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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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959 aufs Neue auf die Landrentenbank verwiesen werden, und wie sehr sich dadurch die von den Ständen zu übernehmende Garan tie vergrößern würde. Sonach kann die Ablösung bloß Denje nigen überlassen werden^die persönlich dazu verpflichtet sind, Und es kann diese nur durch Kapitalzahlung bewirkt werden. Endlich kann auch nur an solchen Orten eine Ablösung stattsin- den, wo wirklich Weberei betrieben wird; wollten wir sagen: sie ist zu bewirken an allen Orten, wo künftig Weberei betrieben werden könne, so würde dies eine Contribution für das ganze Land zur Folge habe. Das Bedenken übrigens, was Secr. Püschel geäußert hat, es könnte an einem Orte nach und nach die Zahl der Weber, die jetzt ansehnlich sei und z. B..30 betrüge, in der Folge sich verringern und vielleicht bis auf 8 herabgehen, wodurch der Berechtigte künftig leiden möchte, wenn später an diesem Orte der Stuhlzins nach dem Durchschnittsquantum ab gelöst werde, so muß ich erwiedern, daß, wenn ein Gesetz über Ablösung des Stuhlzinses erscheint, dieses gewiß bald erscheint, daß bei jeder Ablösung derartiger alljährlich wechselnder Abgaben allerdings auf einen allgemeinen Durchschnittsertrag von meh- rern, vielleicht 10 Jahren man sich basirenmuß, daß aber alle mal jedem dergleichen Ablösungsgeschäst die letzte Jahresreihe zum Grunde gelegt wird; hier waltet jedesmal der Zufall, Alles kommt dann auf die Zeit, wo die Ablösung eintritt, an, und es kann dann überhaupt Nichts darauf ankommen, wenn in einem Jahre vorher ein,Paar Weber mehr oder weniger an einem Orte vorhanden gewesen sind, hier aber um so weniger, weil, wenn das Gesetz bald erscheint und darauf sogleich die Ablösung ein tritt, ein solcher Wechsel in der Mehrzahl keine bedeutende Aen- derung im Ablösungs-Kapitale hervorbringcn kann. Aus die sen Gründen erkläre ich mich gegen den Antrag und bleibe bei dem Gutachten der Deputation, welches ich mit unterzeichnet habe, stehen. Secr. Püschel: Nur einige Worte zur Entgegnung. Die Bestimmung muß mit auf die Orte ausgedehnt werden, wo jetzt keine Weberei statt findet; denn es kann eine Conjunktur eintreten, daß an Orten, wo jetzt keine Webereien befindlich, sich Weber niederlaffen, und dann wird die Herrschaft auch dort den Kanon erheben. Uebrigens muß ich dabei stehen bleiben, daß ein Dritter von der Ablösung der Einzelnen Nichts profüiren kann. Ich komme darauf zurück, daß, wenn die Gemeinde nicht eintritt auf eine Weise, wie§. 64. und 65. vorschreiben, die Ab lösung kaum zu ermöglichen sein wird; kein Weber wird sich dazu verstehen, vielleicht den 25fachen Betrag zu bezahlen, denn wenn er auch die Hoffnung hat, die Weberei noch 25 Jahre zu betreiben, so wird er diese Summe nicht auf so lange hinaus auf einmal bezahlen, sondern sie lieber einzeln geben, was ihm zur Erleichterung dient. Es ist also, ich wiederhole es, die Ablö sung nicht ausführbar, wenn nicht die ganze Gemeinde zusam men eintritt. sein; es könnte wohl der Fall statt finden, daß ein reicher Weber den Entschluß faßte, dieWeber eines Orts, wo er wohnt oder ge boren ist, für alle Zukunft daselbst vom SLuhlzins frei zu ma chen, sich dort ein Andenken zu stiften und die Ablösung auf seine Kosten zu bewerkstelligen. Dies würde ihm nicht zu verwei gern sein, und dies, so. wie der Fall, wo alle dermalkgen Weber eines Orts einen solchen Entschluß fassen, sind die Falle, die der Deputation vorgeschwebt haben. Referent v. Wiesand: Ich kann mir die Möglichkeit ei ner Ablösung des Stuhlzinses nicht anders denken, und es scheint mir selbst nach Demjenigen, was der Hr. Stellvertreter äußerte, daß eine solche Ablösung von Seiten der Gemeinde am süglich- sten -zu bewerkstelligen sein wird; in welcher Beziehung ich mich der Ansicht des Hm. Secr. Püschel anschließe. ' Abg. Nostitz und Zänkendorf: Vielleicht wäre es zweckgemäßer, wenn die Kammer ihren Antrag etwas allge meiner stellen wollte, als es m dem Deputations-Gutachten geschehen ist. Aus dieser Rücksicht wünsche ich, daß in dem Deputations-Gutachten die Worte: „nach Analogie der be reits bestehenden gesetzlichen Ablösungsnormen und nach einer Durchschnittsberechnung des Stuhlzinsbetrags" weggelassen werden möchten. — Ein zweites Bedenken, was mir bei dem Deputations-Gutachten beigegangen ist, ist, daß der Antrag gegen die bisher in Ablösungssachen gesetzlich bestimmten Nor men in sofern geht, als man die Stuhlzinsen nur.auf An trag des einen Lheil ablöslich machen will, und dem andern Theil eine gleiche Freiheit nicht gestattet. Bisher ist bei den verschiedenen Ablösungen Regel, daß sie auf einseitigen An trag des einen oder andern Theils eintreten können, oder daß beide Zcheile einverstanden sein müssen. Eins von Beiden würde ich auch hier wünschen. Ich würde nun glauben, daß es dem Sinne der Deputation am angemessensten sein dürfte, wenn noch hineingesetzt würde: „daß die Ablösung geschehen könne, sowohl auf Antrag der Weber (oder der Gemeinden), als auch auf Antrag Desjenigen, welcher zur Erhebung be rechtigt wäre, was nach den Worten: „verpflichtet sind" ein zuschalten sein würde." Auf die Frage des Präsidenten erhalten die Anträge des Abg. Nostitz und Jänkendorf ausreichende Unter stützung. Abg. Sch olze: Was von dem verehrten Secretair gesagt worden wegen Berechtigung der Herrschaft zur Erhebung ei nes Stuhlzinses, dem trete ich bei. Ich wollte mir nur die Bitte, erlauben, hier einen Antrag zu stellen, damit die Ablösung erleichtert würde: „daß der Stuhlzins rc. (s. den selben auf der folgenden Seite bei der Fragstelluug des Prä sidenten). Ich muß mir erlauben, meinen Antrag etwas zu motiviren. Den Antrag zu stellen hat nnch veranlaßt, weil in andern konstitutionellen Staaten allemal niedrigere Satze zum Kapitalisiren bei persönlichen Leistungen, als wie bei Real- Vicepräsident v. Haase: Nach dem Deputations-Gutach- tep ist hier nicht von ganzen Distrikten, sondern von einzelnen leistungen sind genommen worden, äls wie in Baden, Großher- Orten, wo derStuhlzins eingeführt ist und abgelöst werden soll, zogthumHessen, Würtemberg u. anderen constitutionellen Staa- die Rede, und hier würde eine Ablösung wohl nicht unmöglich' ten, und dann, wie viel Weber waren vor30,40Jahren,und wie
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