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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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über die Verhandlungen des Landtags. 66. Dresden, nm II. Februar. 1837. Neun und zwanzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 26. Januar 1837. (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der 3. Deputation über die Petition des Abg. Zische, die Aufhebung der Schutz- unterthäm'gkeit und des Stuhlzinses in der Lausitz betr. Abg. Zische: Es ist gesagt worden, daß die Gemeinden solidarisch verpflichtet sein sollen; das kann aber nicht eintreten, denn es giebt Gemeinden, wo nicht jeder Einwohner stuhlzins pflichtig ist. Abg. Scholze: Die 66. tz. des Ablösungsgesetzes spricht, daß nur Diejenigen, die es schuldig sind, zahlen müssen. Denn jedem Weber ist erlaubt, RenteoderKapitalzu zahlen; wer nicht mehr weben thut, zahlt keinen Stuhlzins mehr; kommt aber ein neuer Weber hinzu, der sich oder den sein Vorfahr noch nicht abgelöst hat, so zahlt dieser dann auch an die Gemeindekasse den Stuhlzins; dadurch werden die Ungleichheiten ausgeglichen, und der Abgang immer wieder ersetzt. Abg.v. v. Mayer: Nach allen den vielseitigen Ansichten, welche in der Kammer laut geworden sind, und durch die verschie denen Amendements, die mehrere Kammrrmitglieder gestellt ha ben, hat sich herausgestellt, wie unthunlich es sein dürfte, in das Spezielle bei einem Anträge einzugehen, der so verschiedene An sichten zulaßt. So sind in dem Amendement des Hm. Secr. Püschel einige Bemerkungen, welche mich ansprechen, und welche auf einige Lheile des Landes mit Fug und Recht angewendet werden können. Es sind dagegen in dem Anträge des Abg. Scholze ebenfalls einige Puncte, welche Berücksichtigung verdie nen, um so mehr, als darin ein Sachverhältniß berührt wird, welches in dem Deputations-Gutachten ganz übergangen ist. Endlich kann der Antrag des Abg. Nostitz nicht füglich abgelehnt werden, wenn wir nicht in eine Inkonsequenz verfallen wollen. In Bezug auf das, was von dem Abg. Scholze her ausgehoben worden ist, bemerke ich insonderheit, daß es al lerdings Stuhlzinsen giebt, welche auf den Grundstücken haften und doch nicht die Natur eines Erbhinses haben, sondern davon abhängig sind, daß.Jemand auf dem Hause die Weberei wirklich treibt; darinne könnte ich keine reine Personalleistung finden. Das Recht ist dinglich und haftet auf dem Hause. Der Kauf bestimmt, wie viel der Besitzer für jeden Weberstuhl zahlen muß, wenn er dergleichen aufstellt oder aufstellen läßt. Zuwei len haben die Besitzer 1 oder 2 Stühle frei. Stellen sie deren mehrere auf, oder lassen sie mehrere aufstellen, so haben sie dafür die im Kaufe voraus bestimmte Abgabe zu zahlen. Es kann also der Fall eintreten, daß Jemand Stuhlzins zahlt, der gar nicht Weberei treibt. Es ist daher dem Ausdruck, welchen die Deputation vorgeschlagen: „daß den Webern — verpflich tet sind" (vergleiche Nr. 65. dieses Blattes S. 952.) vorzu ziehen, wenn allgemein gesagt würde: „Denjenigen, welche — verpflichtet sind." Es ist nothwendig dies zu berücksichtigen. Ich kann versichern, daß in mehreren Dörfern diese von mir an geführten Verhältnisse wirklich stattsinden, wie ich sie dargelegt habe, und nicht kraft einer Observanz, sondern vermöge wirkli cher Verträge bestehen. Diese Rechtsverhältnisse sind seit 60bis 70 Jahren in den Käufen eingerückt, und ich könnte davon wohl ein Paar Hundert vorlegen, wenn es nöthig wäre. Ich spreche darüber um so unparteiischer, als ich theils selbst keine Stuhl zinsenerhebe, oder wo ich sie früher erhoben habe, sie bereits mit beiderseitiger Zustimmung abgelöst worden sind. Aber ich meine, daß man hierinnen der Regierung die Hände so frei lasse, als es im Allgemeinen nur möglich ist. Die Regierung wird gewiß ersehen, wie vielseitig die Verhältnisse sind, was sie dabei zu thun habe, und was sie als Entwurf uns vorlegen könne. Ich möchte namentlich nicht wünschen, daß man auf eine be stimmte Weise einen Antrag weder auf den 25fachen Betrag noch nach dem 18fachen Betrag stelle, da ich Gründe dafür finde, daß für eines und das andere solcher Sachverhältnisse ein oder der andere Betrag nach Umständen angenommen werde. Es wird der Regierung nicht entgehen, auf welche Weise sie die Ein richtungen zu treffen habe. Ich möchte ferner nicht wagen aus zusprechen, es solle zur Bedingung gemacht werden, daß die Ab lösung nur durch Kapital geschehe. Wenn ich selbst es so hätte machen wollen, würde ich eine Ablösung nicht zu Stande ge bracht haben. Allerdings zahlen die Verpflichteten nun eine Rente, geringer als die frühere, aber nicht von der Weberei, son dern von dem Grundstücke. Ich finde es ferner wünschens- werth , daß die Rente ebenfalls der Landrentenbank zugewiesen werden könne, denn ich sehe keinen Grund ein, warum dieLand- rentenbank einer solchen Annahme sich nicht sollte unterziehen dürfen, wodurch Demjenigen, welcher mit der Rente beschwert ist, der Vortheil erwächst, dieselbe amortisirt zu sehen. Eben so ist das nothwendig zu berücksichtigen, was von der Zuziehung der Gemeinden gesagt wurde, denn sonst würde manche der Ab lösungen nicht zu Stande kommen. Ich gestehe, daß ich gesetz liche Bestimmungen für die Ablösung der Stuhlzinsen sehr schwierig finde, weil es beinahe so viel verschiedene Verhältnisse, als Dörfer giebt, worinnen Weberei getrieben wird. Es wird sehr sorgfältige Untersuchungen nöthig machen, und wenn das geschehen ist, wird die Regierung aus dem Allen Dasjenige her-
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