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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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S39 daß er spater bei dem 4., 5. und 6. Punct erst zur Diskussion gebracht werden möchte. Was die Hauptsache anlangt, so er-' laube ich mir Einiges hinzuzufügen, um an den Lag zu legen, . von welchen Ansichten bei den Deputationsverhandlungen die städtischen Mitglieder ausgegangen sind. So wie allenthalben in der Industrie, so sind auch bei Bereitung des Bieres durch Verbesserungen und Erfindungen große Fortschritte gemacht worden, und es sind daraus in den Nachbarlanden großartige Brauanstalten hervorgegangen, welche berechnet sind au" Ersparnis! bei der Bereitung und der Verwaltung, und daran, daß der geringere Nutzen vom Biere selbst durch den größeren Absatz ersetzt werde. Die in diesen Brauanstalten gewonnenen Biere zeichnen sich durch Geschmack, Güte und billige Preise aus. Sachsen ist hierinnen noch zurück geblieben, obgleich es in der Verbesserung des Bieres den Anfang gemacht hat. Es konnte gleiche Vorschritte nicht halten, denn ein größerer The des Landes ist in dieser Beziehung durch Bierzwangs- und Ver lags- ingleichen Verbretungsrechte gehemmt. Die traurige Folge des Zurückbleibens war die Einbringung ausländischer Biere, so, daß allein im Jahre 1834 gegen 40 bis 50,000 Eimer Bier in Sachsen eingeführt worden sind. Daß dadurch dem Auslande sehr große Summen zugingen und also den Ge werben des Inlandes entzogen wurden, daß aber auch zugleic» die Staatskasse in Bezug auf die Bier- und Malzsteuer empfind lich berührt worden ist, liegt klar am Tage. Das vorgelegte Gesetz soll nun durch Aufhebung der Bannrechte die Fesseln, welche der Industrie dadurch angelegt sind, lösen, und die Be wohner Sachsens in den Stand setzen, das im Jnlande zu er langen, was sie gegenwärtig aus dem Auslande beziehen. Der gute Erfolg ist kaum zu beweifeln; ich für meine Person bin überzeugt, daß nach Aufhebung der Bannrechte Bierbrauan stalten entstehen werden, die das fremde Bier verdrängen, die in die Nachbarstaaten gezahlten großen Summen dem inneren Verkehr erhalten, und daß so der Staatskasse die entzogene Einnahme wieder werde zugewendet werden. Sachsen kann daher in der Allgemeinheit die weise Fürsorge, welche in dem vorgelegten Gesetz enthalten ist, nur mit dem wärmsten Dank gefühl anerkennen. Was aber die Städte anlangt, so können solche diese Wohlthat nicht so innig empfinden: denn 1. werden diese genöthigt, Rechte aufzugeben, wodurch das ursprünglich remstadtische Gewerbe der Braunahrung zeither in seiner derma- ligen Gestaltung aufrecht erhalten werden konnte. 2. Die Städte werden genöthigt, ihr Brauwesen mit großem Kosten aufwande zu reformiren, weil die bisherigen Brauereien mit den zeitgemäßer eingerichteten zu bestehen nicht »vermögend sein werden. 3. Dabei müssen die Städte aber noch befürchten, es werde die Braunahrung auf das Land sich ganz verpflanzen, da bei einem mehr ökonomischen Gewerbe, wie das der Bier brauerei ist, so manche entschiedene Vortheile dem Lande zur Seite stehen, welche wenigstens in den meisten Städten nicht zu erlangen sind. Wenn daher die Mitglieder der Deputation aus den Städten den vorgelegten Gesetzentwurf mit einer ge wissen Aengstlichkeit und Besorgniß betrachteten und sich mehr zur Zurückweisung desselben geneigt fühlten, so wird man das ganz natürlich und recht menschlich finden. Dessen ungeachtet sind sie dem Deputations-Gutachten lediglich in der Ueberzeu- gung beigetreten, daß diese Rechte mit dem dermaligen gesell schaftlichen Zustande sich nicht mehr vertragen wollen, und daß unter solchen Verhältnissen die Sonder-Interessen dem allge meinen Interesse immer nachstehen müssen. Was mich an langt,' so habe ich mich besonders nach näherer Betrachtung des Bierzwangsrechtes zu dem Beitritt zum Gutachten veranlaßt gesehen. Es kann Nichts darauf ankommen, daß mir über haupt der Bierzwang wie ein grober Verstoß gegen den guten Geschmack vorkommt, allein er enthalt auch ein Recht, welches sehr hart ist, und ich möchte es fast tyrannisch nennen, besonders wenn man in Erwägung zieht, wie es zeither aufrecht§erhalten werden mußte; denn wepn dem betreffendenPhysikus das Bier zur Prüfung übergeben worden war, und er bezeugte dann, daß er es habe trinken können, und daß auch nicht zu fürchten fei, es werde Cholera oder dem ähnliche Anfälle nachfolgen, so war es um den armen bierzwangspflichtigen Biertrinker geschehen; er mußte nun das Getränke, woran er einmal gewöhnt war, wenn' er auch keinen sonderlichen Appetit darnach verspürte, zu sich neh men, und was das Schlimmste ist, auch noch den Beutel zie hen und es bezahlen. Einem solchen Recht tritt nun aber aller dings der verrufene Zeitgeist sehr entgegen, und es läßt sich nicht mehr gut in Schutz nehmen. Für die Aufhebung müßte man sich also wohl aussprechen, aber wie recht und billig ist, nur gegen billige Entschädigungen, und ich sollte daher hoffen und glauben, daß die geehrte Kammer sich für die Entschädi gung jetzt aussprechen werde, da die Gründe, die dafür ange führt worden sind, in dem Deputations-Gutachten niedergelegt sind, und so scheint es mir, daß nicht der Anspruch auf Ent schädigung gänzlich abgeschnitten werden' könne. Der Hr. Stellvertreter des Präsidenten hat noch Etwas erinnert in Be zug auf tz. 2.».; er will nämlich dem Deputations-Gutachten entgegen die darin enthaltene Bestimmung aufrecht erhalten wissen; ich erlaube mir aber Einiges dagegen zu erinnern. Die Deputation hat nämlich in Antrag gebracht, daß außer dem in der §. 1. genannten Rechte auch ferner das in Z. 2. unter s. be merkte Recht in Wegfall komme, nämlich das Recht der brau berechtigten Hauser in den Städten, daß nicht andere Hausbe sitzer in derselben Stadt die Braunahrung treiben dürfen, selbst dann nicht, wenn sich auch das Bedürfniß zu Anlegung neuer Brauereien Herausstellen sollte. Es ist sehr nothwendig, daß man diese Sache genau ins Auge fasse, um die Gründe näher zu erwägen, die für den Wegfall dieses Rechtes sprechen. Um eine richtige Ansicht zu erlangen, dürfte es nothwendig sein, ich hauptsächlich zwei Fragen zur Beantwortung vorzulegen; die erste würde sein: welche Nachtheile entstehen für den Besitzer eines solchen brauberechrigtenHauses durchden Wegfall tz.2.a.? und da habe ich mir antworten müssen: keine; denn »., es bleibt den Besitzern brauberechtigter Häuser das Recht, zu brauen, und zwar ohne Conzessions-Geld, welches alle Die- enigen, die neue Brauereien errichten,"nach dem Vorschläge
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