Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
tionsprämien ausschließt. Die Deputation erkennt das an, was der Herr Bürgermeister Hartz so treffend bemerkte, daß nur die eiserne Nothwendigkeit die Denunciationsgelder billigen könne. Und so kann die verschiedene Ansicht einiger Redner auf der einen und des Deputations-Gutachtens auf der andern Seite nur da rin liegen, ob man den tz. mit Aufnahme dieses Zusatzes für vorzügliche^ erkennt. In der Deputation war Einverstandniß vorhanden, daß man nicht daran denken möchte, Denuncia- tionspramien zu versprechen. Ich muß daher wünschen, im Ge setze, was stabiler Natur sein soll, diese Erweiterung nicht auf zunehmen, sondern sie durch Verordnung auszusprechen. In dieser Beziehung muß ich noch ein Mißverständniß berichtigen, was vielleicht durch eine Bemerkung des Hern. Bürgermeister Hübler untergelaufen sein könnte. Es liegt darin, daß der De- nunciant aufmerksam gemacht wird, daß Prämien gegeben wer den sollen; allein es ist nicht meine Meinung, daß der Staat solche Prämien geben soll, nein, es wäre wohl ganz unbedenklich gewesen, dies in d?r Verordnung auszusprechen, und ich sehe nicht ein, warum ein Denunciant nicht auch eine Verordnung lesen soll, die vielleicht auf der andern Seite des Blattes steht. Ich mache aufmerksam, daß bei der Brandstiftung dergleichen Prämien ausgesprochen worden sind; ich glaube nur, daß es rathsam sei, diese Bestimmungen über den Denunciationsan- theil nicht in das Gesetz, sondern in die Verordnung aufzuneh men, weil wir diesem Ankunft zurücknehmen können, was bei einem Gesetze weniger zu wünschen ist. Ziegler und Klipphausen: Ich halte es auch für äußerst bedenklich, Prämien auf -Denunciationen zu setzen. Weil es ganz gewiß ist, daß dergleichen Maßregeln nachtheilige Folgen für die Sittlichkeit im Volke haben müssen, so muß ich noch bemerken, welche Feindschaften in ganzen Familien erzeugt werden, wenn auf diesem Wege, auf die eine oder andere Weise, Individuen sich Vortheil verschaffen können, und sich dadurch eine Menge Menschen zum Feinde machen. Es ist nicht zu leugnen, daß sehr zu wünschen wäre, wenn gegen das Uebel des Lvttospiels, welches namentlich an der Grenze von Böhmen sehr stark getrieben wird, irgendwo ein Mittel aufzusinden wäre. Allein, wenn man auch noch so große Aufmerksamkeit darauf richtet, so wird man doch finden, daß der Arm des Gesetzes, wenn er auch noch so streng auf dem Publicum lastet, nicht im Stande sei, ein solches Vergehen, das im Finstern schleicht, mit Erfolg zu bekämpfen, und das sich um so mehr in sich selbst zurückzieht, je mehr gegen dasselbe verfahren wird. Es wird sich.ergeben, wie trotz dem sich kein Mittel auffinden lasse, die Neigung, die der Mensch hat, auf schnellem Wege reich zu werden, zu beseitigen. Wenn es je möglich wäre, daß dieser im Menschen liegende Hang sollte unterdrückt werden, so kann dies nur auf dem Wege einer guten Erziehung erzielt werden. Wenn die Kinder von ihren Eltern sorgfältig und. fromm erzo gen werden, wenn ihnen begreiflich gemacht wird, daß die häus liche Wohlfahrt bedingt werde durch ihren Fleiß, wenn sie von Jugend auf lernen, ihren Neigungen Zügel anzulegen, wenn sie lernen, gegen die Widerwärtigkeiten des Lebens anzukäm- Pfen: so möchte dies das einzige Mittel sein, wodurch das Ne bel, wie Glücksspiele sind, und die Sucht, auf leichtem Wege reich zu werden, gehoben wird. Wie lange dieses ein frommer Wunsch bleibt, vermag ich nicht zu entscheiden; bis' dahin wird es aber unmöglich sein, trotz aller Mittel, welche die Regierung zu Hülfe nimmt, zum Ziele zu kommen. Allerdings wird sie durch Prämien Manches erreichen, aber ob nicht dadurch ein größerer Nachtheil, der der individuellen Feind schaft, und ob nicht Mord und Todtschlag daraus hervorgehen könne, vermag ich nicht zu übersehen. Ich muß mich daher der Ansicht der Deputation, die sich in so zartem Sinne ausgespro chen hat, anschließen. Bürgermeister Hübler: Die Auslegung, welche Herr v. Carlowitz so eben dem Deputations-Gutachten gegeben hat, kann ich in den Worten des letzteren nicht finden. Nach der wörtlichen Fassung muß ich glauben, es sei die Ansicht der De putation, die Regierung in einzelnen Fallen zu ermächtigen, durch Verordnung Prämien ekntreten zu lassen. Dies scheint wenigstens in dem letzten Satze sich deutlich auszusprechen, wo es heißt: „Uebrigens ist die Aussetzung von Prämien, wenn sie aus einem speciellen Grunde irgendwo für nothwendig befunden wird, Sache der Verwaltung, und kaum eine Erwähnung und unbedingte Zusicherung derselben im Gesetze in keiner Weise nothwendig." Ist aber die Meinung der Deputation wirklich eine andere gewesen und geht sie bloß dahin, die Form geän dert, und durch Verordnung bestimmt zu sehen, was nach der Ansicht der Regierung im Gesetze bestimmt werden soll; so ver misse ich im Deputations - Gutachten die Angabe jedes, einen solchen Vorschlag rechtfertigenden Grundes und vermag um so weniger für das Deputations-Gutachten zu stimmen, da wir mehrere Gesetze haben, wo dem Denuncianten ein gleicher Vor theil zugesichert wird. Ich muß daher unter allen Umständen beim Entwürfe und dem Amendement des Bürgermeister Hürtz stehen bleiben. Präsident: Ich erlaube mir nur, das noch mktzutheilen, was ebenfalls vom Bürgermeister Hartz noch zu §.10. bemerkt worden ist. Er wünscht nämlich, daß der der Staatskasse ausge setzte Strafantheil für die in Straf- und Versorganstalten ge brachten Personen verwendet werden möchte. v. Carlowitz: Ich erlaube mir noch ein Wort auf die Aeußerung des Bürgermeister Hübler. Er versteht das -Depu tations-Gutachten anders, als ich es verstehe. Nun, es wäre höchst anmaßend von mir, wenn ich behaupten wollte, daß die übrigen Herren der Deputation demselben ebenfalls die Deu tung geben, wie ich es verstehe. Ich verstehe es so, wie ich mir jetzt es zu erläutern erlaube. Es ist zu unterscheiden, von wem die Denunciation ausgeht. Sie kann ausgehen von dem Mit- inculpaten oder von einem ganz Unparteiischen. Zn letzterm Falle würde die Verordnung bestimmen, daß dieser dann an-der Denunciations-Prämie Antheil haben sollte. Aber die Regel würde feststehen, daß der Mitinculpat keinen Anspruch habe. Demungeachtet kann es einzelne Fälle geben, wo die Staatsre gierung es ihrem Zwecke entsprechend findet, auch dem Mitin- culpaten einen Antheil an dieser Prämie zu geben. Diese An deutung, und nur diese ausschließlich, liegt in. den Worten,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder