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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 342. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Zeugegkwesen. Sachsen wird sich nie die Hoffnung cmfEroberung der Welt durch Gewalt der Waffen machen können; dagegen wird sich Sachsen nie das Recht nehmen lassen dürfen, in geistiger Be ziehung Eroberungen zu machen; ich verstehe darunter, sich das Uebergewicht über andere Staaten im Reiche des Geistes zu ver schaffen suchen. Nun liegt in dem Augenblick eine Idee vor, welche wohl geeignet wäre, unter günstigen Umstanden ein sol ches Uebergewicht zu verschaffen. Daß das Straßenbausystem sich sehr vervollkommnen wird, und man, wie bei andern Gewer ben , so auch bei dem Transport sich immer mehr bestreben wird, die höchste Wohlfeilheit zu erzielen, liegt in der Natur der Sache; und es ist also unzweifelhaft, baß man von dem jetzigen Stra- ßenbausystrm abkommm wird; ob man auf die Eisenbahnen, ob auf die DaMpfwagerr oder ob man auf vis Montgoistcre kommt, das wage ich nicht zu entscheiden. -Wenn der Staat aber stine Kräfte dazu verwendet, «mein solches Ideal zu reali- siren, so würde das doch große Bedenken haben, und ich glaube kaum, daß die Staatsregiemng sich dafür aussprechen könnte. Allein das ist nicht der Fall, hier liegt ein Plan von mehreren Privaten vor, welche eine solche Eroberung, wie ich sie angedeu tet, versuchen wollen. Ich glaube, in dieser Beziehung hat der Staat nicht bloß das Recht, sondern ich glaube, es ist auch seine Pflicht, alles Zu thun, was Zur Ausführung nützlich ist. Ware eine Eisenbahn in einem Lande, wahrend wo anders noch keine mstiren, so laßt sich nicht leugnen, daß der Waarenzug sich da hin wenden wird, wo ein wohlfeiler Transport stattsindet und es laßt sich erwarten, daß, wenn Sachsen hier vorangcht, und einen solchen Straßenzug bildet, sich zunächst der größere Waa- rentransport auf diesen Straßenzug wenden und andere Staa ten sich anschließen werden, Es wäre mir allerdings sehr wün- schenswerth gewesen, darüber einige Erläuterung zu haben, ob und welche Ansicht die andern Staaten in dieser Beziehung ha ben. Es ist indessen doch eine Hoffnung, welche man in Vieser Beziehung hat, und der Gegenstand ist von so unermeßlicher Ausdehnung, daß der Staat seine Pflicht vergessen würde, wenn er diese Gelegenheit sich entschlüpfen ließe. Wenn Sach-; sm seine Straße an die anschließen könnte, welche gegen den Westen wie gegen den Süden Europas gehen, so wird man mir gewiß zugeben, baß Vortherle ohne alle Berechnung daraus her vorgehen werden, Vortheile nicht bloß für den Transport, son dern auch für die Production, für die Gewerbe, die Cultur und für alle Beziehungen des geistigen und physischen Lebens. Welche Rücksicht der Staat zu beobachten habe, liegt hier vor. Es ist die Maßregel in Frage, daß Privateigenthum hergegeben werden soll, aber dich wird dadurch begründet, daß der Wohlstand des Staates dadurch befördert wirb, und welcher Zweck des Staates kann hoher sein, als den Wohlstand der Unterthanen auf eine höhere Stufe zu bringen? Ich habe gegen das Gesetz etwas nicht einzuwenbW, besonders wenn ich die Modification ins Auge fasse, welche von der Deputation vorgeschlagen wurde. An diese schließe ich mich an, und glaube, daß, wenn auf diese Weise das Gesetz zur Ausführung kommt, alle Bedenken schwinden werden, welche auch der letzte Redner hmgestellt hat. Ich glaube, daß es möglich ist, auch solchen Verlusten durch Entschädigung bei- zukommcn, und es wird dann die ganze Instruction vorgelcgt werden, wie dieses sestzustellen sei. Wird eine vollständige Ent schädigung gewährt, so kann von Verlusten nicht mehr die Rede sein, und die wenigen vorübergehenden Nachtheile, welche sich vielleicht bei Gastwirthen und dergl. Leuten zeigen, werden sich bei weitem dadurch aufwiegen, daß der Verkehr durch den erleich terten Transport vermehrt, und ein erhöhter Flor der Produkte und der Cultur bezweckt wird. Gesetzt, Sachsen wollte darauf nicht eingehen, gesetzt, die Idee würde zurückgewiesen, so ist die Frage, ob nicht mit diesem Augenblick die Hoffnung für immer verloren geht, daß Sachsen der Centralpunct des Handels bleibe. Was das Monopol betrifft, so hat bereits der Redner vor mir sich darüber geäußert; ich hätte aber gewünscht, daß über die Dauer des Monopols etwas in das Gesetz käme. Der Antrag in die Schrift könnte zwar beruhigen; aber ich glaube, die Stände könnten wohl verlangen, daß für die Opfer, welche die Einzelnen bringen müssen, die Gewißheit gegeben werde, daß die Vortheile, welche die Eisenbahn abwirft, nicht für ewige Zeiten der Aktien gesellschaft verbleiben, sondern früher oder spater auf den Staat übergehen. Zch werde jedoch dem Anträge des Abg. v. Lhielau meine Bestimmung geben, indem ich hoffe, daß die Re gierung ihn berücksichtigen wird. Abg. Richter (aus Zwickau): Es wurde bemerkt, es sei nicht nöthig, auf die Frage einzugehen, ob die Aktionärs bei die sem Unternehmen gewinnen oder verlieren; ich sollte aber glau ben, daß gerade das die Hauptsache sei; denn ist nicht ausge macht , daß die Unternehmer gewinnen, so könnte das Unterneh men gar nicht ausgeführt werden, und wyllte man doch das Un ternehmen beginnen, es rentirte aber nicht, so könnten die Be dingungen nicht gehalten werden. Die ganze Ausführung der Sache hängt von den Vortheilen ab, welche die Aktionärs dabei haben, und ich glaube, man muß auch deßhalb darauf sehen, weil, wenn der Gewinn nicht augenscheinlich groß ist, der Nach theil, welchen das Unternehmen für die Privatbesitzer herbeiführt, doch von der Art ist, daß ich mich dagegen erklären müßte. Durch den nur von den Aktionärs nachgewieftnen Gewinn darf man sich nicht verleiten lassen, dem Unternehmen Beifall zu schen ken. Man hat auch auf Belgien verwiesen, aber auf dieses zu verweisen, ist ganz unangemessen, da unser Land nicht an der See liegt. Ein anderer Abg, hat einen Antrag gestellt und sich geäußert, es befremde ihn, daß ich mich gegen die Sache ausge- sprachen hätte, wahrend ich immer die Ansicht aufgestellt, daß der Staat sich in solche Unternehmungen nicht mischen soll; aber ich glaube, ich muß dem Abg. diesen Vorwurf in Bezug auf sei nen Antrag zurückgeben. Er will Zwar die Sache durch feinen Antrag als eine Privatsache angesehen wissen, aber sein Antrag beschränkt die Provision und beabsichtigt zuletzt das Uebergehen der Sache in das Staatseigenthum. Ich habe mich übrigens gegen die Sache nicht deßhalb erklärt, weil sie Privatsache ist, sondern weil es noch nicht an der Zeit ist. Das hat auch der Abg. Schütz angeführt, er hat angedeutet, daß Dresden gar nickt der Platz sei, wohin man eine Eisenbahn anlegm müsse. Es ist von
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