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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 341. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Zweck nicht verfehlen. Das Terrain von Meißen ist besonders von solcher Beschaffenheit, daß daselbst durchgebant werden muß, und dabei würde der Bergbau nützlich mir helfen können, das Corps der Bergleute stände ebenfalls zu Gebote, und die Actien- geftllschast, wenn sie das WerkmitVortheil ausführen will, wird ebenfalls wieder in dieser Beziehung zur Staatsregierung ihre Zuflucht nehmen müssen. Dasselbe gilt von der Errichtung des Damms, wo Straßcnbauofsicianten gebraucht werden, und kurz, man nehme was man wolle, so werden solche Ofsicianten erforderlich sein, die dem Staate schon zu Gebote stehen, und denen er vielleicht nur Gratisicationen zu geben braucht, wahrend die Aktiengesellschaft solche Personen nur mit großem Aufwande acqui- rircn kann, wobei außer den größerN Kosten auch Mißgriffe vor kommen können. Ich führe das an, um zu zeigen, daß dem Staate weit mehr Hilfsmittel zu Gebote stehen, und daß nament lich die Bergofsicianten hier gebraucht werden könnten; denn ge nau genommen ist die ganze Grubenförderung in ebener und senk rechter Lage nichts anders, als ein bevorzugtes Fortkommen; denn bei Bergbau geht alles in Wahnen. Ein anderer Wortheil, den der Staat vor den Actionairs voraus hat, ist, daß er zu weit ge ringem Zinsen das Capital anwenden kann. Bekanntlich giebt der Staat nur 3 Procent Zinsen, während die Actkonars die Ca pitalien nicht anders, als zu 4 Procent verwilligen würden. Der Staat würde also bei einem Kostenaufwand von 1 Million, als wie hoch die Eisenbahn veranschlagt wird in Vergleich zu der Aktiengesellschaft, welche die Capicalien zu 4 Procent verzinsen müßte, 10,000 Lhlr. jährlich als Reingewinn voraus haben. Was nun das Unternehmen selbst anlangt, so verweise ich des, halb auf den Bericht, worin die Hoffnung gegeben ist, daß das Unternehmen der Eisenbahn von Leipzig nach Dresden nicht nur dieZinsen von 4Proct.decken, sondern 5 und mehr Proct. gewah ren würde. Ware das der Fall, so könnte man annehmen, daß wenn diese 4 bis 5 Procent zmückgelegt würden, das Capital in höchstens 10, 20 bis 30 Jahren zurückbezahlt wäre, die Eisen bahn aber als ein reiner Gewinn übrig bliebe. Ich verweise deshalb auf Lists kleine Schrift, wo er Seite 5. sagt: „Nach un serer Ansicht kann die Eisenbahn nur dann der Gegenstand der Privatunternehmung werden, wenn sie neben dem öffentlichen Wohl auch das Wohl der Unternehmer zu befördern verspricht. Sie wird also auf jeden Fall die landesüblichen Zinsen tragen, und dann noch Aussicht auf eine ansehnliche Prämie gewäh ren müssen. Im entgegengesetzten Falle möchte die Anle gung von Eisenbahnen wohl eine verdienstliche, eine ewpfehlcns- werthe, eine das öffentliche Wohl sehr fördernde Sacke sein, aber ihrer Natur nach, gleich den Chausseen sich nur für die Regie der Regierung eignen." Ich halte dkeß Geständniß für sehr naiv, und es leitet auf das bekannte: virtus post numos. Man siebt daraus, daß mit großer Wahrscheinlichkeit bedeutende Vortheile von der Un ternehmung der Eisenbahn von Dresden nach Leipzig zu erwar ten sind, und um so mehr, wenn die Fortsetzung der Eisenbahn in der Richtung nach der Grenze .zu eingeleitet wird. Wie die Maschinen eingeführt wurden, so hat, obschon dadurch alte ge brechliche Leute und verwaiste