Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mktthc il unge « üb er die Verhandlungen d es La ndtags. Dresden, am 6. December. 1836. Vierte öffentliche Sitzung der I. Kammer ' '' den I. December 1836. - / ' ' ' ' ' (Beschluß.) ' ' Berathung über den Gesetzentwurf: gegen die Thettnahme am Lotto und an auswärtigen Lotterieen. Staatsminister v. Kön-neritz: Es scheint zwischen der ge ehrten Deputation und der- Regierung insofern keine Verschie denheit der Ansicht'vdrzüwalten, als die geehrte'Deputation der Ansicht äst, daß die Regierung in einem solchen Falle selbst durch eine allgemeine Verordnung eine-Pramie aussetzen könne. Nur insofern, als gegen die Aussetzung von Prämien überhaupt ge sprochen worden, als geäußert worden ist, sie beförderten die Ink moralität, insofern man daher der Regierung,- wenn sie Prä mien aussetzte, einen Vorwurf machen könnte , erlaube ich mir Einiges zu erwähnen.Es ist nicht 'zu verkennen, daß die Aus setzung von Prämien ein großer Uebelstand ist, und daß, wenn Jemand bloß des Gewinnes wegen denuncirt, dies eben nicht achtbar ist. Dennoch ist die Aussetzung von Prämien in man chen Fällen eine Nothwendigkeit, mithin ein nöthiges Nebel, wie manche Einrichtung im Staate, die darauf berechnet ist, daß die Menschen nichtsmd, wie sle sein sollten. Die Aussetzung von Prä mien ist nöthwendig,weil nicht jeder Staatsbürger so hoch'gefiellt ist, daß er, um seinen Nebenmenschen und demStäate zu nützen- das Gesetz aufrecht zu erhalten, Contraventionen derBehörde an zeigen wird. Nochnothwendiger ist dies aber wegen der Untätig keit und Bequemlichkeit der Leute.. Viele wvllen, was sie wissen, nicht anzrigen, weil sie Gänge und Weitläuftigkerten befürchten. Diese Unthätigkeit'zü bekämpfen, die Unbequemlichkeiten aufzu wiegen, ist ein Hauptvortheil der Prämien. Besonders not wendig sind sie aber auch noch bei solchen Verbrechen, die im Dunkeln geschehen und nachAußenkeine erkennbaren Spuren zu rück lassen, und das ist bei dem Lorto der Fall; -denn in Bezug auf Dritte- die nicht Theil daran nehmen, -laßt es keine Spur zurück. Wenn der Herr! Referent sagte, es lasse sich die Aus setzung einer Prämie im vorliegenden Falle nicht rechtfertigen weil diese Leute sich nur selbst schadeten, so mache ich Nur auf merksam, daß diese Prämie nicht ausgesetzt wird, zur Entdec kung der Einleger, sondern der Collecteurs, und diese in der Lhat-sind gemeinschädlich, man mag den Begriff drffniren, .wie manwill. ? ... . i- - .. - s - Bürgermeister Ritterstadtr. Wenn vons dem Herrn Staatsminister die Aussetzung von Prämien überhaupt inSchütz gen o'mmen wird, - so halte ich mich verpflichtet, doch einiges zum Schutze des Deputationsgutachtens- anzuführen. Die Deputa tion überzeugte sich durch eine'längere Berathung, baßes aller dings zweckmäßig sei, in Bezug auf die Austheilung von Prä mien für diesen Fall der Regierung möglichst freie Hand zu lassen , um deswillen, weil die Fälle, welche hier emtreten kön nen, von der größten Verschiedenheit sein können, weil die Art, in welcher die Denunciation angebracht wird, und die Triebfeder dazu sehr verschieden ist. Die Deputation ging davon aus, der Regierung frei zu stellen, auch solchen, die selbst betheiligt sind, die Prämie-zu gewähren, wenn sie die Anzeige machten; daß also der'Regierung überlassen bliebe, Prämien zu ertheilen, wo dagegen die eigne Bosheit sich-hervorthun sollte, alsdann diese Prämie'abzuschlagen. Sollte die Ueberlassung der Prämien oder der Antheil an dem in Beschlag zu nehmenden Gelde im Gesetze ausgesprochen werden, so bestimmt , wie dies im Gesetz entwurfs geschehen ist, -so würde die Möglichkeit, daß die Regie rung in dem angegebenen Falle die Prämie abschlagen müßte, abgeschnitten sein, am allermeisten würde das der Fall sein, wenn man 'beibehalten wollte, daß selbst demjenigen, welcher mit schuldig ist, dieser Antheil zufallen soll. Eben aus diesem Grunde glaube ich, daß mit dem Vorschlags des Secr. Hartz in dem Sinne, wie ihn die Deputation genommen hat, noch nicht gedient sei, sondern diese nahm an, daß es am besten sei, es der Regierung ganz in die Hande zu legen, und dieser würde es über- lassett-sein, ihre Zusicherung so zu fassen, daß nicht am Ende, es möge die Denunciation erfolgt sein von wem sie wolle, daraus rin Recht auf die Prämie abgeleitet werden könne. Secr. Hartz: Ich gestehe, daß der Gang der Discussion Mich zu einer andern Ueberzeugung gebracht hat, besonders was Se.'Königs. Hoheit der Prinz JohannHerr v. Carlowitz und Bürgermeister Ritterstadt geäußert haben. Ich werde daher ge gen meinen Antrag und für das Deputations-Gutachten stim men. Ich muß mir aber freilich mein Amendement Vorbehalten, wettn die Fassung des Deputations-Gutachtens nicht angenom men würde. Was also mein Amendement betrifft, so würde ich bitten, daß bei der Abstimmung über das Deputations-Gutach ten die Discussion darüber Vorbehalten bliebe. - Bürgermeister Hübler: Wenn Secr. Hartz sein Amende ment fallen läßt, so sehe ich mich genöthigt, dasselbe wieder auf- zumhmen, und es zudem Meinigen zu machen. Präsi dent: Nun, unterstützt ist es bereits, und es würde also bei der Abstimmung die Frage zuerst auf das Deputations- GMachten, vorbehaltlich desAmendements, gerichtet werden kön- . ! ' Präsident stellt' nun die Frage: Stimmt die Kammer dem Anträge der Deputation bei? Sie wird mit 36 gegen 6
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder