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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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die Kammer sich erst ausspräche und ihre Ideen unter einander austauschte, auch daß die Kammer die Ansichten der Negierung vernähme, welche diese zu eröffnen und zu entwickeln gemeint sein dürfte. Und deswegenfkam ich nicht früher auf die Unter stützungsfrage, wie mir außerdem wohl abgelegen haben würde. Näher auf die Sache eingehend, scheint sie mir so zu liegen, daß zwischen der Regierung und der Kammer in zwei Punkten hauptsächlich ein Einverstandniß vorhanden ist, in zweien nicht. Einverstanden ist man darüber, daß man auf den Standpunkt gekommen sei, auch in dieser Beziehung allen Bann und Zwang entfernt zu wünschen, und daß da, wo wirklich anerkannte Ver tragsrechte Vorlagen, nur davon die Rede sein könne, daß sie nur gegen Entschädigung aufgehoben werden können. Nicht einig ist man aber darüber, welche Rechte mit dahin zu rechnen sein sollen, wie weit die Idee des Rechts, daS aus dem Gesetze hervorgegangen ist, auszudehnen sei oder nicht. Man hat sich von beiden Seiten auf die Verfassungs-Urkunde bezogen, und man ist ebensowenig darüber einig, ob in allen diesen Fällen eine Entschädigung und unter welcher Modalität eintreten müsse oder könne. Was nun die Berufung auf die Werfassungs- Ur kunde anbetrifft, so theile ich unbedingt die Ansicht, daß es für die Regierung und die Kammer, für die Staatsregierung so wie für das Volk von ganz vollkommen gleicher Wichtigkeit sei, bei der Erklärung derselben nur mit der größten Vorsicht vorzu schreiten, und daß man hierin sich selbst lieber zu enge, als zu weite Grenzen setze. Ich würde in dem Einen unendlich mehr Gefahr erblicken, als in dem Andern, und ich glaube, es liegt mir jetzt in meiner Stellung und als Staatsbürger überhaupt ob, auszusprechen, daß es nothwendig, ja unerläßlich noth- wendig ist, in diesen Erklärungen höchst vorsichtig zu sein. Gehe ich nun weiter, gehe ich auf das über, was gesagt worden ist, daß wohl früher schon man auf diesem Wege dahin gekommen sei, gewisse Verhältnisse und Rechte, die außerdem noch andern Betrachtungen würden haben unterliegen müssen, zu beseitigen; so schließe ich mich dem an, was ein früherer Sprecher erwähnte, es sei dies eine Ehrensache gewesen. Ich habe mich besonders gefreut,, von ihm das zu vernehmen. Es war allerdings ein Ehrenpunct, und in diesem steht die Hammer, Gott sei Dank, allemal fest. Es war ein Ehrenpunct für den geistlichen Stand, ein Ehrenpunct für die Staatsdiener, ein Ehrenpunct für die Rittergutsbesitzer. Nur will ich durch. Alles, was ich erwähnt habe, nicht zu der Ansicht mich hinzuneigen scheinen, als wolle ich alle und jede Rechte, die nicht vollkommen begründet sind, einer großen weitläufigen Entschädigung unterworfen sehen. Käme es auf meine Individualität an, ich würde auf alle Ent schädigung verzichten; allein es geht des Prinzips wegen nicht, und aus unzähligen und vielfach entwickelten Gründen. Fast aber möchte ich glauben, daß bei der Aushebung dieser Rechte eine große Schwierigkeit, die sich überall zeigt, die Möglichkeit der Ermittelung der Entschädigung abschreckend entgegen getre ten sei; vielleicht aber finden sich Auskunftsmittel dadurch, wenn man die Schwierigkeit mehr spaltet und theilt, und sie so über- windlich macht. Die Bannrechte sind in viele Theile eingetheilt worden, hauptsächlich in 3 Abschnitte, Bierbannrechte, Müh lenzwang und kleine Bannrechte. Bei der ersteren hat man We nig oder Nichts von Entschädigung wissen wollen von Seiten der Staatsregierung, bei den Mühlen allerdings; bei denkleinen Bannrechten hat die Deputation uns vorgeschlagen, daß sie von den Pflichtigen abgelöst werden möchten. Darüber werden wir fernerem Vortrag entgegen zu sehen haben. Auch hier hat sich die Deputation der Idee zugeneigt, daß die Pflichtigen zunächst Diejenigen sind, welche abzulösen verbunden sind. Es ist nun noch übrig der erste Theil, der Bierbann. Auch hier könnte ein ähnliches Prinzip, wenigstens theilweise, in Anwendung gebracht werden. Ich würde als hauptsächlichsten Unterstützungsgrund dafür bemerken müssen, daß es für die Regierung und die Kam mer von gleich großer Wichtigkeit ist, ein gewisses Prinzip, das als Grundprinzip anerkannt ist, überall thunlichst gleichmäßig durchzuführen. Ich glaube, daß man auch in diesem Punkte, so schwierig die Sache an sich ist, was man so wenig als die Meinung der Regierung verkennen muß, es zum LH eil dahin bringen könne, daß die Betheiligten selbst ablösen, und daß nur da, wo dies nicht ausführbar, wo gewisse andere Verhält- niffe eintreten, wo die Schwierigkeiten nicht zu beseitigen sind, der Staat eintrete, also nur subsidiarisch. Es ist angeführt worden, daß Beispiele da sind, namentlich in Würtem- berg, wo der Staat und die Betheiligten in ähnlichen Beziehun gen zusammenwirkten. Was ich jetzt anführte, meine Herren, geschah nur, um auf diesen Punkt mit hinzuweisen; einen An trag darauf zu stellen, ist nicht meine Absicht. Denn würde vielleicht der Antrag des Herrn Stellvertreters angenommen, so würde es mir ausgereicht haben, auf diesen mir doch mindestens nicht ganz unbeachtenswerth scheinenden Ausweg aufmerksam gemacht zu haben, da ich überzeugt bin, daß, wenn er von prak tischem Nutzen sein kann, er nicht unberücksichtigt bleiben wird. Ich frage nunmehr die Kammer: Ob sie den Antrag des Herrn Stellvertreters v. Deutrich unterstütze? Wird mit22 hegen 12 Stimmen unterstützt. Meine Herren! Es ist vielleicht hier ein Abschnitt zu ma chen, auf einem Punkte, wo man Fuß hat zur weitern Bera- thung. Ein Leder kann sich nun von hier aus die Direktion ge ben, welche ihm die Sache fördernd zu sein scheint. Es würde nun darauf ankommen, zu bestimmen, wann wir in diesem Ge genstände fortfahren. Es haben sich.verschiedene Stimmen da für erhoben, daß morgen eine Session nicht stattsinde. Dieser jetzt vorliegende Gegenstand ist ohnehin eingeschoben in einen größern, den wir schon seit langer Zeit behandeln. Einen neuen einzuschieben, möchte kaum zweckmäßig sein. Der Referent in der größern Sache ist dermalen nicht ganz wohl und nicht mit Bestimmtheit zu übersehen, wenn dessen Erscheinen in der Kam mer wieder stattsinden wird. Selbst unser Referent in dieser Sache ist sehr angegriffen und bei Anfang der Session wirklich ungewiß gewesen, ob er sie ganz durchzuführen im Stande sein würde. Ware es nicht vielleicht angemessen, daß wir morgen aussetzten? Es ist ohnehin so Manches über diesen heutigen Punkt zu bedenken, und wenn ich die Meinung der Anwesenden
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