Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 342. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
S9§8 dig" s»,-ch.° Sn«, °d-. °b d>-ZLL U f-r «V. '< r ken sei. Referent, ASg. Eisenstuckr Ach glaube, daß dieDis- Ueber die Nothwcndigkeit der Abtretung des hierzu in Umfang Desselben ist nach Unfern; Ministeno des Armem über die Richtung und Anlage der Eisenbahn, so wie der dazu erjorderli- chcn Wachthauser und andern Gebäude vorher zur Prüfung vor- Hier findet sich die Deputation zu keiner Abänderung und E zu keinem Anträge veranlaßt. Der Präsident fragt, da Niemand zu sprechen verlangt: st, von der l Kammer angenommen? Sie wird einstimmig bejaht. tz. 3.: Auf die Feststellung der von den Unternehmern für ab- zutretendes Grundeigcmhum zu leistenden Entschädigung, aus die -Verbindlichkeit zur Ueberlassung der zum Gau einer Eisenbahn nöthigen Materialien an Stein, Kies und Sand, oder worin sie sonst bestehen mögen, so wie der erforderlichen Zusuhrwege aus den Steinbrüchen, Sand- oder Kiesgruben, und die auch des halb zu leistende Entschädigung sind die Vorschriften des Stra ßenbau-Mandats vom Ls.' April 17s1 Z§. 1.2.10.11.12.13. und das Mandat vom 4. Januar 1s20 anzuwcnden. Die Deputation bemerkt; Dis Deputation findet es unerläßlich, daß in der zweiten Zeile anstatt „ Entschädigung " gesagt werde: „ vollständige Ent schädigung." Nicht bloß der absolute Werth des Grund und Bodens kann den Maßstab für Entschädigung darbieten, sondern auch der relative Werth des abzutretenden Grundstücks, den es in demjenigen Verbindung hat, worinnen es sich mit dem anderen Eigemhum des Abtrelenoen befindet, wird dabei Zu berücksichti gen sein. Die zu leistende vollständige Entschädigung wird aber auch noch sich beziehen müssen, auf Ersatz aller Schäden und al ler Nachthcile, welche der Abtretende und dessen Grundstück in Folge des Unternehmens und der dazu nöthigen Eigen thumSab- lretung erleidet, und auf Schadloshaltung wegen der auf Ge rechtigkeiten und nutzbare Rechte sich beziehenden eintretenden Verluste. Dem kann nicht entgegnet werden, Laß die Zusiche rung einer so vollständigen Entschädigung nur zu leicht über spannte Forderungen und Ansprüche der Abtretenben an die Aktio närs zur Folge haben dürfte, da letztere in Z.,5. des Gesetzent wurfs vollständigen Schutz gegen unbillige Anmuthungen der As-nun auch die Deputation ^der uuvvrgreiflichen Meinung, daß im Gesetz selbst die .Bezeichnung „ vollständige Entschädigung " genügen werde, so sieht sie jedoch ist dieß ost nöthig, und da die Grundsätze des Straßenbaumandats , in Anwendung zu bringen, würde die Hausbesitzer ungemein be- EWigm. D°°° P mchl zu «k-MM, d°k s- M- mm di° g,„chmtz,m Mm» zu .uordamenkamfchcn Institutionen anprelst, sie rucksrchtlich de-^ Eisenbahnen doch solche sind, welche das Grundeigenthum doch E sehr belasten. Es wird dort nur das Areal vergütet, es wird j die Abrerßung von Gebäuden beantragt, und man möge nur über ? wie er im Gesetzentwurf mtbalten if Nordamerika mitthcilen, was man wolle, das Grundcigenthum s '' wird dadurch sehr gefährdet; es hat mir auch Niemand etwas i darüber aus der Praxis sagen können, und es hat Dis Depu-^ taüon die Ueberzcugung nicht gewinnen können, daß. nicht eine vollständige Entschädigung stattsinden müsse. ! Siaatsminister v. Lin den au erklärt darauf, wie diez Staatsregstrung mit den beiden von der Deputation im Be-! richte ausgestellten Grundsätzen ganz einverstanden fei und nur! Zu dem ersten noch die Erweiterung hinZuZufügm sein möchte, i daß das OM auch auf die Verlängerung dieser Eisenbahn von Leipzig nach Dresden zu beziehen, wenn solche von dem einen oder dem andern Puncte oder von beiden zugleich bis an die Grenze auszudchnen.— Derselbe fügte noch hinzu, daß die-j ftr Zusatz nach der heutigen allgemeinen Berarhung und nach dem Inhalte des Berichtes ganz im Sinne der Kammer und der Deputation, so viel ihm dünke, gelegen sei. Referent, Abg. Ersen stuck erklärte, daß er sich damit gänzlich einverstehe, Abg. Axt: Ich wollte mir eine Frage an den Referent er- laubsn. Es steht.Z. 1. hinsichtlich des Amendements mit §. 3. in Verbindung, wo das Wort: vollständig, wiederkehrt und ! von der Deputation bemerkt Wochen ist, was sie unter dem ! Worte: vollständig versteht. Es ist auch bemerkbar gemacht worden, daß man auch hier zu weit gehen könne und ich wollte daher fragen, ob man bei Z. 3. 'noch über das Wort „vollstän- auch die Ursache gewesen, weshalb die Deputation bei Berathung s cussiou darüber, was unter dem Worte: „vollständig" zu Ver des Gesetzentwurfs über die Landgemeindcordnung sich veran- stehen sei, dem tz. 3. vorbehalten bleiben müsse. laßt fand, einen Antrag zu stellen, daß die Staatsrcgierung einen Der Pr äsid ent fragt: Ist die Kammer mit der Ueber- snocrn, und zwar den Grundjatz, wie er in Folge der Verfass ^ schüft des Eingangs, wie die Deputation vorgefchlagcn hat, suugsurkunve sich darstellen muß, in einem angemessenen Gesetze s einverstanden? Sie wird einstimmig bejaht. über den Straßenbau, der Ständeversammlung vorlegen möge, l Abg. v. Lhie lau schlägt darauf noch vor, zu sitzen: Sie wissen, meine Herren, daß die Geschäfte, welche die Kam- l „Und von dem einen oder andern Orte bis an die Grenze zu wer gedrängt haben, von der Art waren, daß man sich gezwun- r verlängernde Eisenbahn." gen sah, von der Vorlage einer vollständigen Landgemeindcord- Z Der Präsident fragt nun weiter: I) Erklärt sich die nung abzusehen. Das war der Grund, warum der von der De- Kammer mit diesem Vorschläge einverstanden ? L) Soll daS putation beabsichtigte Antrag nicht zur Erledigung gebracht wer- Z Wort: „vollständig" gesetzt werden? 3) Wird §. 1. unter den den konnte. Um so mehr sah man sich veranlaßt, darauf emzu-^eschloffknen Modificationen von der Kammer angenommen? tragen, daß hier das Straßcnbaumandat nicht zur Anwendung Sie werden sämmtlich bejaht, die 1. und 2. einstimmig und gebracht werde. Es ist ein großer Unterschied, wenn Straßen z yi- 3, gegen 4 Stimmen. angelegt werden, welche nothwendig sind, und wo man der Roth- HZ» Wendigkeit unbeschadet doch darauf Rücksicht nimmt, daß man u^be'r die Nothwcndigkeit der Abtretung des hierzu in nicht Hauser niederzureißen braucht; bei der Eisenbahn hingegen! Anspruch zu nehmenden Gründer',qentüums überhaupt, und den
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder