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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 342. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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S992 die Zulässigkeit und die Annahme eines solchen Unternehmens! Genehmigung ertheilen wird, wenn sie sich überzeugt hat, baß spricht. Nun halte ich nicht dafür, daß, wenn der Staat das Unternehmen vorthcilhaft für den Staat ist, und in dieser etwas zur Beförderung des Transportes thut, darauf so gro ßer Werth zu legen sei, daß der Staat einen Prosit dabei habe. Ich glaube nicht einmal, daß diese sogenannten Regalien dem Staate so großen Nutzen gewahren. Ich bin also durchaus nicht dafür, daß der Staat sich unmittelbar kn die Sache mi sche, wohl aber ist es eine große und dringende Pflicht des Staa tes , die Hindernisse auf gesetzlichem Wege zu entfernen, welche sich solchem Unternehmen entgegen stellen, wenn die Ueberzeu- gung gefaßt oder nur die Hoffnung vorhanden ist, daß ein sol ches Unternehmen das Wohl des Staates befördere. Dieses, glaube ich, ist aber hier vorhanden, so daß zum vorliegenden Gesetze hinlängliche Gründe porlregen, und die Art und Weise, wie die Deputation die Sache beurtheilt hat, wird gewiß zei gen, daß man das Eigenthumsrecht der Privaten scharf ins Auge gefaßt hat. Abg. a. d. -Winkel: Wenn von einem Redner gesagt worden ist, rs scheine nicht recht Ekle zu haben, so muß ich sa gen , daß ich gerade der entgegengesetzten Ansicht hin; soll et was Gutes gefördert werden, so glaube ich gerade, daß Eile nölhig ist. Denn wenn cs verschoben wird, so würden viel leicht in andern Staaten Eisenbahnen in ganz anderer Richtung unterdessen sich verbreiten und soll es also Nutzen haben, so muß es mit Eile geschehen, damit die in andern sich an die sächsische Eisenbahn unschließen und um diesen Nutzen zu errei chen, muß es so schnell als möglich geschehen; denn wenn an dere Staaten bereits Eisenbahnen in anderer Richtung ange legt haben, könnte es nur zum größten Nachtheil für uns ge reichen. Abg. Ms isel: Mehrere Abgg. haben die große Gefahr ge schildert, ein anderer Abg. hat das Gegenthsil dargestellt, und weil er so großm Gewinn hofft, will er das Unternehmen in die Hände der Regierung legen. Mir scheint Beides noch nicht bestimmt zu sein. Einmal handelt es sich auch nicht darum, ob Wortheil zu erwarten sei oder nicht; denn es sind Privatperso nen, welche das Unternehmen ausführen wollen, und es ist also deren Sache, Zu berechnen, ob es voxthrilhaft sei oder nicht. Dann glaube ich aber auch nicht, daß es an der Zeit sei, einen solchen Antrag zu stellen; denn durch das Decret, welches die Regierung erlassen hat, scheint sie sich erklärt zu haben, daß sie j den Unternehmern, welche sich gemeldet haben, diese Eisenbahn errichtung überlassen wolle. Ich glaube, wenn die Regierung eins andere Ansicht gehabt hätte, so würde sie sich schon geäu ßert haben, daß ihre Absicht dahin gehe, dieses Unternehmen selbst auszuführen. Nach meinem Dafürhalten ist auch die Sache in einer ganz andern Lage. Wenn die Kammer sich überzeugt, daß die Grund-Besitzer vollkommen entschädigt wer den , so glaube ich wohl, könne den Unternehmern die Untersu chung überlassen werden, ob sie bei dem Unternehmen gewinnen oder nicht. Zudem Hat ja die Staatsregierung ausgesirrochen, daß es ihrs Sachs sei, die Pläne zu prüfen, und wenn das ge schieht, so dürfen wir auch wohl hoffen, daß sie nur dann die Hinsicht befürchte ich keinen Nachtheil. Nur Ein Abg. hat die Sache aus dem wahren Gesichtspunkte betrachtet; denn es sind viel höhere Interessen, welche uns veranlassen müssen, unsere Zustimmung zu geben. Es ist gesagt worden: Za, es sind die Producte nicht da, um mit Nutzen eine Eisenbahn zwischen Dres den und Leipzig zu errichten, dann werden auch die Gastwirlhe, Fuhrleute und dergleichen Personen dabei verlieren. Das Letz tere will ich gern einraumen, aber abgesehen davon, ob ein sol cher Absatz von Produkten schon vorhanden ist oder nicht, daß ein wesentlicher Wortheil herauskommt, so ist der höhere Stand punkt bei der Sache der, den allgemeinen Verkehr nicht bloß für Sachsen, sondern für ganz Deutschland fördern zu helfen, und was der letzte Abg. geäußert hat, scheint mir von großem Einfluß zu sein. Wird der Anfang nicht gemacht, so können wir auch die Fortsetzung nicht hoffen, und daher glaube ich, wäre es gut, daß auf den eigentlichen Gegenstand übergegan gen, und der Gesetzentwurf berathen würde. Referent, Abg. Eisenstuck, äußert hierauf zum Schluß der allgemeinen Debatte: Es ist von dem Abg. Schütz das Be denken aufgestellt worden, ob §. 31. der Verfassungsurkunde in Anwendung kommen könne, und ich muß gestehen, daß, wmn dieser hier nicht anwendbar wäre, das Gesetz abgewyrfen werden müßte; allein er hat diesem 31. nicht die Deutung gegeben, welche ihm zu geben ist; er hat geglaubt, es dürfe nur dann, wenn dringende Notwendigkeit sich ergebe, die Abtretung erfol gen. Dem ist nicht so; der eine Fall, den der Z. 31. aufstellt, ist der, wenn eine gesetzliche Bestimmung eintritt, und der 2. Fall ist der, daß die dringende Notwendigkeit die Abtretung ge biete, Nun wird ein Gesetz berathen, es soll durch ein Gesetz be stimmt werden, daß die Eig,enthümer zur Abtretung verbunden seien. Zn dem einen wie dem andern Falle muß ein Staatszweck vor Augen gestellt sein, und ob nun ein Staatszweck vorliege, ist die Frage gewesen, welche sich die Deputation gestellt hat. Sie hat gemeint, daß auf den Grund der in den Motiven herausge hobenen Fälle und rücksichtlich dessen, was im Bericht angeführt worden ist, wohl angenommen werden könne, daß die Errich tung der Eisenbahn, während sie auf der einen Seite den Vor- theil der Aktionärs beabsichtigt, auch den Staatszweck befördere und zwar in dem Grade, daß dieser dem Zweck der Aktionärs mehr beigeordnet als untergeordnet sei. Dieß zur Rechtfertigung der Deputation. Wenn ferner ein geehrter Redner gemeint hat, es würde sehr ungewiß sein, ob sie einen Nutzen gewähre, so bitte. ich zu bemerken, daß bereits im Jahre 1825 die Expropriations acte für die Aktiengesellschaft wegen Errichtung einer Eisenbahn von Liverpool nach Manchester in das Unterhaus gebracht und mit einer Majorität von 19 Stimmen verworfen wurde. Den noch zeigte später der Erfolg, als die Genehmigung stattgefun den hatte, daß diese Eisenbahn gerade die wichtigste war, und wie ist es also möglich, bei einem solchen Unternehmen den Er folg mit Gewißheit voraus zu bestimmen. Es sind nur Voran schläge, und immer hat die Staatsregremng in den Händen, wenn
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