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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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ven Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags fin det sich nur die Angabe von 6 — 800 ChaUffeewärtern. Referent Kasten erwiedert hierauf, daß diese Anga be allerdings aus den Protokollen der I. Kammer entnom men sei. Abg. K vch: Ich wollte mir nur die Frage erlauben, ob die Chausseewärter auf Lebenszeit «»gestellt werden? Referent Kasten: So viel ich weiß, werden die Chaus seewärter nicht aufLebenszeit, sondern auf Widerruf angestellt und können zu jeder Zeit entlassen werden. Staatsminister v. Zeschau: Die Chauffeewärter werden nicht auf Lebenszeit angestellt, sondern sie können, sobald man mit ihren Dienstleistungen nicht zufrieden ist, entlassen werden. Präsident: Ich würde also die Frage zu stellen haben) Ob die Kammer dem Gutachten der Deputation, welches da hin geht, die Bittsteller, nach dem Beschlüsse der I. Kammer, ebenfalls abzuweisen, beistimme? Wird einstimmig be jaht. - Es wird hierauf zum zweiten Gegenstand der Tagesord nung geschritten, das Verlesen des Berichts derselben Deputa tion über eine von Jäh. Gotthelf August Meyer in Freiberg unter dem 25. December 1836 eingereichte Schrift: gerügte Mängel in dem unterm 26. Oktober 1834 erlassenen Militair- gesetz betreffend. DerAbg. Kasten wird, da derAbg. Häntzschel aus Königstein als diesfallsiger Referent nicht zugegen war, er sucht, das Referat zu übernehmen. Derselbe "trägt den er wähnten Bericht vor: Der Petent hebt zwei Gebrechen hervor, von welchen der Mittelstand durch das angezogene Gesetz besonders betroffen werde, 1. die Bezahlung eines Einstandsquantum für jeden Mann, den das Loos zur Militairpflicht bestimmt, 2. die in diesem Gesetz bestimmte sechsjährige Dienstzeit. Der Petettt schlägt vor, die Dienstzeit auf Ein höchstens Zwei Jahre zu be schränken, und spricht den Wunsch aus: daß dieser Gegenstand Anklang finde und Veranlassung zur Berathung gebe. So wenig, lautet das Gutachten, die Deputation diese An. sichten in ihrem ganzen Umfange theilen, so wenig sie verken nen konnte, daß allgemeine Gesetze für den Einen bald mehr bald weniger drückend sein müssen, und daß durch das erlassene Mlitairgesetz der Stand des Handels und derer, die sich den Studien widmen, weit härter betroffen werde, so wenig ver mochte sie schon jetzt die Abänderung eines Gesetzes zu beantra gen, das vor wenigen Jahren erlassen noch zur Zeit in seinen Folgen nicht hinlänglich beurtheilt werden kann; sie glaubt daher ihren Antrag dahin stellen zu müssen: „daß die Kammer sich noch zur Zeit nicht bewogen fühlen könne, auf Abänderung dieses Ge setzes anzutragen," es jedoch zugleich derselben anheim geben zu dürfen, die vorliegende Petition in Hinsicht auf das zur Sprache gebrachte Einstandsquantum der zweiten Deputation zu überweisen, um theils über die eingezahlten Summen, theils über deren Verwendung bei Vorlage des Budjets noch nähere Kenntniß zu erlangen. Der Präsident stellt die Frage: Ob die Kammer die sofortige Berathung dieses Gegenstandes wünsche? Wird genehmigt. Staatsminister v. Zezschwitz: Da diese hier gewünschten! Notizen, einem frühem Anträge der Kammer zufolge, all jährlich in öffentlichen Blättern, namentlich in der Leipziger Zeitung erscheinen, wo die Summe der Einstands gelder, die Namen der Einsteher und Einsteller und die sonst nöthigen Angaben enthalten sind, so dürfte der Antrag sich er ledigen. Abg. v. Schröder: Ich glaube, daß der Schlußantrag der Deputation sich dadurch erledigen dürfte. Bei der Vor lage des Budjets würde nicht darauf zurückzukommen sein, denn diese Cinstandsgelder hängen mit dem Budjet im ge ringsten nicht zusammen. Man würde sich lediglich auf die Mittheilungin der Leipziger Zeitung beschränken können, wo die Einnahme, wie sie verwendet wird, wer sie gezahlt und wer sie empfangen hat, enthalten ist. Referent Kasten: Ich bin für meine Person der Mei nung, daß nach der Auskunft, wie sie von dem Hrn. Staats minister gegeben worden ist, dieser letzte Antrag aufsich beruhen könne. Die Deputation glaubte, daß von Seiten der hohen Staatsregierung auch hierüber Etwas der Kammer vorgelegt werden würde, oder daß die Finanz-Deputation bei Prüfung des Budjets Veranlassung finden dürste, sich Kenntniß hier über zu verschaffen. Staatminister v. Zezschwitz: Ich muß bestätigen, was derAbg. v. Schröder bemerkte, daß, wenn irgend eine Vor lage von Nutzen sein könnte, diese nicht bei der Finanz-sondern nur bei der 1. Deputation einzugeben wäre. Sie hat dieses Gesetz berathen, und es könnte den Zweck haben, sich von dem Erfolg in einem der wichtigsten Punkte zu unterrichten. Es sind allerdings seit jener Zeit gegen 200,000 Lhaler eingenom men und an Stellvertreter ausgegeben worden. Der Betrag war das erste Jahr über 60,000 Lhir., das nächste Jahr 50,000 Lhlr. und in dem vergangenen ungefähr40,000 Thlr. Diese sämmtlichen Gelder sind an Stellvertreter bezahlt wor den, und der Gegenstand gehört daher keineswegs zur Finanz- Deputation, da diese Gelder mit den Staatskassen nicht in Verbindung kommen. Der P rä sid ent stellt hieraufdie Frage an die Kammer: Ob sie mit der Deputation einverstanden, daß auf eine Abän derung des Gesetzes nicht anzutragen sei? Es geschieht einstimmig. -Die 2. Frage dagegen: Ob die Kammer nach den gegebenen Erläuterungen gemeint sei, über die eingezahl- ten Summen und deren Verwendung beim Budjet noch einige Kenntniß zu nehmen und diesen Gegenstand an die 2. Depu tation zu überweisen? wird mit 47 gegen 17 Stimmen ver neint. Der 3. auf der Tagesordnung befindliche Gegenstand: die Petition des verabschiedeten Obersappeur Vogler zu Zittau um Jnterzession für Erhöhung seiner Militairpension betreffend, wird vom Referent Abg. Wieland vorgetragen: Die Deputation hat das Gesuch des Beschwerdeführers im Wesentlichen in folgender Art zu begutachten gehabt. Zuvörderst fand sie dasselbe nach den Vorschriften der provisori-
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