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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Allgemeinen ist es bedenklich, einzelne Einnahmen zum Behuf einzelner Ausgaben zu bestimmen, und wenn'auch gewisse Ausnahmen von dieser Regel stattsinden, so ist esdock immer wünschenswerth, daß alle Einnahmen in eine Kasse kommen und alle Ausgaben davon, bestritten werden. Dann-ist auch nicht zu übersehen, daß die Art der Verfügung über jene Strafgel der nicht in enger Verbindung mit der gegenwärtigen Diskus sion steht, und wenn wir uns über die Art und Weise, wie die etwaigen Confiscationsgelder (die wohl spärlich genug einge hen werden) verwendet werden sollen, aussprechen wollten, so würden wir uns auf Erörterungen einlassen müssen- die uns weit abführten von dem, was unserer Berathung vorliegt. Es kann allerdings über solche Einnahmen bestimmt werden theils durch die Regierung selbst, theils indem ein Gesetz darüber ge geben wird, wie mit ihnen zu verfahren sei; aber hier bei einer bloß zufällig darüber entstandenen Erörterung dies bestimmen zu wollen, scheint mir bedenklich. - Seer. Hartz: Mir widersteht der Gedanke, daß sich die Staatskasse durch solche confiscirte Gelder bereichere. Wenn sie also zu milden Zwecken verwendet werden, so ist es mir gleich, wozu. Ich hatte übrigens, als das Gesetz an uns erging, zuerst die Idee aufgegriffen, vorzuschlagen, die Strafgelder möchten nunmehr an die Armenkasse des Orts, wo der Bestrafte seinen Wohnort hat, abgegeben werden. Zu dem ich aber das Gesetz in die Hände nahm, glaubte ich hier die natürlichste Verwendung dieser Gelder zu finden. Ich bin aber auch bereit, mich anzuschließen, wenn ein Mitglied den Antrag stellen sollte, daß I der consiscirten Gelder in die Orts- Armenkasse kommen sollen. Das wäre mir gleich. Staatsminister v. Könneritz: Dem-' was der geehrte Referent bemerkt hat, möchte ich hinzufügen, daß es nicht wün schenswerth ist, in Gesetzen eine große Verschiedenheit darüber aufzustellen, wohin die Strafgelder gelangen sollen; sonstwissen in der-That die Obrigkeiten nicht, wohin die Strafgelder in den einzelnen Fällen zu verweisen sind. Es muß darüber, wohin -die Strafgelder gehören, und wozu sie zu verwenden nur ein, 'Princip vorwalten. Wenn in dem Gesetze über dieser Armen haus-Hauptkasse bisher zugekommenen Zuflüsse einige Straf gelder Milden Zwecken zugewiefen worden sind- so beruht dies darauf, daß jene Zuflüsse nach den bestehenden Gesetzen zü mil den Zwecken bereits bestimmt sind und man sie diesem Einmal bestimmten Zwecke nicht entziehen wollte. Es kann 'wohl' die -Frage aufgeworfen werden , ob alle Strafgelder zu' milden. Zwecken zu verwenden seiend Cssscheint aber nicht angemessen,! daß in speciellen Gesetzen verschiedene Zweckessür die'Verwen- -dung aufgestellt werden. - ' Prinz Iöh ann: Ich erlaube mir den Antrag/ daß-K; bei dem Vorschläge der Deputation bewende, aber der'Antrag in der Schrift ausgenommen werde, daß diese Gelder, insofern, sie nicht zu Prämien verwendet werden, zu irgend einem milden- Zwecks verwendet werdm-soüen5 Dieser Antrag findet mich--' reichende Unterstützung. - ss > - > - Staatsminister v. Könneritz: Gegen diesen Antrag muß ich dasselbe erwähnen, was ick vorhin geäußert habe. In sofern diese Gelder zu milden Zwecken zu verwenden seien, dies kann bei dem B.udjet in Erwägung gezogen werden; aber der Antrag, daß sie in die Staatskasse kommen und doch zu milden Zwecken gelangen sollen, kann eine Jncongruität herbeiführen, indem besondere Rechnungen darüber geführt werden müßten, da man doch darauf sehen muß und bisher darauf gesehen hat, das Kassen - und Rechnungswesen zu vereinfachen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Aus dem praktischenGesichtspuncte muß ich noch hinzufügen, daß alsdann freilich das betreffende. Ministerium sehr häufig um Zutheilung solcher Gelder für diesen oder jenen milden Zweck angegangen werden würde, und daß es für dasselbe schwierig sein müßte, hierunter eine angemessene Auswahl zu treffen. König!. Commissair V S chaarschmidt: Ich habe hier zu noch zu bemerken, daß der Antrag des hochgestellten An tragstellers deswegen weniger Wirksamkeit haben würde, weil er durch, die Modisication beschränkt wird, daß bloß dasjenige zu diesem Zwecke verwendet werden soll, was nach Bezahlung der Prämien übrig bleiben werde; aber diese werden wahr scheinlich die Consiscations-Beträge bei weitem übersteigen. Das Präsidium bringt nun den vom Bürgermeister Hartz gestellten Antrag, welcher lautet: „ Zwei Drittel davon sind rc." (siehe oben) zur Abstimmung, und stellt an die Kam mer die Frage: ob sie diesen Antrag annehme?" Sie wird Von 28 gegen 7 Stimmen verneint. Prinz Johann: Was meinen Antrag betrifft, so er laube ich mir, denselben zurückzunehmen, insofern nicht ein Mitglied, welches gegen das Hartzische Amendement gestimmt hat, denselben wieder aufnimmt, indem mich die Gründe der Regierungscommiffarien überzeugen, daß er nicht anzuneh men sein wird. ' ' «Seen Hartz erklärt hierauf, daß der zweite Theil seines Antrags-nun tzleichfalls erledigt sei, und Präsid ent verschreitet nun zu der Frage: Nimmt die Kammer den tz. 1V. nach dem Deputations-Gutachten an? Sie wird einstimmig bejaht. - Referent v.'Günther verliest nun tz. II. des Gesetzes, zu welchem - das Deputations - Gutachten folgendermaßen lautet: 'In Bezug-auf tz. I1. besorgt die Deputation, daß bei die ser Fassung des Gesetzes Zweifel entstehen möchten, ob die Straflosigkeit wegen aller bisher von den Anzeigenden ver schuldeten Uebertretungen der 7. tz. dieses Gesetzes oder nur we- gen.derjenigen, welche er in Beziehung auf den Angezeigten be- gaügen habe, zugesichert werde, obwohl man wegen des Aus drucks ^-„völlige Straflosigkeit" das Erstere annehmen zu müs sen glaubt. Ferner könnten wohl die Fragen aufgeworfen wer- .dxn,: .Pb die Straflosigkeit,schon daun eintreten solle, wenn die Anzeige mw nicht, gänzlich unglaubhaft befunden wird, oder ob es erforderlich sei, daß man in der durch sie veranlaßten Unter suchung zur wirklichen Bestrafung des Angeschuldigten gelange. Ferner: Ob der Anzeige die Wirkung der Straflosigkeit auch dann - beigelegt werden solle, wennssie nicht aus eigenem An- triebe , sondern erst dann erfolge, wenn der Anzeiger selbst schon wegen Einsetzens in ein Lotto, in Untersuchung gerathen ist, und auf die bei der Vernehmung an ihn gerichtete Frage des Richters, den Unternrhrner, Collecteur u. si w. dem Richter *
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