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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Stimmen bejaht, und somit ist das Hüblersche Amendement abgeworfen. - DieDiscussion wendet sich nun zum 2. Amendement des Secr. Hartz, zu dessen Unterstützung der Antragsteller das Wort ergreift: Das zweite Amendement, welches ich zu stellen mir erlaubt habe, gründet sich auf das Gesetz, wegen Verwen dung gewisser Summen zu den Straf- und Versorganstalten. Es scheint nämlich, daß das Gesetz, welches uns gegenwärtig vorliegt, und das, welches jene Aufschrift führt, zu verschiede nen Zeiten, und also auch von verschiedenen Ansichten aus, be arbeitet worden sind. Es bestimmt nämlich das Gesetz, nach welchem gewisse Strafgelder den Straf- und Versorganstalten nicht mehr zugewendet werden sollen, daß sie denKreisdirectio- nen übergeben und von letztem zur Unterstützung solcher Ge meinden ihres Bezirks, welche Beiträge zur Unterhaltung in, die Heil- und Versorganstalten des Landes gebrachter Personen zu leisten haben, verwendet werden sollen. Die SLaatsregie- rung hat also selbst ausgesprochen, daß diese Strafgelder nicht zur Staatskasse abzugeben sind. Es heißt im 1. Bande der LandtagsaktenS.433.folgendermaßen: „Jetzt aber, nachdem nicht nur diese beiden Voraussetzungen nicht mehr stattfinden, sondern auch für die in die Landesanstalten aufzunehmenden Personen Beiträge aus den Armenkassen ihrer Heimathsbezirke bezahlt werden, wie es wegen der Heil- und Versorganstalten schon durch das Gesetz vom-26. Mak 1834 bestimmt worden ist, scheint es angemessener, alle jene Zuschüsse den Ortsarmen kassen zu Gute gehen zu lassen." Früher ging ein Theil der Denunciations- und Confiscations-Beträge bei verbotenen Spielen der Armen-, Waisen- und Auchthauskasse zu. An ihre Stelle ist gegenwärtig die Staatskasse getreten, und so würde es gerechtfertigt erscheinen, wenn nach angenommener Ansicht der Deputation A in die Staatskasse fließen. Wie. aber überhaupt Confiscationen odiös sind, und besonders nach den gemachten Erfahrungen in diesem Falle, so scheint es wün? schenswerth, daß diese lieber zu milden Zwecken verwendet würden. Dafür liegt die Ansicht der Regierung kn dem vorge legten Gesetze klar vor, und mein Wunsch ist, daß vorliegendes Gesetz mit jenem in Einklang gebracht werde, und das geschieht dann, wenn diese H von den Kreisdirectionen für solche Ge meinden ihres Bezirkes verwendet werden, welche eine Unter stützung für die in die Heil- und Versorganstalten zu liefern den Personen zu leisten haben. Präsident bringt dieses Amendement, welches also lautet: „ Den zweiten Satz tz. 10. so zu fassen: Zwei Drit theile davon sind zu dem im §. angegebenen Behufs an dieKreis- direction des Bezirks einzusenden, ein Dritttheil aber fällt der Obrigkeit zu, vor welcher die Untersuchung geführt worden ist," zur Unterstützung. Es erhält solche ausreichend. .. Der andere Theil des Hartzischen Amendements lautet ferner: „Die Kreisdirectionen haben die nach tztz. 10. und 14. an sie eingesendeten Gelder für solche-Gemeinden ihres Bezirks zu verwenden, welche nach dem Gesetze vom 26. Mai 1834 Beiträge zur Unterhaltung in die Heil- und Versorganstalten des Landes gebrachter Personen zu leisten haben." Auch dieses Amendement findet a us r e i che n d e Unter stützung. Bürgermeister Schill: Wenn die A, welche nunmehr der Staatskasse zufließen, sogleich der Kreisdirection zugesendet, und statt, daß sie der Staatskasse zugewiesen werden, sogleich zudem vom Secretair Hartz bezeichneten Zwecke verwendet wer den sollen, so dürfte die Frage entstehen, woher die Prämie ge nommen werden soll. Bei der anerkannten Nothwendigkeit, daß Prämien ausgesetzt werden, und da die Staatsregierung im Gesetzentwürfe ausgesprochen hat, daß ein Drittheil der auf- gefundenen Gelder für die Prämie bestimmt werden soll, so wird die Staatsregkerung auch künftig in der Verordnung die ses H zu Prämien bestimmen, und sie müßte dann, wenn das Hartzische Amendement angenommen würde, diese Prämie aus eignen Mitteln bestreiten. Es dürfte also das Amendement, des Secretair Hartz insofern einer Modifikation unterliegen, insofern daß derAntheil, welcher in die Staatskasse geflossen ist, zu wohl« thätigen Zwecken verwendet Derben soll. Königl. Commissair 0. Schaarschmidt: Ich glaube nur mit ein paar Worten darauf aufmerksam machen zu müs sen, daß die Confiscations-Betrage vom Lotto und den Lot- terieen, nicht zu den Betragen gehörten, welche schon bis jetzt der Armenhausfasse durch das Gesetz zugewendet waren. Da her hat keineswegs eine Verschiedenheit der Ansichten bei der Entwerfung der beiden Gesetze obgewaltet, wenigstens insofern, als das bereits bei der H. Kammer in Berathung gekommene Gesetz wegen Verwendung gewisser, der Hauptkasse der allge meinen Straf- und Versorganstalten gewidmeten Zuflüsse zum Besten der Orts-Armenkassen, sich nicht auf eine schon jetzt stattgefundene derartige Verwendung dieser Consiscations-Be» träge hat beziehen können. Es würde daher dazu eines neuen Antrags bedürfen. Prinz Iohann: Indem ich mich gegen den Antrag des Secretair Hartz erkläre, geschieht dies nicht, weil ich den Zweck desselben verkenne, vielmehr habe ich selbst als Mitglied der außerordentlichen Deputation für das Criminal-Gesetzbuch mich.dafür ausgesprochen,, daß die dort ausgesprochene Confls- cation der Orts-Armenkasse anheim fallen soll. Gegen den vom Secretair Hartz gestellten Antrag bestimmt mich aber, daß das von ihm angezogene Gesetz in der jenseitigen Kammer nicht durchgegangen ist, vielmehr große Schwierigkeiten veranlaßt hat. Es wird demnach sehr zweifelhaft, ob nicht die 400 Thlr., welche den Haüptbestand der Kreisdirectionen in letzter Epoche äusmachen, und aus dem Betrage der von den Innungen ein gereichten Gelder bestehen, ganz in Wegfall kommen. Ist das der Fall, so scheint die Bildung der ganzen Kasse problematisch, und noch problematischer, wie aus einem solchen geringen Be trag der Consiscationsgelder eine solche Kaffe gebildet werden könne. Ich glaube, daßdem Anträge des Secretair Hartz kaum beizustimmen sei. Referent v. Günther: Ich muß mir ebenfalls einige Worte gegen den Antrag des Secretair Hartz erlauben. Jin
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