oder als sehr gutes Damenpferd empfehlen, und wenn das nicht ist, das kann den Vertrag nicht rescindiren; aber wenn die drei Hauptmangel da sind, so glaube ich unzweifelhaft, daß.der Verkäufer bestraft werden könne. Wenn Jemand ein stockblindes Pferd verkauft, und sagt, es ist nicht blind, so kann er bestraft werden. Wir wollen nicht alle dergleichen be strafen, sondern nur, wenn sie ex esprts äoli rescindirt wer den können. Ich glaube, unser Vorschlag hat das für sich, daß er einfach ist und nicht einen neuen juristischen Begriff einführt, während im Entwürfe Manches schwankend ist, na mentlich die „wesentlichen Gegenstände des Vertrags." Auf die Frage des Präsidenten: Ist die Kammer ge meint, die Fassung, welche die Deputation vorgeschlagen hat, ünzunehmen? erfolgt von 25 gegen 10 Stimmen bejahende Antwort. . Demnächst verliest Referent Prinz Johann Art. 234., welcher lautet: . „(Ausgezergneter Betrug.) sl. Fälschung.^ Wer unter dem Namen einer öffentlichen Behörde eine falsche Urkunde aus stellt, oder eine ächte von einer solchen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Urkunde verfälscht, um sich oder Andern damit einen Vortheil zu verschaffen, oder eine gültige Urkunde zum Nach theil der Rechte eines Andern rechtswidrig verheimlicht, vernich tet oder unbrauchbar macht, ist mit Gefängnißstrafe bis zu Sechs Monaten oder Arbeitshausstrafe von Zwei Monaten bis zu Zwei Jahren zu belegen." Die Deputation bemerkt hierbei Nichts, dagegen äußert Referent Prinz Johann: Jch'bemerke, daß ich selbst die Absicht hatte, zu dem Artikel einen Antrag zu machen, der dahin ging, daß die Worte „um sich oder Andern damit einen Vortheil zu verschaffen" mit den Worten vertauscht würden: „in der Art. 232. erwähnten Absicht." Die Rede des Dom-
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