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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Veranlassung geben sollen, und bei diesen Besprechungen hat sich gezeigt, daß die Verhältnisse in keinem Landestheile , in keinem Kreise, in keinem Distrikte, in keiner Stadt gleich sind. Soll eine Entschädigung ausgemittelt werden, welche weder dem Staate oder den Verpflichteten übermäßige Opfer auflegt, noch den Berechtigten hinter dem, was er zu erwar ten hat, zu sehr zurückstehen läßt, so wird es nothwendig sein, daß der, welcher die Entschädigung feststellt, genau die Ver hältnisse kenne, wie sie hier und dort bestehen, daß er einen Mittelweg suche, ja, es werden vielleicht sogar Modifikatio nen für einzelne Fälle und besondere Verhältnisse nothwendig werden; es wird sich möglicher Weise zeigen, daß vielleicht hier oder dort eine Entschädigung ganz entbehrt werden kann. Wollen wir uns jetzt über eine Entschädigung vereinigen, die nur, einigermaßen angemessen ist, so besorge ich, wir würden dem Staate eine Last auflegen, größer, als sie am Ende noth wendig ist, und wir würden dennoch dem gerechten Wunsche vieler unserer Mitbürger, sie in ihrem Vermögenszustande zu erhalten, nicht genügen. Sind wir nur darüber einig, daß die Rechte, wovon in der I. Z. die Rede ist, nur gegen Ent schädigung aufgehoben werden können, so lassen Sie uns die Sache vertrauensvoll in die Hände der Regierung zurückgeben. Ihr stehen die Mittel zu Gebote, zu erörtern, auf welche Weise und durch welche Mittel die Entschädigung geleistet wer den kann, ohne den Einen oder Andern zu sehr zu belästigen. Ich erkläre mich also ganz für den Antrag des Hrn. Stellver treters (s. dens. Nr. 64. d.Bl. S. 938. Splt. 1.), und nur der Wunsch, einige Gründe dafür auszusprechen, hat mich be stimmt, um das Wort zu bitten. . Bürgermeister Hübler: Es haben bereits mehrere Spre cher vor mir ihre Ansichten gegen den Gesetzentwurf und für das Deputations-Gutachten so umständlich entwickelt, daß ich zu Rechtfertigung meiner eigenen Ansicht, welche in der Haupt sache-mit der ihrigen übereinstimmt, nur Weniges hknzuzufägen habe. Auch ich bin mit der Staatsregierung einverstanden über die, Zweckmäßigkeit, ja Nothwendigkeit der Aufhebung der auf dem Brauurbar unsers Vaterlandes haftenden Bannrechte. Allein auch ich kann den Gründen nicht beipflichten, aus denen diese Aufhebung ohne Entschädigung erfolgen soll; ich muß mich vielmehr nach meiner eigenen Ueberzeugung dem anschlie ßen , was unsere Deputation zu Rechtfertigung ihrer Ansicht über die Unerläßlichkeit der Entschädigung des Wegfalls der fraglichen Rechte in dem uns vorliegenden Berichte ausführlich entwickelt hat. Wir sind ihr für diesen Vorbericht großen Dank schuldig. Die Rechte, um deren Aufgabe es sich hier handelt, mögen sich auch für den Ursprung derselben privatrechtliche Ti tel nicht überall nachweisen lassen, beruhen denn doch ohne Ausnahme auf uralten, zum Theil durch Verträge, durch landesherrliche Privilegien ausdrücklich gesicherten Her kommen, und eine Aufhebung solcher Rechte ohne alle Ent schädigung möchte sich vor dem Geiste unserer Verfassung wohl schwer rechtfertigen lassen. Ich trete in dieser Beziehung dem bei, was der Hr. Stellvertreter vorhin über den Sinn der ein schlagenden Artikel der Verfassungs-Urkunde bemerkt hat- Ger setzt aber auch, meine Herren, es ließe sich bei einigen dieser Rechte gegen die Statthaftigkeit der beanspruchten Ent schädigung Zweifel aufstellen, so scheint es mir doch eine heilige Pflicht des Staates, vor Allem dem Prinzip der Ge rechtigkeit zu huldigen, und nicht auf Kosten des Berechtigten jene Zweifel durch einen Federstrich zu lösen, bloß darum, weil, wie vorhin von einem der Herren Staatsminister zuge- stanven worden, die Beantwortung der Frage, in wie weit diese durch Jahrhunderte fortgeerbten Rechte eines Privat rechtstitels entbehren und auf bloß gesetzlichem Grunde beruhen, höchst schwierig sein, ja wohl in das Gebiet der Unmöglichkeiten gehören würde. Die Staatsregierung selbst ist früher von der Ansicht der Deputation ausgegangen, die Stände haben zu allen Zeiten dieselbe Ansicht festgehalten, und so möchte ich aller dings glauben, daß nur die Schwierigkeiten, die der Modalität der zu leistenden Entschädigung in den Weg treten , die Regie rung veranlaßt haben, die frühere Ansicht zu verlassen und den Wegfall aller dieser Rechte ohne Entschädigung uns vorzu schlagen. Von der Größe jener Schwierigkeiten bin auch ich überzeugt; allein ich glaube, daß diese Schwierigkeiten niemals einen Grund abgeben können, die Entschädigung selbst in Weg fall zu bringen. Vorschläge, wie und nach welchem Maßstabe diese Entschädigung künftig zu leisten sei, sind von unserer De putation bereits geschehen, und wenn künftig die jetzt noch gänzlich mangelnden Details der Bannrechts-Verhältnisse aller Theile des Landes, nach dem vorhin von dem Stellvertreter des Präsidenten gemachten Anträge, klar vorliegen, so wird es sich zeigen, ob und wie weit die Vorschläge der Deputation an gemessen und passend erscheinen, oder inwiefern die hohe Staats regierung andere vielleicht noch geeignetere Entschädigungsvor schläge den Ständen zu eröffnen im Stande sein möchte. Je denfalls ist durch den Vorschlag derDeputation, die Entschädi gungen auf die Staatskassen zu überweisen, ein großer Theil von Schwierigkeiten gehoben, und ohne diese Ueberweisung nach meiner Ueberzeugung die Ausführung einer Entschädi- gungsleistung rein unmöglich. Ich stimme daher diesem Vorschläge umso mehr bei, da ich die vorhin geäußerte Be- sorgniß des Herrn Staatsministers, daß eine Entschädigung der Berechtigten aus Staatskassen zu sehr auf Kosten der nicht betheiligten Landesbewohner erfolgen würde, keineswegs theilen kann. Ich finde in den heilsamen Folgen, die sich an die Aufhebung der hier in Frage befangenen Bannrechte knü pfen werden, Vortheile, die allen Bewohnern des Landes zu Gute kommen, und es scheint nicht zweifelhaft/ daß sonach der Vortheil der Berechtigten mit dem der übrigen Bewohner des Landes so ziemlich Hand in Hand gehen dürfte. Endlich wird sich aber auch, wie ich mit Gewißheit hoffe, ein Theil der in den Motiven entwickelten Schwierigkeiten bei Ausführung des Entschädigungsplanes dadurch beseitigen las sen, daß bei der verwickelten Sachlage und der Unmöglichkeit, die Entschädigungen mit mathematischer Gewißheit zum Ziele zu bringen, die Berechtigten mit einer billigen approxi- *
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