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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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mehr können wir wohl nunmehro zur Abstimmung über die verschiedenen vorliegenden Amendements schreiten. ' Präsident: Wenn Niemand weiter zu sprechen wünscht, so wird die Diskussion als geschlossen anzusehm sein. — Das Deputations - Gutachten hat nun mannichfache Veränderungen erfahren; es ist zuletzt noch ein Amendement eingegangen, was ich zuvörderst zur Unterstützung bringen muß. Es beantragt nämlich der Abg. v. Schröder zu dem Roux'schen Amende ment noch den Zusatz: „Stuhl- oder andere Handwerkszin sen." Ich würde also fragen: Ob dieser Antrag unterstützt werde? Wird zahlreich unterstützt. Abg. Bonitz: Ich habe für das jetzige Amendement ge stimmt, weil ich glaube, daß gewisse Zinsen, welche im Ge birge von sehr armen Personen bezahlt werden, gleichfalls darunter getroffen werden dürften und die Aufmerksamkeit der hohen Staatsregierung bedürfen. Es sind nämlich die sogenannten Klöppelgelder. Die Klöpplerinnen, welche sehr arm sind und einen äußerst geringen Verdienst haben, müssen jährlich, wenn ich nicht irre, 6 Gr. an die Rentäm ter unter den Namen „Klöppelgeld" entrichten. Ich hoffe also, daß, wenn der Antrag von 0. Schröder berücksichtigt wird, auch darauf von der Stäatsregierung thunlichste Rück sichtgenommen werde; wird aberdem Antrag des geehrten Ab geordneten keine weitere Folge gegeben, so bin ich schon zufrie den gestellt, wenn ich die Aufmerksamkeit der hohen Staats regierung auf eine zwar an sich geringe, aber wohl nicht mehr zeitgemäße Abgabe'gelenktzu haben hoffen darf, die die ärmste Bolksklasse und den unlohnendsten Theil deren Industrie trifft. Abg. a. d. Winkel: Ich habe den Antrag von v. Schrö der nicht unterstützt, weil es mir scheint, als wenn diese Sache nicht hierher gehöre, sondern ich würde es weit zweckmäßiger, finden, daß darauf eine besondere Petition gestellt würde. Ich für meinen Theil sollte glauben, es wäre passend, bei die ser Petition, welche vorlkegt, stehen zu bleiben und nicht! andere Dinge hinzuzufügen, weil das in ein ganz unüberseh-1 bares Feld führt. ! Abg. Scholze: Ich nehme meinen Antrag zurück. ! Abg. v. Schroder: Ich glaube doch, daß es auf Das-j selbe hinauskommt, und wir würden, wenn diePetktkon noch mals vorgelegt werden soll, von vorn anfangen müssen. Es ist daher viel passender, wenn dem Anträge des Äbg. Roux noch die Worte: „und andern Handwerkszinsen" eingeschaltet werden, denn dadurch würde man eine neue Petition, eine neue Berathung in der Deputation und eine neue Diskussion j in der Kammer ersparen. Abg. Sahrer v. Sa h r: Ich muß mir die Anfrage er lauben, ob nur vom Lande die Rehe ist, oder auch von den! Städten? I Abg. V. v. May err Ich habe den Antrag von v. Schrö-! der darum nicht unterstützt, weil nunmehr gänzlich das Feld! überschritten wird, worauf die ständische Wirksamkeit, wenn! bloß von Aufhebung der Stuhlzknsen die Sprache ist, basirt! sein muß. Die Stuhlzinsen der Weber m der Oberlausitz mach-! s ten den Anfang, dann kamen die in den Erblanden hinzu, dann dehnte man den Antrag auf alle möglichen Stuhlzinsen, Strumpfwürker-ünd Baudstuhlzinsen aus, und nunmehr auf Aufhebung von Zinsen, welche von andern Handwerken, als der Weberei, genommen werden. Dehnt man es so weit aus, so muß man nicht vergessen, daß es sich nunmehr um Aufhebung des ganzen Conzessionsrechtes handelt; denn dieses besteht ge rade darin, gewissen Handwerkern die Erlaubniß zu Betrei bung eines Handwerks auf dem Lande gegen einen gewissen Zins zu geben. Es würde sich nun nicht mehr speziell um die Aufhebung solcher Zinsen, welche wegen des allgemeinen Dru ckes der Zeiten vielleicht dringender hervorzutreten scheinen, handeln, es würde das ganze Conzessionsrecht in Frage ge stellt werden. Geht man noch einen Schritt weiter, so kom men wir auch auf die Städte, und was die Kammer jetzt be antragen will, ist im Grunde weiter Nichts, als Freiheit der Gewerbe: das hohe Ziel, nach welchem auch von mir ge strebt wird, und wohin es auch mit der Zeit unfehlbar kom men wird. Es scheint aber nicht angemessen, auf indirektem Wege durch den in Frage stehenden Antrag darauf hinzuwei fen. Denn es bleibt mir kein Zweifel, daß derselbe dann er folglos sein würde. Allerdings muß ich erklären: hört das Conzessionsrecht in der Oberlausitz auf, so kann der Zunft zwang nicht ferner bestehen. Es wäre dann das Ausglei chungsmittel den Rittergutsbesitzern genommen, welchesindem Conzessionsrecht besteht, um den Druck der Zünfte auf dem Lande weniger fühlbar zu machen. Abg. v. Schröder: Es handelt sich nicht um das Con zessions-Recht, sondern nur davon, ob diese Abgabe erho ben werden soll. Das Recht kann bestehen, es kann um die Conzession nachgesucht werden müssen, nur daß für die Erthei- lung derselben eine Abgabe nicht zu erheben ist. Abg. 0. v. Mayer: Es würde dann nothwendig sein, alle Rittergutsbesitzer und Stadträthe für das Aufgeben eines Rechtes, des Conzesstonsrechtes, zu entschädigen. Daß dieser Gegenstand nicht jetzt und hier zu berathen, und wie allgemein derselbe sei, das sieht die Kammer von selbst ein; ich brauche sie nicht darauf aufmerksam zu machen. Präsident: Sonach kann auch die Diskussion über das Schrödersche Amendement geschlossen werden, und ich habe die ! Kammer aufmerksam zu machen, daß die Amendements von i dsn Abgg. Püschel, Nostitz u. Jänckendorf, v. Mayer, !v. Thielau und Scholze zurückgenommen worden ! sind. Es steht nunmehr nur noch das Deputations-Gutachten und der Antrag des Abg. Roux da, zu welchem letztem noch der Schrödersche Antrag gekommen ist. Ich würde nunmehr für angemessen halten, zuvörderst das Rouxsche Amendement zur Abstimmung zu bringen, da das alle Fragen über das Depu tations-Gutachten erledigen wird. Vicepräsident v. Haase: Ich gebe als Mitglied der De putation meine Zustimmung, daß diesmal von der Landtags- Ordnung abgegangen und das Amendement des Abg. Roux zu erst zur Abstimmung gebracht werde.
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