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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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§§. 3—6. verpönten Vergehen zur Entdeckung und Untersu chung gelangt, völlige Straflosigkeit zugesichert wird. Uebrigens ist die Aussetzung von Prämien, wenn sie aus einem speciellen Grunde irgendwo für nothwendig befunden wird, Sache der Verwaltung und darum eine Erwägung und unbedingte Zusi cherung derselben im Gesetz in keiner Weise nothwendig.. Die Deputation beantragt daher den gänzlichen Wegfall der Stelle dieses Abschnitts, in welcher dem Denuncianten ein Drittheil der consiscirten Gelder zugesichert wird, so daß also nunmehr §.10. folgendergestalt lauten würde: „Die bei Unter nehmern, Sammlern oder Boten vorgefundenen Einlagen und Gewinnste sind der Einziehung unterworfen. Zwei Drittheile davon fallen der Staatskasse, ein Drittheil aber der Obrigkeit zu, wo die Untersuchung geführt worden ist." Präsident: Vom Seer. Hartz ist schon vor der Session auch hierzu ein Amendement eingegeben worden. Er wünscht nämlich, daß nach dem Worte: „welcher" (siehe Gesetzent wurf, S. 128. letzte Z.) eingeschaltet werde: „ohne sich eines der angegebenen Verbrechen schuldig gemacht zu haben." Secr. H artz: Es ist gewiß den Denunciationen Niemand mehr Feind, als ich, allein aus Erfahrung und aus den Ak ten, die ich Gelegenheit gehabt habe, durchzugehn, ist es mir vollkommen klar geworden, wie schwer es fällt, auf den Grund des Vergehns zu kommen. Ich glaube, das ganze Gesetz wird van wenig Erfolg sein, wenn man nicht Mittel findet, solchen schleichenden Vergehungen auf die Spur zu kommen, und, dieses wird nur durch Prämiengelder bewirkt werden kön nen. Die Deputation stellt hier zwei Hauptbedenken auf; einmal das Bedenken, welches gegen das Denunciationswe- sen überhaupt geht, und ich stimme dem vollkommen bei, ich glaube aber, daß durch die äußere Nothwendigkeit dasselbe überwogen wird. Das zweite Bedenken ist, daß sie glaubt, es werde jeder nun einen moäum avguireuäi darin finden, daß er hingehe, einlege und dann denuncire. Ich glaube, daß dies vollständig beseitigt wird durch meinen Zusatz, den Zusatz näm lich, „daß ein solcher einen Antheil an den consiscirten Gel dern nicht erlangen kann. Präsident fragt: Ob das Amendement unterstützt werde? Es geschieht hinreichend. Bürgermeister Hübler: Ich habe das schriftlich einge reichte Amendement des Secretair Hartz unterstützt, weil ich mir vorgenommen hatte, es mündlich selbst zu stellen. Die Deputation führt drei Gründe im Berichte an, aus denen es sehr bedenklich erscheint, dem Denuncianten ein Drittbeil am consiscirten Gewinne zuzugestehen. Erstens sind diese Gründe aus dem Gehässigen des ganzen Denunciationswesens und der Dmunciations - Prämie entlehnt. Nun mag auch ich im Allgemeinen dem Denunckren das Wort nicht reden, halte aber im vorliegenden Falle die Maßregel für ein unentbehrli ches Üebel,und bemerke nur, daß von eigentlichenDenunciations- prämien, wie auch die Motiven bemerken, nicht die Rede ist, da es sich nur um einen Gewinnantheil handelt. Dem zweiten Grunde, daß es gefährlich erscheine, selbst dem Einleger als Denuncianten einen Antheil am Gewinne zu gestatten, stimme ich bei, aber ich glaube nicht, daß diese Bestimmung im Sinne der Regierung gelegen hat, und eben so wenig, daß in die Fassung des 10. h. der Sinn zu legen sei, daß dem Einleger als Denuncianten neben der Straflosigkeit auch noch Antheil am consiscirten Gewinn zu Theil werden soll. Der dritte Grund -endlich ist der, daß für einzelne Fälle im Wege der Verordnung dergleichen Prämien von der Regierung ertheilt werden könnten. Der Ansicht könnte ich nicht beitreten, denn es würde dann der Zweck des Gesetzes, dem Denuncianten für alle Fälle die Aussicht auf eine Entschädigung zu eröffnen, und ihn dadurch geneigter zu machen, verloren gehn. Bei den von der Deputation selbst anerkannten außerordentlichen Schwierigkeiten auf gewöhnlichem Wege dem verbotenen Spiele auf die Spur zu kommen, kann dies nur im Wege der Denunciation mit einigem Erfolge geschehen. Die Denun- ckation wird aber selten eintreten, wenn der Denunciant nicht mit einiger Wahrscheinlichkeit auf einen durch das Gesetz ihm gesicherten Vortheil rechnen kann. Ich stimme daher für den Gesetzentwurf mit dem Amendement des Secretair Hartz, durch welches zugleich das zweite Bedenken der geehrten Deputation vollständige Erledigung findet. Referent v. Günther: Wir scheinen insgesammt dar über einverstanden, daß Denunciationsprämien möglichst zu ver meiden seien. Sollen sie entschuldigt werden, so kann es nur da der Fall sein, wo durch ein Verbrechen die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, wo vielleicht von einer Mehrzahl ver bundener Frevler dergleichen Verbrechen begangen oder beab sichtigt werden. Das Lotto ist eint höchst verderbliche, von mir keinesweges zu verteidigende Sache, allein für ein Verbrechen jener Art, hinsichtlich welcher Denunciationsprämien gegeben werden können, kann ich es keinesweges halten. Hiernächst, wenn den Denuncianten derjenigen, welche dem Lottoverbote entgegen handeln, Prämien ausgesetzt werden, so müssen dies nothwendig sein entweder Spieler, oder solche, die nicht spielen. Die Prämien dem Spieler zuzusichern, scheint von den verehrten Rednern, die ein Amendement ausgesprochen haben, verworfen zu werden; sie scheinen der Meinung zu sein, daß den Spielern keine solche Begünstigung gebührt, und dieser Meinung tritt die Deputation bei. Nun aber sind diejenigen, die nicht Spieler sind, entweder Beamte oder dritte Personen. Sind es Beamte, so ist es bedenklich auf der einen, und unwürdig auf der andern Seite, ihnen für Erfüllung ihrer Amtspflicht noch besondere Prämien zuzusichern. Sind es aber dritte Personen, so lassen sich nur zwei Gründe denken, aus welchen eine solche Denunciation hervorgehn kann. Es ist vielleicht reine Achtung vordemGesetze, diesich nichtscheutAllem, was diesem zuwider ist, engegen zu wirken. Solche Menschen werden allenthalben in der Welt äußerst selten sein. Ja, gäbe es solche und ich will hoffen, daß es deren Einige giebt, so würden Prämien kein Bestim mungsgrund für sie sein, diese Vergehen anzuzeigen; sie wür den sich vielmehr bestimmt fühlen, diePrämie zu verbitten. Es bleiben also nur diejenigen übrig, dieumderPrämiewillen angeben, und hier spricht die Erfahrung dafür, daß es höchst be denklich ist, bei solchen Menschen eine Neigung zu Anzeigen hervorzurufen—sie zu reizen, ihre Nachbarn und Freunde dem
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