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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 342. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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den die Nachtheile, welche einzelnen Gewerbsleuten zugehen, wieder compensirt. Ich halte dafür, daß das, was ich geäu ßert habe, darum, weil die dabei ausgesprochenen Ansichten von der Belgischen Regierung und der dortigen Repräsentanten kammer getheilt werden, doch nicht so zur humoristischen Dar stellung geeignet fei, wie sie mein verehrter Freund beliebte. Ich habe ferner am Schluffe des Antrags gesagt, daß die Staatsre gierung sich solche Bedingungen stellen könne, daß das Mono pol beschränkt werde, und doch ein Ende von demselben abzuse- hen sei. Abg. v. Thielau: Wenn ich mich auf das Speeielle der Bemerkungen, welche man gegen die Eisenbahnen angeführt hat, nicht einlasse, so geschieht es aus der Ursache, weil ich glaube, daß es nicht einer Darlegung der Gründe bedarf, war um die Erleichterung des Verkehrs und des Transports einen unzuberechnenbaren Einfluß auf den Handel und die Industrie eines Landes haben müsse. Daß natürlich sich nicht voraussez- zen laßt- daß nicht einzelne, selbst nicht ganze Gewerbe da durch verlieren können, ist richtig; aber es ist doch gewiß, daß durch Einführung der Maschinen für das Ganze ein unendlicher Gewinn hervorging. Mir scheint es aber nicht darauf anzu kommen , zu untersuchen, ob das Geschäft vorthcilhaft sei oder nicht, sondern bei uns dürfte nichts in Frage kommen, als die Expropriation und das Monopol. Es hat wich gewundert, von einem geehrten Redner, welcher sich dafür interessirt, daß der Staat nicht alles in seine Hände nehme, zu hören, daß er heute gerade gegen einen Gesetzentwurf sprach, wo zum ersten- male die Hoffnung sich zeigt, daß etwas ohne Concurrenz des Staates unternommen werden könne, daß etwas den Privaten zu unternehmen bleibe, wobei der Staat sich nicht einmischt. Betrachte ich die Expropriation, so muß ich der Deputation allenthalben beipflichten, und glaube, daß alles erfüllt sei, was die Rechte der Unterthanen in Bezug auf das Eigenthum nach §. 31. schützt. Das, was ein Abg. geäußert hat, scheint mir nicht begründet zu sein; ich glaube, daß wir bei solchen Unternehmungen das Vorbild aus jenen Staaten nehmen müs sen, wo Eisenbahnen entstehen, und dort ist ein Monopol vor handen. Wenn sich auch nicht übersehen laßt, welchen Gewinn das Unternehmen giebt, ob viel oder wenig, so glaube ich doch, Laß bei Begründung des Unternehmens eine Art von Monopol statlsinden müsse, welches aber so bestimmt werden muß, daß kein Druck statlsindet. Um dieß naher zu bezeichnen, würde ich sagen, daß die Zeit Transportmittel an die Hand geben würde, welche noch wohlfeiler zu verschaffen wären, und wodurch der Gewinn ins Unendliche gesteigert werden könne, wenn nicht schon ein Unternehmer ein Monopol habe. Um mich deutlicher auszudrücken, will ich den Fall setzen, die Unternehmerder Ei senbahn von Leipzig nach Dresden würden 20 bis 30 pCr. ge winnen. Gesetzt, es blieben 20 pCt., so scheint das schon ein solcher Gewinn, um Acüonairs immermehr anzuziehen. Nun hat aber der Staat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß der Ueber- schuß, welcher noch bleibt, der Staatskasse oder der Admini- sirationskasse zukomme, damit Gelegenheit gegeben wird, die Transportmittel noch wohlfeiler geben zu können; denn rS ist nicht nothwendig, daß es so fortgeht, wie man es jetzt unter nimmt, es können die Capitalien wieder auf andere Eisenbah nen verwendet werden, wo die Staatsrcgierung wieder ein Mo nopol geben kann; ich will sagen, die Eisenbahn von Leipzig nach Dresden soll 10 pCt. für den Reservefonds abwerfen, wel cher für Unglücksfalle gebildet wird, und was über diesen Fonds wäre, würde für die Administrationskasse gehören. UebrigenS ist dieser Satz nicht so bestimmt gefaßt; in England hat man angenommen, daß das, was über 10 pCt. ist, zur Abrech nung der Zinsen und zur Erleichterung der Transportkosten ver wendet werden muß, so daß so oder so viel an den sogenannten Zöllen herabgesetzt wird. Diesen Zweck glaube ich zu erreichen, wenn ich die Kammer ersuche, folgenden Antrag zu unter stützen: „Die Staatsregierung zu ersuchen, darauf Bedacht zu neh men , daß entweder nach Ablauf bestimmter Jahre das Ei- genthum an der Eisenbahn von Dresden nach Leipzig dem Staate unrntgeldlich Heimfalle, oder daß Vorsehung getrof fen werde, wie bei Uebersteigung gewisser Procente des Net toertrags für die Actionairs ein Amortisationsfonds gebildet werde, wodurch ebenfalls endlich das Eigenthum an besag ter Bahn dem Staate gewonnen werde." Ich kann nicht beurtheilen, wie hoch dieser Satz sein soll, ich kann auch nicht beurtheilen, ob eS zweckmäßig sei, einen ge wissen Zeitraum anzunehmen, ich glaube aber, daß es genügt, die Regierung aufmerksam zu machen, daraus bei dem Abschluß eines Vertrags mit den Actionairs Rücksicht zu nehmen. Der Antrag stabet zahlreiche Unterstützung; und es nimmt darauf Abg. Schütz das Wort: Ich kann nur an die Spitze mei ner Bemerkungen ein Bedenken stellen, welches mir allerdings beigeht. Es ist nämlich das, ob Z. 31. wirklich in Anwendung zum Besten der Bittsteller gezogen werden könne. Diesem tz. zu Folge soll die dringende Nothwendigkeit nachgewiesen sein, und nur dann kann den Individuen zugemuthet werden, ihr Eigen thum zu Staatszwecken herzugeben. Es haben zwar ausgezeich nete Nechtsgelehrten den Bericht unterschrieben, und man sollte also glauben, daß dieses Bedenken nicht ganz begründet sei; sie haben cs dahin gewendet, daß sie sagen, daß die Wohlfahrt des Landes es erfordere; in einem andern Satze haben sie aber selbst zu gestanden, daß die feste Ucberzeugung der unbedingten Nützlich keit der Unternehmung nicht von ihnen behauptet werden könne, weil ihnen die Unterlagen fehlten. Sie beziehen sich auf die Vor gänge in England und Amerika, wornach es nöthig sei, daß, ehe die Kammer eine solche Zustimmung gebe, erst mit aller Genariig- küt die Rechnungen vorgelegt sein müssen. Gewiß ist es, daß in England das ganze Detail vorgelegt werden muß, damit sich das Parlament überzeugen kann, ob es nothwendig sei, daß bei An legung einer solchen Eisenbahn das Eigenthum abgegeben werde, es wird aber auch dabei dem Eigenthümer überlassen, zu bestim men, wie viel der Werth des Grundstücks ist,- und es wird ferner bestimmt, ob ein Gewerbe dadurch so leidet, daß man dem Manne
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