Kinder ihr Brod verloren, und die -Verarmung überhand nahm, man doch nichts thun können, um es zu verhindern; eben so wird es aber da auf das Volk nachthei lig wirken, wo diese Eisenbahnen existiren. Es werden die Wag ner, Schmiede, Stellmacher und dergleichen Leute bedeutenden Verlust erleiden, die Straßenarbeiter werden abgelohnr werden, selbst der ländliche Verkehr wird dadurch leiden, indem eins Menge Pferde überflüssig werden. Indessen fordert die Lage von Sachsen, daß es die Vortheile nicht aus der Hand lassen darf, welche sich dadurch zeigen, daß es der erste Staat ist, welcher sich für die Eisenbahnen ausspricht. Es dringt dieses System von Amerika und England immer mehr herein, und die, welche sich ihm widersetzen wollten, würden dabei zu Grunde gehen. Es ist daher von den Männern kn Leipzig, welche sich dafür ausge sprochen haben, dankbar anzuerkennen, daß sie diesen Gegenstand , iu Anregung gebracht haben; indessen darf man doch nicht wei ter gehen, als diese dankbare Anerkennung auszusprechen; denn man muß darauf Rücksicht nehmen, daß, wenn eine solche Aktien gesellschaft einen großen Gewinn bei dem Unternehmen macht, sie ihre Capitalien nur wieder dahin verwendet, wo noch mehr Ge winn zu erwarten ist. Jede andere Straßenlichtung würde von der Actiengefellschaft unbeachtet gelassen werden, und sie würde ihre Unternehmungen nur dahin ausdehnen, wo sie auf Vorthcil rechnen könnte; es würde also mancher Theil des Landes Zu rücksetzung erleiden, wahrend, wenn der Staat dieses Unterneh men ausführte, auch diese Landestheile Eisenbahnen erhielten. Nimmt man an, daß fast jeder Monat in diesem Zache neue Er findungen bringt; nimmt man an, daß der Gegenstand sich so sehr empfiehlt, und so sehr vortheilhaft ist, so dürfte sich auch Her ausstellen, daß Sachsen nach und nach gleichsam wie mit einem Netze von Eisenbahnen umzogen werden könne, wenn vom Staate aus das Unternehmen stattsindet. Sollte dann ein Ueberschuß sich noch ergeben, so würde er zur Verringerung der Steuern ver wendet werden können. Sachsen würde übrigens auch nicht der erste Staat sein, dessen Negierung eine Eisenbahn mit Dampf-, wagen anlegte. In der Sitzung vom 23. März d. I. beschloß die belgische Reprasentanten-Kammer nach einiger Debatte über die Frage: ob die Eisenbahnen mittelst concessionirter Aktienge sellschaften, oder durch die Negierung ausgeführt werden sollten, mit 55 gegen 35 Stimmen die Ausführung durch die Negierung, und es sind für das beabsichtigte in Brüssel sich concentrircnde I Ciscnbahnsystem große Summen ausgesetzt worden. Seiten der ! Minister war dafür unter andern angeführt: die Gegner Härten Auszüge aus Journalen und Werken über die Sraatswirth- schaft vorgebracht, um zu beweisen, daß man das Acnensystem für die Eisenbahnen annehmen müsse; allein eben so viele Be weise dagegen könnten aus durch die Kenntnisse und Einsichten ihrer Verfasser geachteten Blattern geltend gemacht werden. Die Theorieen der Gegner des Projekts der Anlegung der Bahnen durch die Negierung beruhten auf Grundlagen, die ge genwärtig, wo die Negierungen in'die Hande der Völker überge gangen seien, nicht mehr vorhanden. Das M'ßtrauen in ihre Absichten könne vernünftiger Weise nicht mehr bestehen, seitdem alle ihre Handlungen der Controle der Kammer und der Presse unterworfen seien. Das gepriesene System des Gehenlassens sei
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