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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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945 beantragten Entschädigung entschließen, sondern zuvörderst i und in der Gestaltung seiner Verhältnisse zu treffen mit der die hohe Staatsregierung um Anstellung näherer Erörterun-! Aussicht, es werde bei Aufhebung des Gesetzes auch eine Ent? gen über die verschiedenen Verhältnisse ersuchen, so habe ich zu ! schädkgung für die dadurch herbeigeführte Alteration jener Ver- erwähnen, daß die Deputation allerdings, da sie auf Ent-1 hältnisse gewahrt werden? Man beruft sich auf das Beispiel schädigung dringen zu müssen glaubte, auch von der Ansicht! anderer Länder, namentlich Altenburgs,' ich will dieses Beispiel ausging, daß sie zugleich Vorschläge zu eröffnen haben werde,! nicht würdigen, weil ich es hier an diesem Orte nicht attgemes- wie diese Entschädigung zu bewirken sei. Davon überzeugte! sen finde; allein dem Beispiele will ich andere Beispiele entge- sie sich, daß eine vollständige Entschädigung für.die Nutzun-igensetzen. Erstlich hat man vor Kurzem in Würtemberg nicht gen, welche den zeither Berechtigten durch den Wegfall des! bloß für, die Aufhebung aller leibekgenschaftlichen Leistungen, Bierzwangsrechts verloren gingen, niemals werde gewährt! die bereits im Jahre 1817 verfügt wurde, durch ein erst in ver- werden können; also glaubte sie, man müsse sich auf eine ap-!gangenem.Jahre am 29. October erlassenes Gesetz denBerech- proximative Entschädigung beschränken, und sie in dieser Bezie-! tigten die zwanzigfache Entschädigung gewährt, sondern man hung ihre Vorschläge so stellen, wie sie für den Berechtigten,! hat auch diese Entschädigung ganz aus Staatsmitteln zu über- in Betracht, daß ihm durch Aufhebung der Bierbannrechte die! tragen beschlossen. Nun könnte man freilich sagen, daß die Fortbetreibung des Braugewerbes ja keineswegs entzogen wer-! persönlicheFreiheit einem Jeden angehöre, und daß in christlichen den wird, als annehmbar erscheinen dürften, und auf der an-! Staaten ein so hochwichtiger Gegenstand mit dem uns vorlie- dern Seite für die Staatskassen nicht eine allzugroße Belästk-! genden Gesetze nicht in Vergleichung kommen dürfte; allein ich gung herbeigeführt werde. Uebrkgens erkläre ich für meine! erinnere daran, daß England vor nicht langer Zeit einen kaum in Person, daß ich jenem Anträge auf genaue Erörterung der! Parallele zu stellenden Beweis gegeben hat; es hat sich veran- Verhältnisse keineswegs entgegen bin; es könnte vielmehr so-! laßt gesehen, seinen Colonksten den durch die Emanzipation der gar wahrscheinlich sein, daß man von Seiten der hohen Staats-! Sklaven entstandenen Nachtheil mit großen Aufopferungen zu regierung selbst, insofern diese sich mit den Vorschlägen der! decken. Unsere Deutsche Leibeigenschaft ist gewiß nicht mit je- Deputation, im Fall solche Kammerbeschluß würden, verei- ! ner rechtswidrigen und barbarischen Sitte des Sklavenhandels , vigen sollte, für erforderlich halten könnte, hier noch) auf ge-! zu vergleichen; dennoch hat England, wo der Sinn für nauere Erörterungen einzugehen, und um deswillen trete ich! Recht und Gesetz, wie in keinem andern Lande, lebendig unter diesem Anträge bei; rm Allgemeinen aber muß ich mich für! dem Wolke lebt, seinen Colonisten dafür zwanzig Millionen das erklären, was von der Deputation ausgesprochen worden ist. I Pfund Sterling, also die Summe von hundert vierzig Millio- v. Großmann: Die Deputation hat unstreitig den! nen Lhalern gewahrt. Gewiß ein höchst ruhmwürdiges Bei innigsten Dank nicht bloß der Betheilkgten sich erworben, son-! spiel! Ich gehe auf ein anderes Beispiel über, das uns viel dem auch den Dank des ganzen Landes. Denn, wenn auch! näher steht. In demselben Würtemberg sind eine Menge von Alle gewiß darin übereknstimmen, daß eine rationale Gestal-! Abgaben, die auf ganzen Bezirken, Orten und Markungen tung aller Verhältnisse, besonders auch der Wegfall des Bier-! unvertheilt hafteten, dem Staate zur Ablösung übergeben wor-- zwanges und der übrigen Zwangsanstatten durchaus erforder-! den. Die Berechtigten geben selbst Etwas mit, einen zehnfa- lich sei, so liegt es auf der andern Seite im Interesse Aller wie-! chen, einen sechzehnfachen Betrag, aber der Staat schießt das der, daß das historische Recht, wie das vorliegende, möglichst «Uebrkge zu, und so wird der ganze Verlust mit einerzwanzig geschont und aufrecht erhalten werde. Denn der Wegfall ei-! fachen Entschädigung übertragen. Dieses Beispiel, glaube ich, nerEntschädigung, wie er inderParagraphe des Gesetzes ausge-! muß uns als ein warnendes vorleuchten, und um so mehr, da sprechen ist, stellt ein Prinzip auf, vor dem jeder Wohlden-! Sachsen von jeher den Ruhm der strengsten Gerechtigkeit in kende schaudern muß; er erfüllt das Herz mit einem Gefühle,! der Achtung aller Rechte seiner Angehörigen gewahrt hat. Daß jenem gleich, von dem man ergriffen wird, wenn man des I aus dieser Gesinnung dieBestimmung in derVerfassungs-Ürkun- Nachbaxs Haus brennen sieht; denn die Verletzung in einem! de hervorgegangen ist, und daß namentlich der Sinn der von der concreten Falle bedroht im Grunde die Rechte jedes Staats-! verehrten Deputation angeführten Paragraphe für Jeden, der Kürgers. Der Boden unter unfern Füßen wankt, wenn ein! nicht in Spitzfindigkeiten sich verlieren will, keiner Zweideutigkeit solches Prinzip in einem einzigen Falle von den Ständen aner-! unterliegt, und daß selbst das Ministerium bisher diesen Ruhm kannt und von der Negierung angewendet wird. Ich leugne! sich möglichst zu bewahren bemüht gewesen ist, kann nicht ge- mcht, daß in abstracto der Grundsatz: ein Recht, das durch! leugnet werden. Man hat zwar jene Abweichung von diesem Gesetz gegeben wird, könne durch Gesetz wieder aufgehoben! Grundsätze zu entschuldigen gesucht, aber ich glaube, es sind werden, beiVielenAnerkennunggefundenhat; allein ich unter-! nur scheinbare Beschönigungen und keine Rechtfertigungen, scheide sehr die formelle und die materielle Gültigkeit dieses! die in den Motiven zum Gesetzentwürfe enthalten sind. Man Grundsatzes. In formeller Hinsicht stimme ich bei, in mate-! spricht, durch jenes Gesetz, welches den Bierzwang eingeführt rieller Hinsicht kann ich nicht beistimmen. Was sollte werden,! habe, sei ein zufälliger Vortheil dem Einzelnen ertheilt worden wenn man sich auf das Gesetz so wenig verlassen dürfte, daß es I und ein Eigenthum, das jedoch nicht unwiderruflich fei; ich nicht vergönnt wäre, Maßregeln in den Lebenseinrichtungen! frage Jeden, ob er das Eigenchum, was durch jenes Gesetz dem
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